RSS-Feed

BzKJAKTUELL 4/2025

Digitaler Optimierungsdruck: Kinder und Jugendliche zwischen SkinnyTok, Fitspiration und Body Positivity

Kinder und Jugendliche hatten schon immer Vorbilder, denen sie besonders nacheiferten. Mädchen wollten möglichst schlank und makellos sein, Jungen besonders männlich und stark – diese „alten Schubladen“ sind und waren nie harmlos.

„Was früher Stars und Sternchen waren, sind heute Influencerinnen und Influencer. Damals wie heute wirken medial inszenierte Körperideale mit erheblichem Druck auf das Selbstempfinden junger Leute ein.  KI-Filter, Algorithmen und schnelllebige Trends potenzieren diesen Einfluss. Umso wichtiger ist es, Kinder und Jugendliche darin zu stärken, solche Darstellungen kritisch zu hinterfragen und soziale Medien selbstbewusst und reflektiert zu nutzen“, 

so Sebastian Gutknecht, Direktor der Bundeszentrale für Kinder und Jugendmedienschutz (BzKJ).

Mit der Ausgabe der Fachzeitschrift BzKJAKTUELL 4/2025 gibt die Bundeszentrale einen Überblick über körperbezogene Social-Media-Trends, lenkt den Blick auch auf Gegenbewegungen wie „Body Positivity“ und lässt Jugendliche selbst zu Wort kommen.

Wer schön sein will, muss leiden?! 

Dr. Iren Schulz, Medienpädagogin und Mediencoach bei der Initiative „Schau Hin! Was dein Kind mit Medien macht“, gibt im Grundlagenbeitrag einen umfassenden Überblick über aktuelle Social-Media-Trends im Hinblick auf Körperbilder und -ideale. Sie ordnet ein, wie Jugendliche diese Inhalte bewerten oder mit digitalem Optimierungsdruck umgehen und welche negativen Folgen das haben kann.

Radikale Körperakzeptanz statt #SkinnyTok – Warum wir Body Positivity auch 2025 noch brauchen

Ein Plädoyer für mehr Körperakzeptanz hält Dr. Elisabeth Lechner von der Universität Wien im ersten Schwerpunktbeitrag. Sie erklärt, wie sich in den 2010er-Jahren die Body Positivity-Bewegung bildete, die unrealistischen Körperidealen die Realität körperlicher Vielfalt entgegensetzt. Lechner gibt einen Überblick über Ursprung und Geschichte und fordert zu mehr Körperdiversität auf.

Nachgefragt: Was denken Jugendliche über Körperbilder in Social Media?

Die beiden jugendlichen BzKJ-Beiratsmitglieder Carla Schulz (17) und Yunus Roschlau (15) berichten in einem Interview von ihren eigenen Erfahrungen. Sie schildern ihren Umgang mit Körperidealen in sozialen Medien und nehmen dabei insbesondere Influencerinnen und Influencer in die Pflicht. 

Vorstellung von ActOn! 

In der Rubrik „Wissenswert“ stellen Julia Behr und Laura Michalowski vom JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis das Projekt ACT ON! vor. In der Arbeit mit jungen Menschen taucht der digitale Optimierungsdruck häufig auf. Die Medienpädagoginnen berichten von ihren Erfahrungen: Jugendliche wüssten zwar, wie stark Bilder und Selbstdarstellungen in sozialen Medien bearbeitet sein können, jedoch schütze sie dieses Wissen nicht vor kritischen Gedanken zum eigenen Körper.

Spruchpraxis der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien: Indizierung von „Pro-Ana“-Webseiten durch Nahelegen eines selbstschädigenden Verhaltens

Einblicke in die Spruchpraxis der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien gibt der gleichnamige Beitrag: Im Fokus stehen sogenannte „Pro Ana“-Webseiten, die Essstörungen verherrlichen und selbstschädigendes Verhalten nahelegen. Wie „Ana“ dabei eine bedrohliche Freundin sein kann, zeigen die Indizierungsbeispiele. 

Aus der ZUKUNFTSWERKSTATT

Der Beitrag in der Rubrik „ZUKUNFTSWERKSTATT“ berichtet über die Fachveranstaltung „‘Ich prompte mir die Welt, wie sie mir gefällt.‘ – Kindheit und Jugend unter dem Einfluss künstlicher Intelligenz“, die am 17. September 2025 in Berlin stattfand. Im Mittelpunkt stand die Diskussion um Chancen und Risiken Künstlicher Intelligenz (KI) für Kinder und Jugendliche, auch mit einem eigenen Jugendpanel. 

Die redaktionellen Beiträge der BzKJAKTUELL 4/2025 finden Sie im Servicebereich auf der Website der BzKJ. 

Privatpersonen können Einzelhefte sowie ein Jahresabonnement der BzKJAKTUELL als Print- und / oder als Digitalausgabe erwerben. Weitere Informationen zur Fachzeitschrift und zu den Bezugsmöglichkeiten stehen ebenfalls im Servicebereich auf der Website der BzKJ zur Verfügung.

Über die BzKJAKTUELL

Die Fachzeitschrift BzKJAKTUELL wird von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) herausgegeben. Sie enthält den öffentlichen Listenteil der aktuellen Indizierungen von Filmwerken, Spielen, Schriftwerken, Tonwerken und Multimediawerken. Im redaktionellen Teil bietet sie mit Fachbeiträgen aus Praxis, Wissenschaft und Politik ein offenes Diskussionsforum für das breite Spektrum kinder- und jugendmedienschutzrelevanter Themen, Entwicklungen und Haltungen.
 

Tag der Kinderrechte

Kinderrechte 2.0 – BzKJ setzt auf Mitbestimmung

Mit dem Titel „Jedes Kind zählt!“ setzt der Weltkindertag am 20.11. ein Zeichen, die Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention ernst zu nehmen und das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt zu stellen. Zu den Grundrechten von Kindern gehört auch, dass sie sich an politischen Prozessen beteiligen können.

„Digitale Räume sind ein zentraler Teil des Lebens von Kindern und Jugendlichen. Wir setzen uns dafür ein, dass junge Menschen sich nicht nur sicher in diesen Räumen bewegen können, sondern sie auch aktiv mitgestalten können. Dafür brauchen wir Formate, die Kindern und Jugendlichen eine Stimme geben und ihnen Gehör verschaffen. Wir wollen nicht über Kinder und Jugendliche reden – sondern mit ihnen“,

so Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ.

Mit BzKJ JugendDigital startet die BzKJ ein neues Netzwerk für medieninteressierte Kinder und Jugendliche. Es bietet jungen Menschen aus ganz Deutschland die Möglichkeit, sich zu digitalen Themen auszutauschen und ihre Sichtweisen einzubringen – auch, wenn sie bisher nicht in Jugendorganisationen aktiv sind.

Über einen freiwilligen Verteiler können junge Menschen mit Interesse an Social Media, Gaming, Jugendmedienschutz oder digitalen Trends zu verschiedenen Beteiligungsformaten eingeladen werden. Geplant sind etwa Workshops, digitale Umfragen, Infoveranstaltungen, Diskussionsrunden oder bundesweite Netzwerktreffen

BzKJ JugendDigital berücksichtigt dabei die Interessen und Wünsche der Kinder und Jugendlichen, um sie gezielt zu passenden Formaten einzuladen – vom gelegentlichen Mitmachen bis zum regelmäßigen Austausch. So schafft BzKJ JugendDigital einen unkomplizierten und bundesweiten Zugang zur Jugendbeteiligung an wichtigen digitalen Themen.

Bereits seit 2022 setzt die BzKJ als erste Bundesoberbehörde gesetzlich verankert eine Beteiligung von Jugendlichen im eigenen Beirat um. Neben Fachleuten gehören dem Gremium auch jugendliche Mitglieder an, die in einem bundesweiten Auswahlverfahren bestimmt werden.

Weitere Informationen und Einblicke in die Arbeit des Beirats der BzKJ finden Sie auf unserer Website unter https://www.bzkj.de/bzkj/beirat.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

Digitaler Schutz

Europaweiter Aktionstag: Gemeinsam gegen sexualisierte Gewalt im Netz

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf ein Aufwachsen frei von sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch – das gilt auch im digitalen Raum. Der Aktionstag des Europarates steht in diesem Jahr unter dem Motto „Strengthening the protection of children against sexual exploitation and sexual abuse through evidence-based policy making (Stärkung des Schutzes von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch durch evidenzbasierte Politikgestaltung)“. 

„Wir alle tragen Verantwortung dafür, dass kein Kind sexualisierte Gewalt erfährt – online wie offline. Der DSA bietet ein starkes europäisches Regelwerk, um Kinder besser zu schützen. Die BzKJ setzt sich dafür ein, dass Schutzmaßnahmen, wie transparente und kindgerechte Meldewege, stetig entwickelt werden – interdisziplinär und faktenbasiert und ohne die Kinderrechte auf Befähigung und Teilhabe einzuschränken“, 

so Sebastian Gutknecht, Direktor der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ).

„Sexuelle Gewalt und Belästigung im digitalen Raum“ ist eines der drei Schwerpunktthemen der ZUKUNFTSWERKSTATT  der BzKJ. Innerhalb dieser kommen in verschiedenen Austauschformaten Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, die medienpädagogische Praxis sowie junge Menschen zusammen, um gemeinsam an Lösungen und Strategien in diesem Themenfeld zu arbeiten. Zudem steht die BzKJ im regelmäßigen Dialog mit der UBSKM  und Ecpat e. V.,  um vertieft einzelne Aspekte zu besprechen. Denn: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt im Internet ist keine nachrangige Aufgabe, sondern eine gesamtgesellschaftliche Pflicht. 

Die Beiträge und Erkenntnisse aus der Verantwortungsgemeinschaft, insbesondere die Erfahrungsberichte junger Nutzender und die der BzKJ-Beiratsjugendlichen, legen nahe, dass ein Instrument für einen besseren Schutz vor problematischen Inhalten verbesserte Melde- und Abhilfeverfahren sind. Viele junge Userinnen und User melden problematische Inhalte nicht, da sie das Gefühl haben, dass ihre Meldung ohne Konsequenzen bleibt, sie die Meldewege nicht kennen oder diese zu kompliziert sind. Die kürzlich erschienene NETTZ-Studie bestätigt diese Beobachtungen: Zwar stoßen die Befragten nahezu alle in sozialen Medien auf problematische Inhalte, doch nur 45 Prozent melden diese tatsächlich. 

Die BzKJ setzt sich daher auf nationaler und europäischer Ebene für bessere Meldewege ein. Sie fordert von den Anbietenden digitaler Dienste: 

  • Einfache, transparente, nachvollziehbare und mehrsprachige Meldeverfahren, inklusive klarer Informationen über den Umgang mit Meldungen und den damit verbundenen Konsequenzen,
  • Priorisierung von Meldungen junger Nutzender,
  • Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Betroffenen an der Ausgestaltung der Meldewege sowie konkrete Hilfs- und Unterstützungsangebote im Anschluss an eine Meldung.

Sicher und kindgerecht ausgestaltete Melde- und Abhilfesysteme können maßgeblich dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche bei Problemen und Gefahren handlungsfähig sind und passende Unterstützung erhalten. Sie stärken damit junge Menschen im Umgang mit digitaler sexualisierter Gewalt und wahren den Schutz ihrer Rechte und Grenzen. 

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

Social Media

Die BzKJ informiert jetzt auch auf Instagram

Nach dem Start bei LinkedIn und Mastodon im vergangenen Jahr baut die BzKJ ihre Social-Media-Kommunikation weiter aus, um neben Fachkräften auch die breite Öffentlichkeit zu erreichen. 

Das Ziel ist, junge Menschen, Erziehende und am Kinder- und Jugendmedienschutz Interessierte über aktuelle Entwicklungen und Themen, wie zum Beispiel Demokratieförderung, Medienphänomene wie Cybermobbing oder Entwicklungen aus dem Bereich Künstlicher Intelligenz, zu informieren und aktiv in den direkten Austausch zu treten. 

Mit dem neuen Instagram-Auftritt stärkt die Bundeszentrale auch die Vernetzung und den Austausch mit Akteurinnen, Akteuren und Initiativen im Kinder- und Jugendmedienschutz. 

Interessierte finden die Bundeszentrale unter den folgenden Links auf den jeweiligen Social-Media-Netzwerken: 

 

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).


 

Beiratssitzung der BzKJ

Neues Netzwerk – BzKJ baut Jugendbeteiligung aus

Ein zentrales Thema der zweiten Sitzung der aktuellen Amtsperiode war der Aufbau von BzKJ JugendDigital, einem neuen Netzwerk für medieninteressierte Kinder und Jugendliche. Über einen freiwilligen Verteiler soll es künftig möglich sein, junge Menschen direkt, niedrigschwellig und themenbezogen anzusprechen – auch außerhalb bestehender Strukturen und Ehrenämter. Kindern und Jugendlichen wird damit eine starke Stimme gegeben, mit der sie sich aktiv an verschiedenen Formaten beteiligen können. Die jugendlichen Beiratsmitglieder begrüßen diesen Schritt ausdrücklich:

„Niedrigschwellige Beteiligungsformate sind unverzichtbar, um breite Meinungs- und Erfahrungswerte von denjenigen zu bekommen, die es tatsächlich betrifft. Daher gilt: Wenn man über uns spricht, sollte man mit uns sprechen. Wir wollen unsere Zukunft mitgestalten, nicht als Zuschauer*innen, sondern als Mitverantwortliche für eine sichere und gerechte Medienlandschaft.“

Bereits seit 2022 setzt die BzKJ als erste Bundesoberbehörde die gesetzlich verankerte Beteiligung von Jugendlichen im eigenen Beirat um. Neben Fachleuten gehören dem Gremium auch jugendliche Mitglieder an, die in einem bundesweiten Auswahlverfahren bestimmt werden. In zusätzlichen Formaten wie der ZUKUNFTSWERKSTATT bringen  junge Menschen regelmäßig ihre Perspektiven ein – etwa zu Themen wie digitaler Gewalt, Plattformregulierung oder Medienkompetenzförderung. 

Die Ergebnisse der Sitzung fließen in die strategische Arbeit der BzKJ mit ein.  

Weitere Informationen und Einblicke in die Arbeit des Beirats der BzKJ finden Sie auf unserer Website unter https://www.bzkj.de/bzkj/beirat.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).

 

KI im Fokus

BzKJ-Fachtagung: „Ich prompte mir die Welt, wie sie mir gefällt.“

Das Bild zeigt die Teilnehmenden der Paneldiskussion.
Abschlusspräsentation mit Bundesjugendministerin Karin Prien. © BzKJ/Amrei Schulz/photothek.de

Was macht Künstliche Intelligenz mit dem Aufwachsen von Kindern mit Medien? Wie können praxisnahe und alltagstaugliche Lösungen für einen sicheren und kindgerechten Umgang mit KI aussehen? Die BzKJ diskutierte diese und weitere Fragen mit Vertretenden aus Pädagogik, Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft sowie mit Jugendlichen selbst. Moderator Marcus Richter führte durch das Tagesprogramm.

Wie wichtig es ist, sich frühzeitig mit einem gesunden Aufwachsen unter dem Einfluss von Künstlicher Intelligenz auseinanderzusetzen, betonte Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) in ihrem Grußwort: 

„Künstliche Intelligenz kann ein Treiber für Chancen auf Bildung und Teilhabe sein: So bietet KI etwa die Chance für deutlich verbessertes, individualisiertes Lernen oder gibt Möglichkeiten, Kinder mit Förderbedarf besser zu unterstützen. Gleichzeitig dürfen wir die Risiken nicht unterschätzen. Künstliche Intelligenz kann Phänomene wie digitale sexuelle Gewalt oder Desinformation – beispielsweise durch ‚Deepfakes‘ – noch verstärken. Wir müssen darauf achten, dass die Anbieter von digitalen Diensten ihre Verantwortung übernehmen. Sie sollen mit passenden Maßnahmen dafür sorgen, dass Kinder online sicher sind, keine schädlichen Inhalte sehen und in einer gesunden Umgebung aufwachsen können. Mein Dank gilt allen, die sich im Diskursraum der ZUKUNFTSWERKSTATT für die Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes engagieren.“

Neben Vorträgen interdisziplinärer Expertinnen und Experten diskutierten die Teilnehmenden nicht nur über, sondern auch mit Jugendlichen. An verschiedenen Tagesprogrammpunkten wirkten sechs junge Menschen aktiv mit.

„Junge Menschen haben das Recht, die Chancen des Technologie- und Medienwandels unbeschwert und gefahrlos zu nutzen. Die Jugendlichen vor Ort haben ihrer Generation eine Stimme gegeben. Nur mit ihr können wir den Kinder- und Jugendmedienschutz der Zukunft wirklich weiterentwickeln. Unser gesamtgesellschaftliches Ziel muss es sein, digitale Angebote so zu gestalten und junge Menschen so zu stärken, dass sie die durch KI vorhandenen Chancen nutzen können – sicher, selbstbestimmt und verantwortungsvoll“,

mit diesen Worten unterstrich Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ, die Bedeutung der Jugendbeteiligung für einen zeitgemäßen Medienschutz. 

KI als übergeordnetes ZUKUNFTSWERKSTATT-Thema

Ob „Sexuelle Gewalt und Belästigung im digitalen Raum“, „Gefährdung der Demokratiefähigkeit“ oder „Kontrollverlust in digitalen Umgebungen“ – die Herausforderungen durch KI sind in allen drei Schwerpunkt-Strecken der ZUKUNFTSWERKSTATT präsent – und lassen sich nur durch ein gesamtgesellschaftliches Handeln lösen. Mehr denn je braucht es aufgrund der komplexen Herausforderungen im Kinder- und Jugendmedienschutz eine Verantwortungsgemeinschaft, die gemeinsam mit den Jugendlichen selbst ein starkes Netz aus interdisziplinärer Expertise bildet und effektiv zusammenarbeitet.

Weitere Informationen zum Diskursformat der ZUKUNFTSWERKSTATT sowie die bisherigen Ergebnisse der einzelnen Schwerpunktstrecken finden Interessierte auf der Webseite der BzKJ.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).

 

Kinderrechte

Weltkindertag 2025: Demokratiefähigkeit von Kindern gezielt stärken

Das politische Interesse von jungen Menschen ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen – das war eines der Ergebnisse der Shell-Jugendstudie 2024. Neben Raum für Kreativität, Spiel und Spaß, bieten Medien jungen Menschen eine Möglichkeit, Demokratie zu verstehen und aktiv mitzugestalten.  

„Soziale Medien sind der zentrale Ort jugendlicher Meinungsbildung. Damit junge Menschen dort jedoch nicht Gefahr laufen, sich in Filterblasen oder Echokammern zu verlieren, müssen digitale Dienste sichere Räume mit altersgerechten Inhalten und klaren Regeln bieten – ohne Hass und Desinformation!“ 

so Sebastian Gutknecht, Direktor der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz. 

Die BzKJ setzt sich in verschiedenen Bereichen für die Wahrung der Demokratiefähigkeit ein. Unter anderem bringt sie in der Schwerpunktstrecke Gefährdung der Demokratiefähigkeit der ZUKUNFTSWERKSTATT die Verantwortungsgemeinschaft in einem interdisziplinären Diskurs an einen Tisch. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, wie Kinder und Jugendlichen Medien sicher nutzen können, um zu verstehen, was demokratische Grundprinzipien sind und wie sie diese für ihr gesellschaftliches und politisches Interesse einsetzen können. 

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

BzKJAKTUELL 3/2025

Islamistische Inhalte und Ansprachen im digitalen Raum: Kanäle, Strategien und jugendkulturelle Anknüpfungspunkte

Unter anderem durch den Nahostkonflikt rücken Themen wie Radikalisierung im islamistischen Kontext erneut in den Fokus – dieser Konflikt polarisiert und kann radikalisierende Ansprache begünstigen. In der Hochphase der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in den 2010er-Jahren erlebte das Phänomen eine Phase intensiver Aufmerksamkeit. Neben den Themen haben sich in diesem Bereich auch die Kommunikationsstrategien maßgeblich geändert.

„Statt langer YouTube-Predigten genügen heute oft wenige Sekunden in Reels oder TikTok-Videos, um zentrale Ideologien zu verbreiten: Demokratiefeindlichkeit, ein dualistisches Weltbild mit klaren Freund-Feind-Zuschreibungen, Verschwörungserzählungen, Antisemitismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Gewaltverherrlichung – gerade für Kinder und Jugendliche sind solche Inhalte gefährlich. Sie treffen sie in einer Lebensphase, in der Identität, Zugehörigkeit und Weltverständnis noch formbar sind“, 

so Sebastian Gutknecht, Direktor der Bundeszentrale für Kinder und Jugendmedienschutz (BzKJ).

Die BzKJ begegnet diesen Strategien als bundeszentrale Struktur mit der ganzen Bandbreite ihres Instrumentariums: mit der Indizierung jugendgefährdender Inhalte, der Aufsicht über anbieterseitige Schutzmaßnahmen und der Aufklärung von Eltern, Fachkräften und Öffentlichkeit.

Gast-Editorial der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Bundesjugendministerin Karin Prien unterstreicht in ihrem Vorwort, wie wichtig es ist, Kinder und Jugendliche vor extremistischen Inhalten zu schützen. Zugleich setzt sie sich dafür ein, dass junge Menschen ihre Rechte in einer digitalen Welt mit Vielfalt und gegenseitigem Respekt wahrnehmen können. Hierzu bedürfe es der Schaffung von attraktiven Medienangeboten, der Vermittlung von Medienkompetenz und einer aufmerksamen Medienbegleitung durch Eltern und pädagogische Fachkräfte.

Sie unterstreicht zudem die Verantwortung der Plattformbetreiber, den Schutz von Kindern und Jugendlichen in ihren Angeboten konsequent sicherzustellen. Der europäische Digital Services Act setze hier klare Maßstäbe und müsse von den Anbietern umgesetzt werden.

Islamistische Inhalte und Ansprachen in sozialen Medien

Isabell Binzer und Dr. Bernd Zywietz von jugendschutz.net geben im ersten Schwerpunktbeitrag einen Überblick über aktuelle islamistische Erscheinungs- und Anspracheformen in sozialen Medien. Sie erklären, was Islamismus ist, zeigen Muster und Strategien auf, wie sich die Kommunikation von islamistischen Akteurinnen und Akteuren verändert hat und diskutieren aktuelle Herausforderungen in der Präventionsarbeit.

Antifeministische und LGBTIQ*-feindliche Narrative in islamistischen Online-Angeboten

Im zweiten Schwerpunktbeitrag stellt Canan Korucu von ufuq.de Erkenntnisse einer Inhaltsanalyse von islamistischen Online-Kanälen vor. Anhand von ausgewählten Beispielen zeigt sie auf, wie islamistische Akteurinnen und Akteure antifeministische und LGBTIQ*-feindliche Narrative nutzen, um rigide Geschlechterrollen zu legitimieren und welche Wirkung diese Ansprache auf junge Menschen haben kann.

Islamismus in digitaler Spielekultur

Constantin Winkler vom Leibniz-Institut für Friedens- und Konfliktforschung geht im dritten Schwerpunktbeitrag der Frage nach, wie islamistische Akteurinnen und Akteure digitale Spiele und gamingnahe Plattformen zur Anwerbung von Jugendlichen nutzen. Er ist der Auffassung, dass ein Dialog zwischen Spieleindustrie, Medien, Pädagogik, Forschung und Spielenden hilfreich wäre, um zukünftig gemeinsame Strategien gegen Radikalisierungsprozesse in Spielen zu erarbeiten.

streetwork@online: Erfahrungen und Perspektiven der Online-Islamismus-Prävention

In der Rubrik „Wissenswert“ stellen Annika Scheeres und Samira Tabti vom Thomasius Research Institute on Political Extremism (TPX) das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderte Projekt streetwork@online vor. Das Projekt verfolgt das Ziel, junge Menschen, die mit extremistischen Inhalten konfrontiert werden und sich in risikobehafteten Lebenslagen befinden, in ihren digitalen Lebensräumen anzutreffen. Dadurch soll ihnen ein proaktives und transparentes Gesprächsangebot eröffnet sowie Offline-Hilfsangebote angeboten werden.

First-Person-Shooter als Rekrutierungswerkzeug zur extremistischen Ansprache von Kindern und Jugendlichen

Der Beitrag in der Rubrik „Spruchpraxis“ gibt Einblicke in die Spruchpraxis der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien im Bereich extremistischer Ansprache von Kindern und Jugendlichen durch Online-Spiele. Anhand eines indizierten YouTube-Kanals, der diverse Trailer und Gameplay-Videos zur Bewerbung eines First-Person-Shooters zeigt und vorrangig auf eine junge Zielgruppe ausgerichtet ist, wird gezeigt, warum die zum Teil cartoon-artigen Darstellungsweisen in den Spielen beziehungsweise der YouTube-Videos keine relativierende Wirkung haben und es zur Indizierung kam.

Aus der ZUKUNFTSWERKSTATT

Der Beitrag in der Rubrik „ZUKUNFTSWERKSTATT“ berichtet unter anderem über eine von der BzKJ ausgerichtete Veranstaltung bei den Jugendpolitiktagen 2025 zum Thema „Deine Rechte im digitalen Raum“ sowie über die Teilnahme der jugendlichen BzKJ-Beiratsmitglieder bei einem Workshop der Europäischen Kommission in Brüssel zur Ausgestaltung der Leitlinien zu Artikel 28 Absatz 1 Digital Services Act.

Die redaktionellen Beiträge der BzKJAKTUELL 3/2025 finden Sie im Servicebereich auf der Website der BzKJ. 

Privatpersonen können Einzelhefte sowie ein Jahresabonnement der BzKJAKTUELL als Print- und / oder als Digitalausgabe erwerben. Weitere Informationen zur Fachzeitschrift und zu den Bezugsmöglichkeiten stehen ebenfalls im Servicebereich auf der Website der BzKJ zur Verfügung.

Über die BzKJAKTUELL

Die Fachzeitschrift BzKJAKTUELL wird von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) herausgegeben. Sie enthält den öffentlichen Listenteil der aktuellen Indizierungen von Filmwerken, Spielen, Schriftwerken, Tonwerken und Multimediawerken. Im redaktionellen Teil bietet sie mit Fachbeiträgen aus Praxis, Wissenschaft und Politik ein offenes Diskussionsforum für das breite Spektrum kinder- und jugendmedienschutzrelevanter Themen, Entwicklungen und Haltungen.
 

Internationaler Austausch

Kinder- und Jugendmedienschutz weltweit: Fortsetzung des deutsch-südkoreanischen Dialogs

Die Gäste aus Sudkorea gemeinsam mit Sebastian Gutknecht und Michael Terhörst.
Die Gäste aus Südkorea gemeinsam mit Michael Terhörst, Leiter der Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (erste Person von links), und Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ (erste Person von rechts). © BzKJ

 

Die südkoreanische staatliche Organisation GRAC ist für die Bewertung und Alterseinstufung von Computer- und Videospielen zuständig. Nach dem ersten Kennlernen von GRAC und der BzKJ 2022 in Bonn tauschten sich die Teilnehmenden nun über die jüngsten gesetzlichen Entwicklungen im Kinder- und Jugendmedienschutz aus.

Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ:

„Der technologische Wandel und damit einhergehende Veränderungen im Mediennutzungsverhalten machen vor Grenzen keinen Halt. Globale Vernetzung und Wissenstransfer stellen damit essenzielle Bausteine für eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes dar. Austauschtreffen wie mit GRAC zeigen uns, dass wir in der BzKJ mit unserer Arbeit und unseren Strukturen auch international wirken – daher freue ich mich über den erneuten Besuch!“

Die Delegierten interessierten sich unter anderem für die in Deutschland verbindlich geltenden Regeln zur Alterskennzeichnung von Online-Spiele, die Regulierung von digitalen Diensten sowie für Maßnahmen zur Weiterentwicklung und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jugendgefährdenden Inhalten.

An dem Treffen nahmen BzKJ-Direktor Sebastian Gutknecht, der Leiter der bei der BzKJ eingerichteten Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) Michael Terhörst sowie Vertretende der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien und des Fachbereichs zur Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes teil. Seitens GRAC waren insgesamt fünf Personen, darunter Chairperson TaeGeon Seo, vor Ort.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).

gamescom 2025

Spielespaß mit Alterscheck? KidD auf Panel zum Thema Altersverifikation

Ob App-Games, Sportspiele, Single- oder Multiplayer-Titel – Games sind besonders bei Kindern und Jugendlichen beliebt. Laut einer jüngsten bitkom-Studie spielen rund 85 Prozent der 10- bis 18-Jährigen hin und wieder Computerspiele. 

„Für viele junge Menschen sind Computerspiele längst mehr als reine Unterhaltung. Games können Kreativität, Teamgeist und Lernprozesse fördern. Damit eine kind- und vor allem altersgerechte Nutzung gelingt, muss der Kinder- und Jugendmedienschutz die Trends der Branche stets im Blick haben. Wir begrüßen daher den kontinuierlichen Dialog der Gamesbranche mit der BzKJ und der KidD“,

so Sebastian Gutknecht, Direktor der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). 

Wie kann ein nachhaltiger Jugendschutz in Online-Diensten funktionieren?

Michael Terhörst diskutiert auf dem gamescom congress am Donnerstag, 21. August 2025 in der Zeit von 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr, wie sichere Spielumgebungen für Kinder und Jugendliche gestaltet werden können. Das Thema Altersverifikation steht dabei im Mittelpunkt.

„Das Ziel der KidD ist es, Kindern und Jugendlichen eine sichere Teilhabe an digitalen Diensten zu ermöglichen – dazu gehören auch Spieleplattformen. Ein Schlüsselthema ist dabei die Altersüberprüfung. Auf EU-Ebene haben wir uns dafür eingesetzt, dass die reine Selbstangabe „Ich bin über 18 Jahre“ jetzt nicht mehr ausreicht. Neben der Arbeit auf politischer Ebene ist es für unsere Arbeit gleichermaßen wichtig, den Dialog mit der Branche und unseren Partnerinnen und Partnern – wie der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)  – zu führen“, 

so Michael Terhörst, Leiter der KidD. 

BzKJ und KidD beim VGBA EuroSummit 2025

Bereits im Vorfeld der gamescom sind BzKJ und KidD zudem beim „Video Game Bar Association (VGBA) Euro Summit on Games Business & Law“ am 19. August 2025 in Köln vertreten. 

Bei der Fachkonferenz hält BzKJ-Direktor Sebastian Gutknecht eine Keynote zur Verantwortung der nationalen Regulierungsbehörden bei der Durchsetzung von Jugendschutzvorschriften. KidD-Leiter Michael Terhörst referiert zu den kürzlich durch die Europäische Kommission veröffentlichten Leitlinien zu Artikel 28 Absatz 1 Digital Services Act und ihrer Anwendbarkeit auf Spieleplattformen. 

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).

Workshop der BzKJ

Radikal online: Kinder und Jugendliche als Zielgruppe extremistischer Online-Aktivitäten

Kinder und Jugendliche gelten als wichtigste Zielgruppe extremistischer Online-Aktivitäten. Aus Sicht des Kinder- und Jugendmedienschutzes stellt sich daher die Frage, wie junge Menschen vor gefährdenden Inhalten wie Propaganda, Fake News oder Hate Speech, aber auch vor Interaktionsrisiken, wie einer direkten Ansprache zur Radikalisierung, geschützt werden können. Dabei muss berücksichtigt werden, dass Kinder nicht nur ein Recht auf Schutz, sondern auch Rechte auf digitale Teilhabe und Befähigung haben. 

In der Veranstaltung beleuchten die Expertinnen und Experten der BzKJ dieses Spannungsverhältnis. Dabei gehen sie unter anderem auf die Rolle sozialer Netzwerke, Messenger und digitaler Spiele bei einer möglichen Radikalisierung sowie die Wirkungsweisen von Künstliche Intelligenz und anbieterseitige Empfehlungssystemen ein. Der Workshop bietet zudem Raum für Fragen und einen fachlichen Austausch.

Termin und Anmeldung

Weitere geplante Veranstaltung:

Zum Programmheft 2025 der Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW e. V.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).

Bundesregierung lädt ein

BzKJ beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung 2025

Wie können Kinder und Jugendliche gut und sicher mit Medien aufwachsen? Welche Chancen bieten digitale Angebote für Teilhabe und Bildung – und wo ist Schutz besonders wichtig? Die BzKJ informiert, vernetzt, ordnet ein und bietet Familien, Fachkräften sowie jungen Menschen Orientierung, Risiken zu erkennen und digitale Kompetenzen zu stärken. Beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung lädt sie alle Interessierten zum Austausch ins Bundesfamilienministerium ein.

Am Stand der BzKJ erwartet Besucherinnen und Besucher ein umfassendes Informations- und Austauschangebot, Mitmachaktionen – wie ein digitales Quiz zu Themen im Kinder- und Jugendmedienschutz – sowie die Möglichkeit, Fragen rund um eine altersgerechte Mediennutzung zu stellen. Der Eintritt ist frei.

Tag der offenen Tür der Bundesregierung 2025 
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) 
Samstag, 23. und Sonntag, 24. August 2025
10:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Glinkastraße 24, 10117 Berlin

Einladung zum Tag der offenen Tür der Bundesregierung 2025.

Programmübersicht Tag der offenen Tür der Bundesregierung 2025.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

Amtsantritt

Nilani Möhrle übernimmt Prüfstellenvorsitz

Nilani Möhrle ist seit 2016 als Juristin in der Prüfstelle tätig und leitete seit Juni 2022 als stellvertretende Vorsitzende Sitzungen des Gremiums.

„Mit der Übernahme des Prüfstellenvorsitzes möchte ich meinen Teil dazu beitragen, dass die Werte des Grundgesetzes, insbesondere die Achtung der Menschenwürde und die Gleichheit aller Menschen, für Kinder und Jugendliche als sichtbare Pfeiler erkennbar sind. Die rechtsstaatlichen Verfahren der Prüfstelle, die sich mit der schwierigen Grenzziehung zwischen Jugendschutz und den gesetzlich verankerten Grundrechten, wie zum Beispiel der Kunst- und Meinungsfreiheit, beschäftigen, sollen an dieser Stelle Orientierung bieten“,

so Nilani Möhrle zum Amtsantritt.

Möhrle folgt auf Salzmann

Sie tritt die Nachfolge von Thomas Salzmann an, der das Amt des Prüfstellenvorsitzenden in den vergangenen drei Jahren ausgeübt hat. Thomas Salzmann, der zugleich stellvertretender Direktor der BzKJ ist, bleibt der Prüfstelle als stellvertretender Vorsitzender erhalten und wird in dieser Funktion weiterhin Prüfstellensitzungen leiten. Salzmann erklärt: 

„Wir haben in den letzten Jahren gemeinsam viel in der Prüfstelle erreicht. Die Arbeit war dabei stark von Medien geprägt, die darauf abzielen, die Gesellschaft zu spalten und Gruppen gegeneinander auszuspielen. Das hat Auswirkungen auf unsere Demokratiefähigkeit und ist ein Angriff auf die Idee des Grundgesetzes, wie wir miteinander leben wollen – eine Herausforderung, der wir entschlossen begegnen müssen. Mit Nilani Möhrle übernimmt eine sehr erfahrene und engagierte Kollegin den Vorsitz und wird die wichtige Arbeit der Prüfstelle zum Schutz von Kindern und Jugendlichen fortsetzen. Ich freue mich, dass wir meine bisherige Doppelrolle als Prüfstellenvorsitz und Teil der Behördenleitung damit nun auflösen und unsere gute Teamarbeit noch sichtbarer und effektiver machen können. Das zeigt die strukturelle und fachliche Stärke der BzKJ.“

Die Prüfstelle für jugendgefährdende Medien ist innerhalb der BzKJ für die Durchführung von Indizierungsverfahren zuständig. Medien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden, sind in die Liste jugendgefährdender Medien aufzunehmen.

Prüfung auf jugendgefährdende Wirkung

Die Entscheidung über eine Listenaufnahme wird in pluralistisch und interdisziplinär besetzten weisungsfreien Prüfgremien getroffen. Rechtsfolgen der Indizierung sind weitreichende Verbreitungs- und Werbebeschränkungen gegenüber Kindern und Jugendlichen. Ein Verfahren wird auf Antrag oder Anregung einer hierzu berechtigten Stelle eingeleitet. Hierzu zählen beispielsweise Jugendämter, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, Polizeidienststellen oder andere Behörden, jedoch keine Privatpersonen.

Die Prüfung eines Mediums auf seine jugendgefährdende Wirkung erfolgt auf Grundlage von gesetzlich geregelten Fallgruppen. Das können etwa unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit oder Rassenhass anreizende Medien sein. Darüber hinaus hat die Prüfstelle weitere, zum Teil von der Rechtsprechung bestätigte Fallgruppen der Jugendgefährdung in ihrer Spruchpraxis entwickelt, wie zum Beispiel die Verherrlichung des Nationalsozialismus oder die Gefährdung der Demokratiefähigkeit. 

Weitere Informationen zur Prüfstellenarbeit unter: https://www.bzkj.de/bzkj/indizierung.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).

Anbieterregulierung

EU-Leitlinien stärken Kinder- und Jugendmedienschutz europaweit

Der Digital Services Act (DSA) verpflichtet in Artikel 28 Absatz 1 Online-Anbieter, auf ihren Plattformen den Schutz von Minderjährigen zu gewährleisten und dazu geeignete Maßnahmen für ein hohes Maß an Privatsphäre und Sicherheit zu ergreifen. Um Anbietern eine rechtssichere Umsetzung zu ermöglichen, hat die Europäische Kommission Leitlinien zur Konkretisierung dieser Verpflichtung erarbeitet und im Mai zunächst im Entwurf veröffentlicht. Bis zum 15. Juni war die interessierte Öffentlichkeit aufgerufen, Rückmeldungen zu dem Entwurf abzugeben. Auch die KidD hatte eine umfangreiche Stellungnahme erarbeitet.

Mit den nun finalisiert veröffentlichten Leitlinien gibt die EU-Kommission einen Rahmen für den Kinder- und Jugendmedienschutz vor. Die Leitlinien zeigen, wie Anbieter ihre Dienste von Grund auf rechtskonform gestalten können.  Ziel ist es, das Schutzniveau in digitalen Diensten erkennbar zu erhöhen und zeitgleich die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Schutz, Befähigung und Teilhabe zu verwirklichen.

„Die praxisnahen EU-Leitlinien bieten uns in der KidD als regulierende Instanz eine bedeutende Grundlage für eine wirksame Rechtsdurchsetzung – damit stärken sie maßgeblich unseren Auftrag. Entscheidend ist, dass für jeden Dienst passgenaue Maßnahmen gefunden werden, um den individuellen Risiken bestmöglich zu begegnen und jungen Menschen einen umfassenden Schutz zu bieten. Wir werden die Leitlinien nun schnellstmöglich in unsere Verfahren integrieren und die Vorgaben konsequent durchsetzen“,

so Michael Terhörst, Leiter der KidD.

Einen elementaren Fortschritt sieht die KidD darin, dass Anbieter bei der Gestaltung, Entwicklung und dem Betrieb ihrer Dienste hohe Standards bei „privacy-, safety- and security-by-design“-Einstellungen berücksichtigen müssen. Damit soll sichergestellt werden, dass Minderjährige bereits ab Anmeldung, ohne weitere Einstellungen zu treffen, ein hohes Maß an Sicherheit und Privatsphäre bei der Nutzung des jeweiligen Dienstes erfahren.

Auch einer wirksamen Altersüberprüfung kommt eine zentrale Bedeutung hinzu. Die EU-Leitlinien stellen ausdrücklich klar, dass eine reine Selbsterklärung („Ich bin 18 Jahre alt“) oder die bloße Angabe eines Geburtsdatums ohne weitere Überprüfungen für eine zuverlässige Altersüberprüfung nicht geeignet ist.

Die vollständige Stellungnahme der KidD ist auf den Webseiten der BzKJ und der KidD veröffentlicht.

Die deutsche Übersetzung der Leitlinien hat die EU-Kommission am 07.10.2025 veröffentlicht. 

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).

Digital Services Act

Stellungnahme der KidD zu den Leitlinien der Europäischen Kommission gemäß Artikel 28 Absatz 4 DSA

Die Nutzung digitaler Plattformen gehört heute zur Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen. Neben Chancen des Austauschs und Kennenlernens gehen von diesen Angeboten jedoch Risiken aus, denen es zu begegnen gilt. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen ein sicheres und damit gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen.

Mit dem Digital Services Act (DSA) wurde auf europäischer Ebene ein weitreichender Rechtsrahmen geschaffen, der vielfältige Anforderungen an digitale Dienste stellt, insbesondere auch Jugendschutzanforderungen an Online-Plattformen. Gemäß Artikel 28 Absatz 1 DSA müssen Online-Plattformen, die für Minderjährige zugänglich sind, verhältnismäßige Maßnahmen treffen, um ein hohes Maß an Schutz, Sicherheit und Privatsphäre innerhalb ihrer Dienste zu gewährleisten.

Die vorgenannten Ziele des Schutzes, der Sicherheit und der Privatsphäre werden in den durch die Europäische Kommission veröffentlichten Leitlinien, die als Orientierungsrahmen für Anbieter dienen sollen, konkretisiert. Sie zeigen auf, wie Anbieter ihre Dienste von Grund auf rechtskonform gestalten können. Ziel ist es, das Schutzniveau in digitalen Diensten erkennbar zu erhöhen und zeitgleich die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Schutz, Befähigung und Teilhabe zu verwirklichen.

Stellungnahme zu den Leitlinien gemäß Artikel 28 Absatz 4 DSA_BzKJ_KidD. 

Zur deutschen Übersetzung

ENgaGE-Symposium

Internationales Netzwerktreffen: Gemeinsam gegen Extremismus in Online-Spielen

Online-Games sind fester Bestandteil der Lebenswelt von jungen Menschen, sie stehen aber auch auf der Agenda von extremistischen Akteurinnen und Akteuren. Welche Strategien nutzen diese, um Kinder und Jugendliche dort anzusprechen? Und wie kann der europäische Jugendmedienschutz darauf reagieren?

Diese und weitere Fragen standen im Mittelpunkt des ersten ENgaGE-Symposiums mit dem Titel „Navigating the Nexus of Gaming and Extremism“. Ziel der Veranstaltung war es, Wissen und Erfahrungen auszutauschen, um Extremismus im Online-Gaming besser zu bekämpfen.

Die BzKJ und KidD präsentierten am ersten Veranstaltungstag in einem Panel mit dem Titel „Child and Youth Protection in the Media in Germany and the Combating of Extremism Online“ ihre Tätigkeiten bei der Bekämpfung von Extremismus im digitalen Raum. Ein besonderer Schwerpunkt lag auf der Vorstellung der Ergebnisse im Themenschwerpunkt „Gefährdung der Demokratiefähigkeit“ des BzKJ-Diskursformats „ZUKUNFTSWERKSTATT“.

Das ENgaGE ist ein europäisches Netzwerk verschiedener Interessengruppen, darunter europäische Polizeibehörden, Vertretende der Spielebranche, Einrichtungen der Zivilgesellschaft und Wissenschaft sowie Spielende selber. Das Netzwerk arbeitet als Dachinitiative, um Wissen zu teilen sowie Erfahrungen und Best Practices auszutauschen. Übergeordnetes Ziel ist es, sich gemeinsam für eine sicherere Umgebung in Online-Spielen einzusetzen und dadurch die Gemeinschaft in ganz Europa zu stärken. Die BzKJ und KidD sind Mitglieder von ENgaGE: https://www.projectgems.eu/engage.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

Kinder sind kein Content

Nicht nur im Urlaub: Kinderfotos gehören nicht ins Netz!

Ganz gleich, wie niedlich oder lustig Kinderfotos auch sein mögen – ein verantwortungsvoller Umgang mit Kinderaufnahmen im Internet ist notwendig. Reichte es früher aus, die Kinder durch einen Smiley über dem Gesicht unkenntlich zu machen, um sie zu schützen, machen heute die neuen KI-Programme diesen Schutz unwirksam. Kinderbilder im Netz werden unter anderem für Betrug, Erpressung und zur Erstellung von Missbrauchsdarstellungen zweckentfremdet. Wer Kinderfotos oder Kindervideos veröffentlicht, muss wissen, dass dies auch langfristig noch unerwünschte Folgen für das Kind haben kann – das Netz vergisst nichts.

Studien* zeigen, dass das Teilen von Kinderbildern in sozialen Netzwerken häufig ohne Zustimmung der Kinder erfolgt. Laut der Studie fühlen sich Eltern in der Nutzung verschiedener Dienste und in der Frage, was dabei mit ihren Daten geschehen kann, nicht sicher. Entsprechend fallen ihre Entscheidungen so aus, dass sie ihre Daten und auch die ihrer Kinder kaum hinreichend schützen (*Quelle: „Sharing is not Caring“, Deutsches Kinderhilfswerk e. V.).

Die fünf Partner: klicksafe, SCHAU HIN!, Gutes Aufwachsen mit Medien, die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs haben sich zusammengeschlossen, um vor Ferienbeginn im Rahmen einer Aktionswoche über den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Kinderbildern im Netz aufzuklären. 

Ziel der Kampagne ist es, Erziehende dafür zu sensibilisieren, Kinderaufnahmen nicht leichtfertig zu teilen und die Rechte ihrer Kinder zu achten. Um Eltern beim verantwortungsvollen Umgang mit Kinderbildern zu unterstützen, finden sich im Zeitraum vom 23. bis 30. Juni konkrete Informationen, Tipps und Ratgeber auf den Social-Media-Kanälen von klicksafe, SCHAU HIN! und Gutes Aufwachsen mit Medien sowie der BzKJ und der UBSKM.

„Zweifelsfrei sind Kinderbilder, gerade aus dem Urlaub, einzigartige Erinnerungen. Soziale Netzwerke und Messengerdienste bieten die Möglichkeit, diese besonderen Momente mit der Familie und Freunden zu teilen. Doch gerade hier lauern Risiken: Kinderbilder können schnell zweckentfremdet werden oder in falsche Hände gelangen. Die Folgen sind nicht absehbar. Doch Kinder haben ein Recht auf Schutz und Privatsphäre – und das gilt auch im digitalen Raum. Mit der Aktionswoche macht die BzKJ zusammen mit anderen starken Akteurinnen und Akteuren auf das Thema aufmerksam. Damit wollen wir uns für die Sicherheit und die Rechte unserer Kinder einsetzen“,

so Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ.

Fünf Risiken, die beim Online-Umgang mit Kinderbildern zu beachten sind: 

  • Verlust der Nutzungsrechte: Beim Posten von Bildern oder Videos auf Social-Media-Plattformen geben Eltern in der Regel auch das Nutzungsrecht (AGB) für diese Bilder ab. Die Plattformen können die Bilder weltweit kostenlos nutzen und teilweise auch an Dritte weitergeben.
  • Veröffentlichung privater Informationen: Wenn mit Kinderbildern weitere Daten wie Name, Adresse, Schule, Kindergarten oder Verein genannt bzw. zu sehen sind, können Fremde das Kind aufsuchen oder es mit persönlichen Informationen ansprechen.
  • Cybermobbing und Bloßstellung: Kinderbilder können leicht genutzt werden, um Kinder online zu mobben und bloßzustellen. Fotos oder Videos können auch Jahre später noch eine Grundlage für potenzielle Mobbingangriffe bieten.
  • Missbrauch im sexuellen Kontext: Bilder von Kindern könnten für sexualisierte Zwecke missbraucht werden. Pädokriminelle suchen aktiv nach solchen Bildern, um sie in einschlägigen Online-Foren zu verbreiten und zu verkaufen.
  • Manipulation durch KI: Auch harmlose Bilder können digital bearbeitet werden. Veränderte Bilder können das Kind lächerlich machen, in unangemessenen Situationen darstellen oder diffamierende Inhalte enthalten.

(*Quelle: „Sharing is not Caring“, Deutsches Kinderhilfswerk e. V.). 

Folgen Sie der Kampagne auf Social Media unter #KindersindkeinContent

Auf diesen Social-Media-Kanälen läuft die Kampagne:

klicksafe:

https://www.instagram.com/klicksafe/
https://www.facebook.com/klicksafe
https://www.linkedin.com/company/klicksafe/

SCHAU HIN!:

https://www.instagram.com/initiative_schau_hin
https://www.facebook.com/schauhin/

GAmM:

https://www.linkedin.com/company/gutes-aufwachsen-mit-medien
https://www.instagram.com/gutes_aufwachsen_mit_medien/
https://www.facebook.com/IniGAmM

BzKJ:

https://www.linkedin.com/company/bundeszentrale-fuer-kinder-und-jugendmedienschutz
https://social.bund.de/@BzKJ

UBSKM:

https://www.instagram.com/missbrauchsbeauftragte

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.klicksafe.de
www.schau-hin.info
www.gutes-aufwachsen-mit-medien.de
www.bzkj.de
www.beauftragte-missbrauch.de

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

Digital Services Act

Comments on the Commission guidelines on measures to ensure a high level of privacy, safety and security for minors online pursuant to Article 28(4) of Regulation (EU) 2022/2065

Many of the proposed measures are consistent with our previous practice, as well as with findings gained in other work processes, such as the work of our Advisory Board and the “ZUKUNFTSWERKSTATT” of the BzKJ.

KidD sees the necessity of several amendments and clarifications to optimize the guidelines to guarantee a safe usage of online platforms for minors.

Comments on the Commission guidelines pursuant to Article 28(4) DSA_BzKJ_KidD.

Online-Anbieter im Visier

EU-Leitlinienentwurf setzt Mindeststandards zur Anbieterregulierung

Der Digital Services Act (DSA) verpflichtet in Artikel 28 Absatz 1 Online-Anbieter, auf ihren Plattformen den Schutz von Minderjährigen zu gewährleisten und dazu geeignete Maßnahmen für ein hohes Maß an Privatsphäre und Sicherheit zu ergreifen. Um Anbietern eine rechtssichere Umsetzung zu ermöglichen, hat die Europäische Kommission Leitlinien zur Konkretisierung dieser Verpflichtung erarbeitet und im Entwurf am 13. Mai veröffentlicht. Bis zum 15. Juni* ist die interessierte Öffentlichkeit aufgerufen, Rückmeldungen zu dem Entwurf abzugeben.

Auch die KidD hat eine umfangreiche Stellungnahme erarbeitet. Der Leitlinien-Entwurf setzt aus ihrer Sicht dringend notwendige Mindeststandards für anbieterseitige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche. Michael Terhörst, Leiter der KidD, erklärt:

„Der Entwurf der EU-Leitlinien ist ein wichtiger Meilenstein für den Kinder- und Jugendmedienschutz. Die Leitlinien formulieren klare Mindeststandards, wie Anbieter den DSA rechtssicher umsetzen können. Mit den Leitlinien wächst auch unsere Schlagkraft, um konkrete Verbesserungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Online-Diensten konsequent durchzusetzen. Wichtig ist jetzt, dass die im Entwurf noch vorhandenen Defizite schnell angepasst werden.“

Die KidD befürwortet die Vorgaben zu sicheren Standardeinstellungen für Minderjährige, Schutzmechanismen gegen unerwünschte Kontakte sowie präventive Moderation. Auch jugendgerechte Melde-, Feedback- und Beschwerdewege sowie unterstützende Tools für Erziehungsberechtigte sind relevante Maßgaben.

Konkretisierungsbedarf sieht die KidD insbesondere im Bereich der Alterskontrolle. Damit sichere Voreinstellungen und weitere Vorsorgemaßnahmen greifen und bestehende Altersgrenzen überhaupt schützen, bedarf es zwingend einer zuverlässigen Altersüberprüfung.

Mit Blick auf die zukünftige Weiterentwicklung der Leitlinien fordert die KidD eine stetige Aktualisierung unter Berücksichtigung neuer Gefährdungslagen und entsprechender Begegnungsstrategien. Die KidD sieht im Weiteren besonders großen Handlungsbedarf im Bereich der Plattform-Algorithmen und der Regulierung des Einsatzes Künstlicher Intelligenz. Hier bedarf es eines klaren Maßgabenrahmens, um junge Menschen vor exzessiver Nutzung und Kontrollverlust zu schützen.

Die vollständige Stellungnahme der KidD ist auf den Webseiten der BzKJ und der KidD veröffentlicht.

*Aktualisierungshinweis: Hier stand vormals der 10. Juni. Die Konsultationsfrist wurde nach Veröffentlichung der Pressemitteilung seitens der Europäischen Kommission auf den 15. Juni verlängert.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).

BzKJAKTUELL 2/2025

Im Diskurs: Brauchen wir gesetzliche Altersgrenzen für Social Media?

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) blickt als bundeszentrale Struktur auf die Diskussion und setzt die Kinderrechte auf Schutz, Befähigung und Teilhabe auf Grundlage des Jugendschutzgesetzes, des Digital Services Act und des Digitale-Dienstes-Gesetzes um.

„Viele Eltern haben Sorge, dass Kinder und Jugendliche im Internet nicht ausreichend geschützt sind. Diese Sorge nehmen wir in der BzKJ ernst und sehen auch die Risiken, mit denen junge Menschen in sozialen Netzwerken konfrontiert sind. Gleichzeitig stellen Online-Medien für Heranwachsende wichtige Erfahrungs- und Orientierungsräume dar. Diese Räume müssen daher zwingend so gestaltet werden, dass Kinder und Jugendliche vor Gefahren wie sexualisierter Gewalt, Hass, Hetze und Desinformation konsequent geschützt werden. Das passiert derzeit unzureichend. Es gibt große Handlungsbedarfe und wir müssen die Anbieter stärker in die Pflicht nehmen. Zudem braucht es ein ganzheitliches Zusammenwirken aus Medienbildung, wirksamen Altersüberprüfungen und angemessenen Vorsorgemaßnahmen“,

so Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ.

„Ja“ zu einer gesetzlichen Altersgrenze

Unter der Fragestellung „Altersgrenzen für Social Media?“ spricht sich Professorin Dr. Eva Möhler, Chefärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie, im ersten Schwerpunktbeitrag für eine feste Altersgrenze aus, um sowohl die mentale als auch die körperliche Gesundheit von jungen Menschen zu schützen. Gleichzeitig würden Altersgrenzen aus ihrer Sicht Sorgeberechtigten einen gesetzlichen Rahmen und damit mehr erzieherische Sicherheit sowie Orientierung bieten.

Perspektive aus der schulpädagogischen Praxis

Silke Müller, Schulleiterin und erste Digitalbotschafterin Niedersachsens, argumentiert im zweiten Schwerpunktbeitrag ebenso für eine klare Social-Media-Altersgrenze. Zudem sieht sie dringenden Handlungsbedarf im Bildungssektor. Es bräuchte aus ihrer Sicht eine bessere medienpädagogische Ausbildung von Fachkräften und Lehrpersonal, Medienkompetenzförderung müsse zudem auf den Stundenplan gesetzt werden.

Perspektive der Medienpädagogik

Im dritten Schwerpunktbeitrag zeigen Dr. Friederike von Gross, Professor Dr. Eik-Henning Tappe und André Weßel von der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur e. V. auf, warum Verbote aus medienpädagogischer Sicht nicht zielführend seien und welche Auswirkungen diese für die Entwicklung und Medienbildung junger Menschen bedeuten könnten. Starre Altersgrenzen könnten beispielsweise verhindern, dass Kinder früh lernen, Medien kritisch und reflektiert zu nutzen, was wiederum ihrer Befähigung und Teilhabe entgegenstünde. Die Autorin und Autoren sprechen sich für einen altersgemäßen, selbstbestimmten und diskriminierungsfreien Medienzugang in dafür konzipierten Schutzräumen aus.

Altersgrenzen für Social Media aus der Sicht von Kindern und Jugendlichen

Jutta Croll von der Stiftung Digitale Chancen rahmt im vierten Schwerpunktbeitrag das Thema zunächst aus kinderrechtlicher Perspektive. Sie macht deutlich, dass der Ausschluss junger Menschen von der Social-Media-Nutzung einen Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention darstelle. Dabei könnten die Plattformen aus ihrer Sicht so gestaltet werden, dass die Kinderrechte auf Schutz, Befähigung und Teilhabe auch im digitalen Raum volle Wirkung entfalten würden.

Das anschließende Interview mit den BzKJ-Beiratsjugendlichen Anais Böhme (16) und Yunus Roschlau (14) gibt Einblicke, wie Jugendliche zur Debatte stehen, welche Erfahrungen sie auf den Plattformen machen und was es aus ihrer Sicht braucht, damit sie digitale Räume sicher nutzen können. Sie wiegen ab, welche Chancen und Risiken sich aus ihrer Sicht durch die Nutzung sozialer Netzwerke ergeben. Sie plädieren für mehr Anbietervorsorge, Aufklärung und Prävention. 

Perspektive der Medienregulierung – Die KidD im Einsatz für sichere und altersgerechte Online-Angebote

Im fünften Schwerpunktbeitrag erläutert die Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) aus medienregulatorischer Perspektive, warum der europäische Digital Services Act in der Diskussion um Altersgrenzen für den deutschen Kinder- und Jugendmedienschutz maßgeblich ist und wie sich die KidD für sichere und altersgerechte Online-Angebote einsetzt. Aus ihrer Sicht dürfte eine nationale gesetzliche Verpflichtung für Altersgrenzen auf Online-Plattformen mit dem Europarecht kaum vereinbar sein.

Datensparsame Altersverifikation

In der Rubrik „Wissenswert“ stellen York Yannikos und Martin Steinebach vom Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie eine im Auftrag des Bundesfamilienministeriums entwickelte Methode zur sicheren und datensparsamen Altersverifikation vor. Bei dem vorgestellten Ansatz wird nicht das konkrete Alter überprüft. Personen können stattdessen bestätigen beziehungsweise verifizieren lassen, dass sie einer gewissen Altersgruppe angehören, ohne dabei weitere persönliche Daten an den Dienst zu übermitteln.

Spruchpraxis der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien: Jugendgefährdende Botschaften im Gangsta-Rap

Der Beitrag in der Rubrik „Spruchpraxis“ gibt Einblicke in die Spruchpraxis der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien zu jugendgefährdenden Botschaften im Bereich Gangsta-Rap. Bei der Bewertung im Hinblick auf eine potenzielle Indizierung beachtet das Gremium grundsätzlich die genretypischen Merkmale des Gangsta-Raps. Unter anderem können diese trotz Aggressivität in Gesang und Sprache auch geeignet sein, eine Jugendgefährdung auszuschließen. Jugendliche sind beispielsweise durchaus in der Lage, diese Stilmittel zu erkennen. Zu einer Indizierung kann es hingegen kommen, wenn zum Beispiel diskriminierend eingeordnete Äußerungen ein über das übliche Maß an Provokation in der Rap-Musik hinausgehen. Rapper haben in dem sehr jugendaffinen Genre zudem häufig eine Vorbildrolle inne, wodurch gefährdungsgeneigte Jugendliche Gefahr laufen könnten, die in den Texten beschriebenen Werte zu internalisieren.

Aus der ZUKUNFTSWERKSTATT

Die Rubrik „ZUKUNFTSWERKSTATT“ berichtet über zwei jüngst stattgefundene Veranstaltungen im Themenschwerpunkt „Sexuelle Gewalt und Belästigung im digitalen Raum“ sowie über die konstituierende Sitzung des BzKJ-Beirats in seiner zweiten Amtsperiode. Eine Besonderheit stellt auch in der zweiten Amtsperiode die gesetzlich verankerte Jugendbeteiligung dar. Mit Beginn der neuen Amtsperiode im März 2025 wurden neben Vertretenden des Kinder- und Jugendmedienschutzes und angrenzender Bereiche erneut vier Jugendliche in das Gremium berufen.

Die redaktionellen Beiträge der BzKJAKTUELL 2/2025 finden Sie im Servicebereich auf der Website der BzKJ. 

Privatpersonen können Einzelhefte sowie ein Jahresabonnement der BzKJAKTUELL als Print- und / oder als Digitalausgabe erwerben. Weitere Informationen zur Fachzeitschrift und zu den Bezugsmöglichkeiten stehen ebenfalls im Servicebereich auf der Website der BzKJ zur Verfügung.

Über die BzKJAKTUELL

Die Fachzeitschrift BzKJAKTUELL wird von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) herausgegeben. Sie enthält den öffentlichen Listenteil der aktuellen Indizierungen von Filmwerken, Spielen, Schriftwerken, Tonwerken und Multimediawerken. Im redaktionellen Teil bietet sie mit Fachbeiträgen aus Praxis, Wissenschaft und Politik ein offenes Diskussionsforum für das breite Spektrum kinder- und jugendmedienschutzrelevanter Themen, Entwicklungen und Haltungen.