Kennzeichnungspflichten

Unter den Voraussetzungen des § 14a JuSchG müssen Film- und Spielplattformen ihre Angebote mit deutlich wahrnehmbaren Alterskennzeichen versehen. Diese Verpflichtung bestand vor der Novellierung des JuSchG mit Wirkung zum 1. Mai 2021 bereits für Filme und Spielprogramme. Die neue Kennzeichnungspflicht verpflichtet mit Blick auf die wachsende Bedeutung von sogenannten „Video-on-Demand“-Diensten und der zunehmenden Verbreitung von Vertriebsplattformen für Computerspiele nun explizit auch die Film- und Spielplattformanbieter zur Ausweisung von Alterskennzeichen. Die Kennzeichnungspflicht dient der Schaffung von Transparenz und Orientierung über die für Kinder und Jugendliche potenziell entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung der Online-Inhalte.

Die Verpflichtung betrifft grundsätzlich auch Anbieter im Ausland und gilt nur für solche Film- und Spielplattformen, bei denen die Zurechnung der Verantwortung des Inhalts zum Anbieter möglich ist.