Kinder- & Jugendbeteiligung

Die im Jahr 1989 verabschiedete Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (VN-KRK) sichert Kindern und Jugendlichen umfassende Rechte auf Schutz, Befähigung und Teilhabe zu. Seit 1992 gilt die VN Kinderrechtskonvention als völkerrechtlicher Vertrag in Deutschland im Range eines Bundesgesetzes. In der Novellierung des Jugendschutzgesetzes im Jahr 2021 wurde eine konsequent kinderrechtliche Ausrichtung der Arbeit der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) definiert.

Die fachliche Arbeit der BzKJ basiert auf dem kinderrechtlichen Dreiklang aus Schutz, Befähigung und Teilhabe:

  1. Schutz vor jugendgefährdenden Inhalten,
  2. Befähigung im Umgang mit medialen Chancen und Risiken durch Orientierung für Kinder und Jugendliche, Eltern sowie pädagogische Fachkräfte bei der Mediennutzung und Medienerziehung,
  3. Einsatz für kinder- und jugendgerechte Teilhabe in digitalen Medien.

Der Beirat berät die BzKJ bei der Erfüllung dieser Aufgaben. Eine besondere Rolle kommt hierbei den jugendlichen Beiratsmitgliedern und ihren Stellvertretungen zu, die ihre Erfahrungen und Expertise unmittelbar in die Arbeit des Beirates einbringen. In den Sitzungen vorgelagerten Workshops mit der BzKJ und dem Deutschen Bundesjugendring bereiten die Jugendlichen die Themen der Beiratssitzungen aus der Perspektive ihrer digitalen Lebenswelt vor. Sie haben so die Möglichkeit, die Themen des Beirates zu prägen und tragen dazu bei, die Arbeit der BzKJ konsequent an der Perspektive von Kindern und Jugendlichen auszurichten.

Die jugendlichen Beiratsmitglieder und ihre Stellvertretungen wurden in einem bewerberoffenen Auswahlverfahren in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundesjugendring ausgewählt. Die vier Jugendlichen sind in der Jugendverbandsarbeit und zum Teil bereits im Themenfeld des Kinder- und Jugendmedienschutzes aktiv.