Jugendschutzprogramme

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder (JMStV) enthält Regelungen zum technischen Jugendmedienschutz. Eine Möglichkeit ist das Installieren von Jugendschutzprogrammen, die zur Beurteilung ihrer Eignung einer anerkannten Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle vorgelegt werden können.

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) ermöglicht Anbietern die Verbreitung von entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten unter anderem dann, wenn diese für ein geeignetes Jugendschutzprogramm programmiert sind. Nicht jedes Filterprogramm ist also ein Jugendschutzprogramm im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags.