Kino

Die Möglichkeit der Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Kinoveranstaltungen richtet sich neben der Alterskennzeichnung auch nach der Tageszeit, zu der die Filmveranstaltung stattfindet bzw., ob Kinder von ihren Eltern begleitet werden.

Jugendschutzbestimmungen bei öffentlichen Filmveranstaltungen

Die Kinobetreibenden sind verpflichtet, im Zweifelsfall das Alter mittels Personal- oder Schülerausweis zu überprüfen und dafür Sorge zu tragen, dass die Altersgrenzen eingehalten werden.