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  • 17.09.2024 BzKJ-Fachtagung 19.09.2024 in Berlin Kinderrechte in der digitalen Welt - von der Prüfstelle zur KidD

    Am 19. September 2024 veranstaltet die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) die Fachtagung „Kinderrechte durchsetzen in der digitalen Welt – von der Prüfstelle zur KidD“ in Berlin. Aus Anlass der Einrichtung der „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) sowie des 70-jährigen Bestehens der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien werden Entwicklungen und Möglichkeiten des Kinder- und Jugendmedienschutzes diskutiert. Bundesfamilienministerin...

  • Die digitale Welt bietet Kindern viele Möglichkeiten zur Information, Unterhaltung und Interaktion. Doch wie gut sind die Angebote auf die Bedürfnisse junger Menschen abgestimmt und inwieweit orientieren sie sich an den Kinderrechten auf Schutz, Befähigung und Teilhabe? Die im Auftrag der BzKJ durchgeführte Studie offenbart deutliche Lücken in der kindgerechten Gestaltung. Passend zum Weltkindertag am 20. September spiegelt die Untersuchung die Dringlichkeit einer besseren digitalen Teilhabe.

  • Informieren, Sensibilisieren und Orientierung geben für aktuelle Themen im Kinder- und Jugendmedienschutz. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) ist ab sofort auf den Social-Media-Kanälen LinkedIn und Mastodon vertreten.

  • Die Beiträge der Ausgabe 3/2024 der BzKJAKTUELL widmen sich im Schwerpunkt dem Thema „Kinderrechte in digitalen Diensten – Durchsetzung von Anbieterpflichten in Europa“. Die Ausgabe bietet Einblicke in die Arbeit der BzKJ als nationale zuständige Behörde für die Durchsetzung struktureller Vorsorgemaßnahmen sowie Hintergrundinformationen zur dafür neu bei ihr eingerichteten „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD).

  • Die internationale Spielemesse Gamescom in Köln stellt in ihrem Kongressprogramm hochaktuelle Themen wie Künstliche Intelligenz (KI) und Demokratie in den Mittelpunkt. Michael Terhörst, Leiter der neuen „Stelle zur Durchsetzungen von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) beteiligt sich am 22.08.2024 an der Session „Loot statt Blut: Was kann das neue Jugendschutzgesetz in der Praxis?“.

  • Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) sucht engagierte Jugendliche zwischen 13 und 21 Jahren, die Lust haben an einem Panel zum Thema Jugendmedienschutz teilzunehmen. Im Rahmen des Panels bekommen die Teilnehmer*innen die Chance, sich auf Augenhöhe mit den relevanten Entscheidungsträger*innen über ihre Beteiligungsformate austauschen.

  • Von der digitalen Pinnwand bis zur interaktiven „Scrollstory": Sieben Projekte erhalten Fördermittel der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). Die Projekte unterstützen kindgerechte digitale Angebote und entsprechende Maßnahmen zur Orientierung für Kinder und Erziehende. Mit insgesamt rund 225.153 Euro unterstützt die BzKJ innovative Vorhaben mit überregionaler Bedeutung, die noch im Jahr 2024 umgesetzt werden.

  • Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist die unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) nach dem europäischen Digital Services Act (DSA) eingerichtet worden. Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ, ernannte Michael Terhörst zum ersten Leiter der KidD.

  • Die neue „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) hat ihre Tätigkeit aufgenommen und ihre Website www.kidd.bund.de freigeschaltet. Ihr Auftrag fußt auf dem europäischen Digital Services Act (DSA), dem deutschen Jugendschutzgesetz (JuSchG) und dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Angesiedelt ist die KidD unter dem Dach der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ).

  • Für die neue Amtszeit ihres Beirats ab März 2025 bis März 2028 sucht die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) jugendliche Mitglieder. Die zweitägigen Beiratssitzungen finden zweimal jährlich statt. Die BzKJ integriert damit die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen in ihre fachliche Arbeit. Als erste Bundesoberbehörde setzt die BzKJ damit das gesetzlich verankert Kinderrecht auf Teilhabe um.