Mädchen zeigt mit dem Finger auf ein glückliches Emoji, daneben befinden sich je ein trauriges und ein nicht glückliches Emoji

Anbieterpflichten

Die unabhängige Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) überprüft digitale Dienste mit Sitz oder einer Vertretung in Deutschland auf Risiken für Kinder und Jugendliche. Gesetzliche Grundlage sind der europäische Digital Services Act (DSA), das nationale Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und das deutsche Jugendschutzgesetz (JuSchG). Die KidD ist organisatorisch bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) in Bonn angesiedelt.

Anbieter von Online-Plattformen wie Social-Media-Dienste sind gesetzlich dazu verpflichtet, besondere Schutzvorkehrungen durch Einrichtung struktureller Vorsorgemaßnahmen für Kinder und Jugendliche innerhalb ihrer Dienste zu treffen.

Die Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) stellt als Aufsichtsakteurin sicher, dass große Film- und Spielplattformen Alterskennzeichen vorhalten und so eine Orientierung für Kinder, Jugendliche, Erziehende und pädagogische Fachkräfte bieten.