Bundesunternehmen und einer der größten Arbeitgeber in Deutschland
Role Model Christine Singer, Führungskraft
Bundesunternehmen sind Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes. Die Bundesregierung besitzt Anteile an Unternehmen aus Bereichen wie zum Beispiel Verkehr, Kommunikation oder Sicherheit. Der Bund beteiligt sich an bestimmten Unternehmen, weil diese essenzielle Aufgaben für das Gemeinwohl übernehmen. Dadurch kann der Staat wichtige Anliegen und hoheitliche Aufgaben umsetzen, beispielsweise die Herstellung von Ausweisdokumenten. Die Bundesdruckerei, ein Bundesunternehmen, produziert nicht nur diese Dokumente, sondern arbeitet auch an digitalen Lösungen für den Nachweis der Identität von Personen. Das muss sicher und verlässlich funktionieren: Der Bund hat also ein sicherheitspolitisches Interesse an dem Unternehmen. Das Bundesfinanzministerium erstellt jährlich einen Bericht über die Bundesbeteiligungen. Bundesunternehmen haben eine besondere Verantwortung, deshalb sollen sie ihren Beschäftigten besonders gute Arbeitsbedingungen bieten und Beispiel sein, für eine gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen, gut und nachhaltig wirtschaften.
Eine Prüfung durch die Bundesregierung in der 19. Legislaturperiode ergab, dass Frauen in den Unternehmensorganen der Bundesunternehmen unterrepräsentiert sind. Der Bund beschloss, in Unternehmen, in denen er wegen seiner mehrheitlichen Beteiligung einen bestimmenden Einfluss hat, künftig Maßstäbe für die Teilhabe von Frauen zu setzen.
Daher wurde mit dem FüPoG II für Unternehmen in Form der Aktiengesellschaft, Europäischen Gesellschaft (SE) oder GmbH mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes die Pflicht eingeführt, im Aufsichtsrat die feste Quote von mindestens 30 Prozent zu erfüllen.
Zudem wurde bei Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes für ein Geschäftsführungsorgan mit mehr als zwei Personen ein Mindestbeteiligungsgebot von einer Frau und einem Mann eingeführt.
Der Bund nimmt seine Vorbildfunktion ernst und hat seinen Unternehmen mit dem FüPoG II strengere Vorgaben gesetzt.
Bundesunternehmen
Anteil Frauen in Überwachungsgremien
der Geschäftsführungspositionen mit Frauen besetzt
Datenquelle: Beteiligungsbericht des Bundes 2025, BMF
Von den 72 unmittelbaren Unternehmen in Privatrechtsform mit Geschäftstätigkeit ist der Bund im Jahr 2024 an 57 Unternehmen mit mehr als 50 Prozent beteiligt, davon sind 60 Prozent große Kapitalgesellschaften nach der Größenklasseneinordnung des § 267 Handelsbuchgesetz (HGB).
Der Frauenanteil an den Geschäftsführungspositionen stieg in den Jahren 2011 bis 2024 von 7,1 Prozent auf 38,0 Prozent. Bei den Überwachungsgremien hat sich der Frauenanteil im gleichen Zeitraum von 20,1 Prozent auf 48,8 Prozent mehr als verdoppelt.
Mit dem FüPoG II unterstrich der Bund seine Vorbildfunktion und führte strengere Regelungen für die Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes (AG, SE, GmbH) ein. Zum 1. August 2022 wurde das Mindestbeteiligungsgebot für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes, deren Geschäftsführung aus mehr als zwei Mitgliedern besteht, eingeführt.
Zum 1. April 2022 wurde bei Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes die Pflicht eingeführt, im Überwachungsgremium die feste Quote von mindestens 30 Prozent Frauen- und Männeranteil zu erfüllen.
Für diese Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes gilt das Mindestbeteiligungsgebot für die Geschäftsführung und der 30 Prozent-Mindestanteil beider Geschlechter für das Aufsichtsgremium unabhängig von Börsennotierung* und Mitbestimmung des Unternehmens. Mit deren Einführung entfiel zugleich für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes die Pflicht zur Festlegung von Zielgrößen für die Geschäftsführung und das Aufsichtsgremium, nicht jedoch die etwaige Pflicht zur Zielsetzung in den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung.
Von 57 unmittelbaren Mehrheitsbeteiligungen setzen sich bei 13 Unternehmen die Geschäftsführungen aus mehr als zwei Mitgliedern zusammen. Für diese Beteiligungen gilt das gesetzliche Mindestbeteiligungsgebot. Den Angaben zufolge wird das Mindestbeteiligungsgebot von zwei Unternehmen zum Berichtsstichtag nicht erfüllt. Während bei dem einen Unternehmen alle drei Mitglieder der Geschäftsführung Männer sind, besteht die Geschäftsführung des zweiten Unternehmens ausschließlich aus drei Frauen. In beiden Fällen werden zum Stichtag 31. Dezember 2024 noch bereits vor Inkrafttreten des FüPoG II bestehende vertragliche Konstellationen als Grund genannt. Gemäß Meldung zum 31. August 2025 hat das erstgenannte Unternehmen vier Geschäftsführungsmitglieder, von denen ein Mitglied eine Frau ist. Das Mindestbeteiligungsgebot wird somit erfüllt. Die Geschäftsführung des zweitgenannten Unternehmens besteht per 31. August 2025 noch aus drei Frauen. Der Frauenanteil in den Geschäftsführungen bei diesen 13 Unternehmen mit geltendem Mindestbeteiligungsgebot beträgt per 31. Dezember 2024 insgesamt 43,5 Prozent.
Das gesetzliche Mindestbeteiligungsgebot gilt nur für den Vorstand der Deutsche Telekom AG, als einziges börsennotiertes und voll mitbestimmungspflichtiges Unternehmen mit direkter Beteiligung des Bundes. Die Deutsche Telekom AG erfüllt die gesetzliche Vorgabe zum Berichtsstichtag.
Vier unmittelbaren Minderheitsbeteiligungen unterliegen der Mitbestimmung und haben eine gesetzlich geforderte Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsorgan mit einer zulässigen Erreichungsfrist festgelegt. Ein (25 Prozent) Unternehmen erfüllt die sich gesetzte Zielgröße zum Berichtsstichtag.
Für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes wurden im FüPoG II strengere Vorgaben eingeführt:
Für Unternehmen, für die das Mindestbeteiligungsgebot für das Geschäftsführungsorgan und/oder die 30 Prozent-Mindestquote für den Aufsichtsrat gilt, entfällt die Pflicht zur Festlegung von Zielgrößen.
Von den 44 unmittelbaren Mehrheitsbeteiligungen mit nicht mehr als zwei Mitgliedern in der Geschäftsführung, unterliegen zehn Unternehmen der Mitbestimmungspflicht und damit auch der gesetzlichen Pflicht, eine Zielgröße für den Frauenanteil in der Geschäftsführung festzulegen. Vier (40 Prozent) Unternehmen erfüllen die sich gesetzte Zielgröße zum Berichtsstichtag 31.12.2024.
Von den 44 unmittelbaren Mehrheitsbeteiligungen, für die das gesetzliche Mindestbeteiligungsgebot nicht gilt, unterliegen 10 Unternehmen der Mitbestimmungspflicht und damit auch der gesetzlichen Pflicht, eine Zielgröße für den Frauenanteil in der Geschäftsführung festzulegen. Vier (40 Prozent) der Unternehmen erfüllen die sich gesetzte Zielgröße zum Berichtsstichtag. Alle Unternehmen befinden sich in der zulässigen Zielerreichungsfrist.
Eine freiwillige Zielgröße für die Geschäftsführung/Vorstand setzen sich vier unmittelbare Mehrheitsbeteiligungen und erfüllen diese zum Berichtsstichtag.
Die Studie von Frauen in die Aufsichtsräte e. V. (FidAR) basiert auf einer umfassenden Befragung von über 300 Frauen in Führung und Aufsicht in Bundes- und Landesbeteiligungen. Sie formuliert auch konkrete Handlungsempfehlungen für eine verbesserte Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Führungspositionen. Der Praxisleitfaden gibt Anregungen, wie öffentliche Unternehmen den Frauenanteil in Führungsebenen erhöhen können.
der befragten Frauen nehmen keine Anstrengungen für eine Verbesserung der gleichberechtigten Teilhabe bei der Besetzung von Führungspositionen in ihrem Unternehmen wahr
der Befragten sehen in den Bundesunternehmen ein klares Commitment der Geschäftsführung für Chancengleichheit – in den Landesunternehmen nur 35 Prozent
der Befragten kritisieren fehlende Sanktionen bei der Nichterfüllung von Quoten und Zielgrößen
Der Frauenanteil in den Aufsichtsgremien und Top-Managementorganen der 259 untersuchten öffentlichen Unternehmen in Deutschland wächst noch zu langsam. In den Aufsichtsgremien der Bundes- und Landesunternehmen ist der Frauenanteil durchschnittlich nur um 0,2 Prozentpunkte angestiegen und liegt nun bei 38,9 Prozent. Der Frauenanteil in den Top-Managementorganen legt hingegen mit 2,6 Prozentpunkten deutlich zu und beträgt 30,7 Prozent zum Stand Januar 2025. Bis zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an Führungs- und Aufsichtspositionen in den öffentlichen Unternehmen ist es aber noch ein weiter Weg.
Die weiterhin männerdominierte Führungskultur hemmt die Chancengerechtigkeit in öffentlichen Unternehmen. Die FidAR-Bedarfsanalyse gibt praxisnahe Empfehlungen zur Verbesserung der gleichberechtigten Teilhabe. Der Leitfaden bietet Unternehmen zahlreiche Praxistipps auf dem Weg zu einer gleichberechtigten Unternehmenskultur. Er kann dabei allerdings nur ein möglicher Anstoß zur Veränderung sein, denn so unterschiedlich wie die Unternehmen, sind auch deren Umsetzungen – die gemeinsame Zielsetzung der gleichberechtigten Teilhabe in Führungspositionen sowie eine auf Chancengerechtigkeit ausgerichtete Unternehmenskultur stehen übergreifend im Fokus.
Die Bundesregierung berichtet regelmäßig und öffentlich über die Bundesbeteiligungen im Beteiligungsbericht des Bundes, der jährlich vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) herausgegeben wird. Der Bericht gibt auch Auskunft über die Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils nach dem Führungspositionen-Gesetz für die unmittelbaren Beteiligungen des Bundes.