Anbieterpflichten

Die Regelungen gelten für solche Plattformen, die für Kinder und Jugendliche zugänglich sind. Strukturelle Vorsorgemaßnahmen wie Elternbegleittools, effektive Melde- und Abhilfeverfahren, altersbezogene Voreinstellungen oder Hinweise auf externe Hilfsangebote stellen solche Schutzvorkehrungen dar, Alterskennzeichen auf Film- oder Spieleplattformen müssen zudem deutlich wahrnehmbar und allgemeine Geschäftsbedingungen auch für junge Menschen verständlich erklärt werden.

Die in der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) organisatorisch angesiedelte unabhängige Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) übt die Aufsicht über die anbieterseitig zu treffenden strukturellen Vorsorgemaßnahmen aus und überprüft deren Umsetzung, konkrete Ausgestaltung und Angemessenheit.

Kontakt

Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten
Rochusstraße 8-10
53123 Bonn

E-Mail: info@kidd.bund.de
Internet: www.kidd.bund.de

Presseanfragen: presse@bzkj.bund.de

Verstoß melden

Hinweise zu fehlenden oder unzureichenden strukturellen Vorsorgemaßnahmen auf Online-Plattformen sowie Verstöße gegen Anbieterpflichten aus dem Bereich des Kinder- und Jugendmedienschutzes können über das zentrale Beschwerdeportal des Digital Services Coordinator (DSC) bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) gemeldet werden.

Zum zentralen Beschwerdeportal des Digital Services Coordinator bei der Bundesnetzagentur.