Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz BzKJ besucht Gamescom 2022

Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ, hat die weltweit größte Messe für Computer- und Videospiele gemeinsam mit Bundesjugendministerin Lisa Paus besucht. Auf ihrem Rundgang informierten sie sich über wichtige Entwicklungen in der Branche und führten Gespräche zu Maßnahmen des Kinder- und Jugendmedienschutzes im Games-Bereich.

„Digitale Spiele sind für etwa zwei Drittel der Kinder- und Jugendlichen fester Bestandteil ihrer regelmäßigen Freizeitgestaltung. Die Gamescom zeigt, wie attraktiv die Angebote der Branche für junge Menschen sind und welches Potenzial sie bieten. Bei allen positiven Aspekten darf aber der Schutz von Kindern und Jugendlichen nicht aus dem Fokus geraten. Cybergrooming, die Förderung von exzessiver Nutzung, simuliertes Online-Glücksspiel oder Kostenfallen sind ernstzunehmende Risiken, denen Spieleentwicklerinnen und Spieleentwickler mit zielführenden Vorsorgemaßnahmen begegnen müssen. Die BzKJ beobachtet die aktuellen Entwicklungen hier genau“,

so Sebastian Gutknecht.

Die Arbeit der BzKJ, die Reform des Jugendschutzgesetzes in 2021 und die Umsetzung des nun gesetzlich verankerten Dreiklangs „Schutz – Befähigung – Teilhabe“ waren auch Thema bei zwei Talk-Formaten am Stand der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle, an denen Michael Terhörst, Leiter des Referats „Prüfstelle / gesetzlicher Jugendmedienschutz“ in der BzKJ, teilnahm. Die Gespräche widmeten sich der Frage, wie sichere Spielumgebungen für Kinder- und Jugendliche entstehen können, ohne ihnen die Freude am Spiel zu nehmen und das Mitmachen zu verhindern.

Die dazugehörigen gesetzlichen Rahmenbedingungen waren auch Thema bei einer Podiumsdiskussion des Gamescom Congress. Unter dem Motto „Ein Klick, alles gut?“ diskutierte Michael Terhörst mit weiteren Expertinnen und Experten Lösungsstrategien für aktuelle Herausforderungen im Kinder- und Jugendmedienschutz.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien und die Überwachung systemischer Vorsorgemaßnahmen (wie z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Medienanbietern. Zudem vernetzt sie alle im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure, fördert die kontinuierliche Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes und ermöglicht Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung.