Listenabfrage

Wenn Sie - beispielsweise zur Vorbereitung eines Antrages/einer Anregung - überprüfen möchten, ob ein bestimmtes Medium (Träger- oder Telemedium) bereits indiziert ist und in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen wurde, können Sie dies bei uns per E-Mail an info@bzkj.bund.de abfragen.