Anforderung von Broschüren

Publikationen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) bzw. der vormaligen Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) können Sie hier anfordern:

Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ)
Postfach 140165
53056 Bonn
Telefon: +49 (0)228 99 962103-10
Fax: +49 (0)228 379014
E-Mail: info@bzkj.bund.de

Nachdruckgenehmigung

Für Broschüren erteilt die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) auf Anfrage eine Nachdruckgenehmigung.

Dazu stellt die BzKJ die Druckvorlage in Form einer pdf-Datei zur Verfügung. Die Nachdrucke können mit dem Vermerk "Verteilt durch..." versehen werden. Um sicherzustellen, dass nur aktuelle Textausgaben zur Verteilung gelangen, gilt die Nachdruckgenehmigung jeweils nur für eine Druckauflage mit einer abzustimmenden Stückzahl sowie für den vor Drucklegung zu verabredenden Verteilzeitraum.

Für Fragen zur Nachdruckgenehmigung kontaktieren Sie uns bitte unter der oben genannten Adresse.