Ältere Kinder und Jugendliche, die digitale Medien als festen Bestandteil ihres Alltags sehen, aktuelle Trends im digitalen Raum verstehen und bereit sind, ihre Stimme für die Interessen der Jugend zu erheben, sind herzlich eingeladen, sich zu bewerben. Der Beirat bietet die Möglichkeit, aktiv über Themen wie Social Media, Online-Gaming und den sicheren Umgang mit digitalen Medien mitzudiskutieren und Veränderungen voranzubringen.
Gesucht werden junge Menschen mit folgenden Eigenschaften:
- Alter zwischen 12 und 17 Jahren – bei der Berufung im März 2025
- Interesse und Verständnis für digitale Medien und deren Trends
- Fähigkeit, sich in andere Jugendliche hineinzuversetzen
- Motivation, die Anliegen junger Menschen zu vertreten
- Mut und Bereitschaft, sich in einer Gruppe von Erwachsenen einzubringen
- Bereitschaft zur Gremienarbeit
Die Beiratsmitglieder werden durch ein offenes Bewerbungsverfahren bestimmt, unterstützt vom Deutschen Bundesjugendring (DBJR) und dem Deutschen Kinderhilfswerk (DKHW). Für die Teilnahme an den Beiratssitzungen erhalten die jungen Mitglieder eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Euro pro Sitzungstag. Reisekosten werden gemäß den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes übernommen.
Interessierte können sich bis zum 03.11.2024 unter https://gstoo.de/Bewerbung_Beiratsjugendliche_BzKJ bewerben. Die Bewerbung sollte neben den persönlichen Daten auch ein Motivationsschreiben enthalten.
Fragen zur Ausschreibung und dem Auswahlverfahren können per E-Mail an beirat@bzkj.bund.de gerichtet werden.
Über die BzKJ
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).