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Digital Services Act Comments on the Commission guidelines on measures to ensure a high level of privacy, safety and security for minors online pursuant to Article 28(4) of Regulation (EU) 2022/2065

Many of the proposed measures are consistent with our previous practice, as well as with findings gained in other work processes, such as the work of our Advisory Board and the “ZUKUNFTSWERKSTATT” of the BzKJ.

KidD sees the necessity of several amendments and clarifications to optimize the guidelines to guarantee a safe usage of online platforms for minors.

Comments on the Commission guidelines pursuant to Article 28(4) DSA_BzKJ_KidD.

Online-Anbieter im Visier EU-Leitlinienentwurf setzt Mindeststandards zur Anbieterregulierung

Der Digital Services Act (DSA) verpflichtet in Artikel 28 Absatz 1 Online-Anbieter, auf ihren Plattformen den Schutz von Minderjährigen zu gewährleisten und dazu geeignete Maßnahmen für ein hohes Maß an Privatsphäre und Sicherheit zu ergreifen. Um Anbietern eine rechtssichere Umsetzung zu ermöglichen, hat die Europäische Kommission Leitlinien zur Konkretisierung dieser Verpflichtung erarbeitet und im Entwurf am 13. Mai veröffentlicht. Bis zum 15. Juni* ist die interessierte Öffentlichkeit aufgerufen, Rückmeldungen zu dem Entwurf abzugeben.

Auch die KidD hat eine umfangreiche Stellungnahme erarbeitet. Der Leitlinien-Entwurf setzt aus ihrer Sicht dringend notwendige Mindeststandards für anbieterseitige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche. Michael Terhörst, Leiter der KidD, erklärt:

„Der Entwurf der EU-Leitlinien ist ein wichtiger Meilenstein für den Kinder- und Jugendmedienschutz. Die Leitlinien formulieren klare Mindeststandards, wie Anbieter den DSA rechtssicher umsetzen können. Mit den Leitlinien wächst auch unsere Schlagkraft, um konkrete Verbesserungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Online-Diensten konsequent durchzusetzen. Wichtig ist jetzt, dass die im Entwurf noch vorhandenen Defizite schnell angepasst werden.“

Die KidD befürwortet die Vorgaben zu sicheren Standardeinstellungen für Minderjährige, Schutzmechanismen gegen unerwünschte Kontakte sowie präventive Moderation. Auch jugendgerechte Melde-, Feedback- und Beschwerdewege sowie unterstützende Tools für Erziehungsberechtigte sind relevante Maßgaben.

Konkretisierungsbedarf sieht die KidD insbesondere im Bereich der Alterskontrolle. Damit sichere Voreinstellungen und weitere Vorsorgemaßnahmen greifen und bestehende Altersgrenzen überhaupt schützen, bedarf es zwingend einer zuverlässigen Altersüberprüfung.

Mit Blick auf die zukünftige Weiterentwicklung der Leitlinien fordert die KidD eine stetige Aktualisierung unter Berücksichtigung neuer Gefährdungslagen und entsprechender Begegnungsstrategien. Die KidD sieht im Weiteren besonders großen Handlungsbedarf im Bereich der Plattform-Algorithmen und der Regulierung des Einsatzes Künstlicher Intelligenz. Hier bedarf es eines klaren Maßgabenrahmens, um junge Menschen vor exzessiver Nutzung und Kontrollverlust zu schützen.

Die vollständige Stellungnahme der KidD ist auf den Webseiten der BzKJ und der KidD veröffentlicht.

*Aktualisierungshinweis: Hier stand vormals der 10. Juni. Die Konsultationsfrist wurde nach Veröffentlichung der Pressemitteilung seitens der Europäischen Kommission auf den 15. Juni verlängert.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).

Aktuelles Stellenangebot der BzKJ Referentin/Referent für Social Media und Öffentlichkeitsarbeit (m/w/divers)

Bewerbungsschluss ist der 23.06.2025.

Die BzKJ ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) mit Sitz in Bonn. Sie setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt die BzKJ im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).

Als Referentin/Referent für Öffentlichkeitsarbeit mit dem Fokus „Soziale Medien“ sind Sie Teil des Referats „Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Grundsatz und Strategie (PÖGS)“ und arbeiten in enger Absprache mit den Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie den Fachreferaten zusammen.

Die vollständige Stellenausschreibung sowie Kontaktdaten und weiterführende Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf dem Stellenportal des öffentlichen Dienstes Interamt:

Referentin/Referent für die Mitarbeit in den Bereichen Social Media und Öffentlichkeitsarbeit (m/w/divers): Stellenangebots-ID 1313695.

Wir freuen wir uns über Ihre Bewerbung ausschließlich über das im Internet eingestellte Onlinebewerbungssystem unter folgendem Link

https://bewerbung.dienstleistungszentrum.de/frontend/BzKJ-2025-002/index.html.

Allgemeine Informationen zur BzKJ als Arbeitgeberin finden Sie auf unserer Website im Bereich Karriere.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

BzKJAKTUELL 2/2025 Im Diskurs: Brauchen wir gesetzliche Altersgrenzen für Social Media?

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) blickt als bundeszentrale Struktur auf die Diskussion und setzt die Kinderrechte auf Schutz, Befähigung und Teilhabe auf Grundlage des Jugendschutzgesetzes, des Digital Services Act und des Digitale-Dienstes-Gesetzes um.

„Viele Eltern haben Sorge, dass Kinder und Jugendliche im Internet nicht ausreichend geschützt sind. Diese Sorge nehmen wir in der BzKJ ernst und sehen auch die Risiken, mit denen junge Menschen in sozialen Netzwerken konfrontiert sind. Gleichzeitig stellen Online-Medien für Heranwachsende wichtige Erfahrungs- und Orientierungsräume dar. Diese Räume müssen daher zwingend so gestaltet werden, dass Kinder und Jugendliche vor Gefahren wie sexualisierter Gewalt, Hass, Hetze und Desinformation konsequent geschützt werden. Das passiert derzeit unzureichend. Es gibt große Handlungsbedarfe und wir müssen die Anbieter stärker in die Pflicht nehmen. Zudem braucht es ein ganzheitliches Zusammenwirken aus Medienbildung, wirksamen Altersüberprüfungen und angemessenen Vorsorgemaßnahmen“,

so Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ.

„Ja“ zu einer gesetzlichen Altersgrenze

Unter der Fragestellung „Altersgrenzen für Social Media?“ spricht sich Professorin Dr. Eva Möhler, Chefärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie, im ersten Schwerpunktbeitrag für eine feste Altersgrenze aus, um sowohl die mentale als auch die körperliche Gesundheit von jungen Menschen zu schützen. Gleichzeitig würden Altersgrenzen aus ihrer Sicht Sorgeberechtigten einen gesetzlichen Rahmen und damit mehr erzieherische Sicherheit sowie Orientierung bieten.

Perspektive aus der schulpädagogischen Praxis

Silke Müller, Schulleiterin und erste Digitalbotschafterin Niedersachsens, argumentiert im zweiten Schwerpunktbeitrag ebenso für eine klare Social-Media-Altersgrenze. Zudem sieht sie dringenden Handlungsbedarf im Bildungssektor. Es bräuchte aus ihrer Sicht eine bessere medienpädagogische Ausbildung von Fachkräften und Lehrpersonal, Medienkompetenzförderung müsse zudem auf den Stundenplan gesetzt werden.

Perspektive der Medienpädagogik

Im dritten Schwerpunktbeitrag zeigen Dr. Friederike von Gross, Professor Dr. Eik-Henning Tappe und André Weßel von der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur e. V. auf, warum Verbote aus medienpädagogischer Sicht nicht zielführend seien und welche Auswirkungen diese für die Entwicklung und Medienbildung junger Menschen bedeuten könnten. Starre Altersgrenzen könnten beispielsweise verhindern, dass Kinder früh lernen, Medien kritisch und reflektiert zu nutzen, was wiederum ihrer Befähigung und Teilhabe entgegenstünde. Die Autorin und Autoren sprechen sich für einen altersgemäßen, selbstbestimmten und diskriminierungsfreien Medienzugang in dafür konzipierten Schutzräumen aus.

Altersgrenzen für Social Media aus der Sicht von Kindern und Jugendlichen

Jutta Croll von der Stiftung Digitale Chancen rahmt im vierten Schwerpunktbeitrag das Thema zunächst aus kinderrechtlicher Perspektive. Sie macht deutlich, dass der Ausschluss junger Menschen von der Social-Media-Nutzung einen Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention darstelle. Dabei könnten die Plattformen aus ihrer Sicht so gestaltet werden, dass die Kinderrechte auf Schutz, Befähigung und Teilhabe auch im digitalen Raum volle Wirkung entfalten würden.

Das anschließende Interview mit den BzKJ-Beiratsjugendlichen Anais Böhme (16) und Yunus Roschlau (14) gibt Einblicke, wie Jugendliche zur Debatte stehen, welche Erfahrungen sie auf den Plattformen machen und was es aus ihrer Sicht braucht, damit sie digitale Räume sicher nutzen können. Sie wiegen ab, welche Chancen und Risiken sich aus ihrer Sicht durch die Nutzung sozialer Netzwerke ergeben. Sie plädieren für mehr Anbietervorsorge, Aufklärung und Prävention. 

Perspektive der Medienregulierung – Die KidD im Einsatz für sichere und altersgerechte Online-Angebote

Im fünften Schwerpunktbeitrag erläutert die Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) aus medienregulatorischer Perspektive, warum der europäische Digital Services Act in der Diskussion um Altersgrenzen für den deutschen Kinder- und Jugendmedienschutz maßgeblich ist und wie sich die KidD für sichere und altersgerechte Online-Angebote einsetzt. Aus ihrer Sicht dürfte eine nationale gesetzliche Verpflichtung für Altersgrenzen auf Online-Plattformen mit dem Europarecht kaum vereinbar sein.

Datensparsame Altersverifikation

In der Rubrik „Wissenswert“ stellen York Yannikos und Martin Steinebach vom Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie eine im Auftrag des Bundesfamilienministeriums entwickelte Methode zur sicheren und datensparsamen Altersverifikation vor. Bei dem vorgestellten Ansatz wird nicht das konkrete Alter überprüft. Personen können stattdessen bestätigen beziehungsweise verifizieren lassen, dass sie einer gewissen Altersgruppe angehören, ohne dabei weitere persönliche Daten an den Dienst zu übermitteln.

Spruchpraxis der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien: Jugendgefährdende Botschaften im Gangsta-Rap

Der Beitrag in der Rubrik „Spruchpraxis“ gibt Einblicke in die Spruchpraxis der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien zu jugendgefährdenden Botschaften im Bereich Gangsta-Rap. Bei der Bewertung im Hinblick auf eine potenzielle Indizierung beachtet das Gremium grundsätzlich die genretypischen Merkmale des Gangsta-Raps. Unter anderem können diese trotz Aggressivität in Gesang und Sprache auch geeignet sein, eine Jugendgefährdung auszuschließen. Jugendliche sind beispielsweise durchaus in der Lage, diese Stilmittel zu erkennen. Zu einer Indizierung kann es hingegen kommen, wenn zum Beispiel diskriminierend eingeordnete Äußerungen ein über das übliche Maß an Provokation in der Rap-Musik hinausgehen. Rapper haben in dem sehr jugendaffinen Genre zudem häufig eine Vorbildrolle inne, wodurch gefährdungsgeneigte Jugendliche Gefahr laufen könnten, die in den Texten beschriebenen Werte zu internalisieren.

Aus der ZUKUNFTSWERKSTATT

Die Rubrik „ZUKUNFTSWERKSTATT“ berichtet über zwei jüngst stattgefundene Veranstaltungen im Themenschwerpunkt „Sexuelle Gewalt und Belästigung im digitalen Raum“ sowie über die konstituierende Sitzung des BzKJ-Beirats in seiner zweiten Amtsperiode. Eine Besonderheit stellt auch in der zweiten Amtsperiode die gesetzlich verankerte Jugendbeteiligung dar. Mit Beginn der neuen Amtsperiode im März 2025 wurden neben Vertretenden des Kinder- und Jugendmedienschutzes und angrenzender Bereiche erneut vier Jugendliche in das Gremium berufen.

Die redaktionellen Beiträge der BzKJAKTUELL 2/2025 finden Sie im Servicebereich auf der Website der BzKJ. 

Privatpersonen können Einzelhefte sowie ein Jahresabonnement der BzKJAKTUELL als Print- und / oder als Digitalausgabe erwerben. Weitere Informationen zur Fachzeitschrift und zu den Bezugsmöglichkeiten stehen ebenfalls im Servicebereich auf der Website der BzKJ zur Verfügung.

Über die BzKJAKTUELL

Die Fachzeitschrift BzKJAKTUELL wird von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) herausgegeben. Sie enthält den öffentlichen Listenteil der aktuellen Indizierungen von Filmwerken, Spielen, Schriftwerken, Tonwerken und Multimediawerken. Im redaktionellen Teil bietet sie mit Fachbeiträgen aus Praxis, Wissenschaft und Politik ein offenes Diskussionsforum für das breite Spektrum kinder- und jugendmedienschutzrelevanter Themen, Entwicklungen und Haltungen.
 

Kinderrechte im digitalen Raum Ein Jahr KidD – Verfahren zeigen Wirkung

Ein besonderer Erfolg der vergangenen Monate war die Entfernung von tausenden Titeln ohne Alterskennzeichen auf der Plattform Steam, nachdem die KidD das Unternehmen auf die gesetzlichen Vorgaben hingewiesen hatte. Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) verpflichtet Anbieter von digitalen Film- und Spielplattformen, in ihren Angeboten nur Inhalte mit deutlich wahrnehmbarer Alterskennzeichnung anzubieten. Auch andere große Plattformen haben ihre Angebote in Reaktion auf die Forderungen der KidD angepasst.

Die bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) eingerichtete unabhängige Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) überwacht nach dem europäischen Digital Services Act (DSA), ob Anbieter von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland strukturelle Vorsorgemaßnahmen in ihren Angeboten eingerichtet haben. Dazu zählen etwa sichere Voreinstellungen, eine wirksame Altersüberprüfung sowie Melde- und Abhilfeverfahren.

Reichen die bestehenden Vorsorgemaßnahmen für eine sichere, altersgerechte Nutzung der Dienste durch Kinder und Jugendliche nicht aus, tritt die KidD an die Anbieter heran. Von einer beratenden Funktion bis hin zur Verhängung von Bußgeldern: Der KidD steht eine Bandbreite an Instrumenten zur Verfügung, um ihrem Auftrag, die Rechte von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum durchzusetzen, gerecht zu werden.

„Wir sind stolz auf die Fortschritte, die die KidD in ihrem ersten Jahr erzielt hat. Neben der Professionalisierung unserer Arbeitsprozesse konnten wir aktiv in eine Vielzahl von Verfahren einsteigen und vielfältige Verbesserungen bei diversen Angeboten erzielen. Durch unser Hinwirken wurden unter anderem häufig die Melde- und Abhilfeverfahren in den Diensten verbessert. Daran müssen und werden wir anknüpfen, um geltendes Recht konsequent weiter durchzusetzen, im Zweifel auch mit Bußgeldern, wenn Anbieter unseren Forderungen nicht nachkommen“,

erklärt Michael Terhörst, Leiter der KidD.

Ein Novum in der Arbeit der KidD ist die Möglichkeit, auch gegen Anbieter aus Drittstaaten, also aus Staaten, die nicht der Europäischen Union (EU) beziehungsweise dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören, vorzugehen. Dies ist dann möglich, wenn die Staaten keine gesetzliche Vertreterin oder keinen gesetzlichen Vertreter in der EU benannt haben. Auch hier werden aktuell zahlreiche Verfahren angestoßen, da von diesen Angeboten häufig ein besonderes Gefahrenpotenzial für Kinder und Jugendliche ausgeht.

Michael Terhörst zieht eine positive Bilanz:

„Unsere Arbeit hat gerade erst begonnen. Mit starken Partnerinnen und Partnern und der EU an unserer Seite werden wir die Wirksamkeit des Kinder- und Jugendmedienschutzes weiter steigern – und die Rechte junger Menschen konsequent durchsetzen.“

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).

Workshop der BzKJ Schutz im digitalen Raum – rechtliche Grundlagen

Digitale Medien eröffnen Kindern und Jugendlichen viele Möglichkeiten: Sie fördern Austausch, Kreativität und Teilhabe. Doch sie bergen auch Risiken, die die Entwicklung von Heranwachsenden beeinträchtigen können.

Welche verpflichtenden strukturellen Vorsorgemaßnahmen müssen Social-Media-Anbieter ergreifen, um jungen Menschen eine sichere Nutzung zu ermöglichen? Was müssen Anbieter von Film- und Spielplattformen bezüglich der Alterskennzeichnung beachten? Welche digitalen Trends und Risiken lassen sich aktuell beobachten? In dem kostenlosen Online-Workshop erhalten die Teilnehmenden Antworten auf diese Fragen.

Die Veranstaltung richtet sich an alle, die sich mit den rechtlichen Aspekten des digitalen Kinder- und Jugendschutzes befassen – sei es beruflich, ehrenamtlich oder privat. In Kooperation mit der Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW e. V. stellen Expertinnen und Experten der BzKJ und der Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) aktuelle Entwicklungen im Kinder- und Jugendmedienschutz vor. Der Workshop bietet zudem Raum für Fragen und einen fachlichen Austausch.

Termin und Anmeldung

Weitere geplante Veranstaltungen:

In diesem Jahr sind noch weitere Online-Workshops zu Themen des Kinder- und Jugendmedienschutzes geplant.

Die Online-Veranstaltungen bauen nicht aufeinander auf und können unabhängig voneinander besucht werden.

Zum Programmheft 2025 der Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW e. V.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

Kooperation von UBSKM und BzKJ „Kinder müssen vor sexueller Gewalt im Netz geschützt werden“

Die Veranstaltung war Teil der Lectures-Reihe im Bündnis gegen sexuelle Gewalt im Netz. Dabei tauschten sich Mitglieder des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit internationalen Fachleuten aus, um Lösungen für den Umgang mit digitaler sexueller Gewalt zu erarbeiten. Das Bündnis gegen sexuelle Gewalt im Netz verfolgt das Ziel, die bisher geleistete Arbeit im Bereich der digitalen sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Nationalen Rat weiter zu stärken. Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ, hob in seinem Grußwort hervor:

„Egal ob in sozialen Medien, beim Gaming oder Filme schauen – Kinder und Jugendliche müssen vor sexueller Gewalt und Belästigung geschützt werden. Entscheidend dabei ist es, aus den Erfahrungen von Betroffenen zu lernen, um bestehende Schutzmaßnahmen zu verbessern. Anbieter digitaler Dienste müssen Vorsorgemaßnahmen entwickeln, die Kinder und Jugendliche wirksam vor sexueller Gewalt im Netz schützen und sie gleichzeitig bei einer sicheren Teilhabe im digitalen Raum unterstützen. Wichtig sind zudem niedrigschwellige Meldesysteme, die es Betroffenen ermöglichen, sexuelle Gewalt und Belästigung schnell und unkompliziert zu melden.“

Die internationalen Perspektiven spielten bei der Lectures-Veranstaltung eine entscheidende Rolle: So brachten renommierte Expertinnen und Experten wie John O’Brian von der Independent Inquiry into Child Sexual Abuse (IICSA) aus Großbritannien sowie Jacques Marcoux vom Canadian Centre for Child Protection (C3P) aus Kanada ihre Expertise mit ein. Sie schilderten die Erfahrungen von Betroffenen und gaben wertvolle Einblicke, wie Prävention und Umgang mit digitaler sexueller Gewalt weiter verbessert werden können.

Das Bündnis gegen sexuelle Gewalt im Netz wurde im Juli 2023 initiiert und wird gemeinsam von UBSKM und BzKJ unter dem Dach des Nationalen Rates koordiniert. Es unterstützt seitdem den Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen dabei, die Anliegen des Kinderschutzes im digitalen Umfeld zu identifizieren, zu vertreten und Lösungsansätze zu entwickeln. Die Lectures-Reihe ist ein wichtiger Bestandteil dieser Arbeit und bietet eine Plattform für den Austausch von Wissen und Best Practices im Bereich der Prävention von digitaler sexueller Gewalt und Aufarbeitung.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

Beirat mit Jugendbeteiligung BzKJ-Beirat startet in zweite Amtsperiode

Gruppenbild der Mitglieder des BzKJ-Beirats der 2. Amtsperdiode
Mitglieder des BzKJ-Beirats der zweiten Amtsperiode © BzKJ/bundesfoto/Ole Heinrich

Zur ersten Beiratssitzung der zweiten Amtsperiode trafen sich die neu einberufenen Mitglieder sowie deren Stellvertretungen in Berlin. Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ, betonte in seiner Eröffnungsrede den besonderen Stellenwert des Beirats:

„Die gemeinsame Arbeit mit dem Beirat und den Jugendlichen ist für unseren gesetzlichen Auftrag ein echter Gewinn – das hat das Engagement in der letzten Amtsperiode eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Nur mit dem Blick über den Tellerrand und der Einbindung verschiedener Perspektiven ist es möglich, einen zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutz zu gestalten.“

Der Beirat berät die BzKJ bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG). Das interdisziplinär besetzte Gremium stellt durch einen ganzheitlichen und kinderrechtlich ausgerichteten Blick auf den Kinder- und Jugendmedienschutz das Wohl und die Interessen von jungen Menschen in den Mittelpunkt. Dem Beirat gehören zwölf Personen mit jeweils einer Stellvertretung aus verschiedenen gesellschaftlichen Institutionen an.

In der ersten Sitzung lernten sich die Anwesenden persönlich kennen. Sie widmeten sich den Aufgaben der BzKJ sowie der zukünftigen Zusammenarbeit. Einen Schwerpunkt stellte auch die Frage dar, wie die BzKJ durch die Perspektiven des Beirats bestmöglich Orientierung für die verschiedenen Zielgruppen bieten kann.

Erste Bundesoberbehörde mit Jugendbeteiligung

Zwei der zwölf Beiratsmitglieder (jeweils mit einer Stellvertretung) sind gemäß § 17b JuSchG zum Zeitpunkt ihrer Berufung höchstens 17 Jahre alt. Ihren besonderen Stellenwert untermalte ein ab September 2024 durchgeführtes Auswahlverfahren. Isabell Rausch-Jarolimek, zuständige Referatsleiterin in der BzKJ, blickt zuversichtlich auf die anstehende Zusammenarbeit mit den Beiratsjugendlichen:

„Die Vielzahl an herausragenden Bewerbungen für die Jugendarbeit in unserem Beirat zeigt, dass Jugendliche sich enorm für die Themen der BzKJ und damit für relevante Themen unserer Gesellschaft interessieren. Eine Stimme zu haben und aktiv den Kinder- und Jugendmedienschutz der Zukunft mitzugestalten, zeichnet eine hohe Verantwortungsbereitschaft aus. Das ist nicht zuletzt für die Erfüllung der Aufgaben der BzKJ essenziell.“

Bereits in der vergangenen Amtsperiode haben sich die berufenen Jugendlichen über die Beiratsarbeit hinaus mit ihren Sichtweisen in Formaten wie beispielsweise der ZUKUNFTSWERKSTATT der BzKJ eingebracht. Zukünftig sind weitere Projekte mit den Jugendlichen angedacht, um ihnen Möglichkeiten zu bieten, ihre Rechte auf Beteiligung und Mitsprache zu verwirklichen.

Der Beirat der BzKJ tagt zweimal im Jahr. Die nächste Beiratssitzung findet im Herbst 2025 statt. Alle Informationen rund um die Zusammensetzung des Beirates und die gesetzlichen Grundlagen stehen auf der Internetseite der BzKJ zur Verfügung.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).

Jugendbeteiligung BzKJ-Beiratsjugendliche im „mehr merz“-Podcast: „Die Zukunft liegt in unseren Händen“

In der 81. Episode des Podcasts „mehr merz. Der Medienpädagogik-Podcast“ stellen die jugendlichen Beiratsmitglieder Anais Böhme und Marlene Weber ihre Mitarbeit im Beirat der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) vor. Sie erklären ihre Motivation für ihre Mitarbeit und blicken auf ihr Engagement in der vergangenen Amtsperiode zurück.

Wie Jugendpartizipation gelingen kann und warum ausgerechnet soziale Netzwerke aus ihrer Sicht einen wichtigen Einfluss auf die Demokratiefähigkeit von jungen Menschen haben, erklären die jungen Frauen der Podcast-Moderatorin Kati Struckmeyer.

Der „mehr merz“-Podcast wird von der Fachzeitschrift „merz | medien + erziehung“ herausgegeben und beleuchtet aktuelle medienpädagogische Themen.

Hier geht es zum Podcast: https://open.spotify.com/episode/30Aj0VUEklq459yTTIL0Lc.

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Studie zur Mediennutzung BzKJ: Schutzmaßnahmen und stärkere Medienbildung für Kinder und Jugendliche

Von einer problematischen Social-Media-Nutzung sind laut der Studie des Deutschen Zentrums für Suchtfragen des Kindes- und Jugendalters (DZSKJ) am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) rund 1,3 Millionen Kinder und Jugendliche deutschlandweit betroffen. Auch die BzKJ beschäftigt sich intensiv mit den Chancen und Risiken der Mediennutzung von jungen Menschen, beispielsweise im Rahmen ihres Diskursformats der „ZUKUNFTSWERKSTATT“. Die BzKJ macht sich dafür stark, Kindern und Jugendlichen ein sicheres Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen und einer maßlosen Mediennutzung bestmöglich vorzubeugen:

„Exzessives Verhalten bei der Nutzung digitaler Medien stellt eine ernsthafte Herausforderung dar. Entscheidend ist, dass wir Kinder und Jugendliche nicht nur vor den Risiken schützen, sondern ihnen auch die notwendigen Fähigkeiten vermitteln, um Medien bewusst und verantwortungsvoll zu nutzen. Eine wirksame Medienbildung wird immer unerlässlicher – sowohl im schulischen als auch außerschulischen Bereich“, 

so Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ.

Entscheidend dabei ist ein ganzheitlicher Ansatz, der sowohl den Schutz als auch die Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen umfasst. Um dem Anstieg problematischer Nutzungsmuster entgegenzuwirken, fordert die BzKJ eine wirksame Medienbildung sowie verstärkte Zusammenarbeit von Schulen, Eltern und Fachkräften.

Außerdem müssen die Anbieter digitaler Dienste ihre Angebote vor allem für Kinder und Jugendliche sicherer gestalten und dazu stärker in die Pflicht genommen werden. Dazu äußert sich BzKJ-Direktor Sebastian Gutknecht wie folgt:

„Es ist dringend erforderlich, dass vor allem die großen Anbieter ihre Plattformen mit einer wirksamen Altersverifikation absichern, um das tatsächliche Alter der jungen Nutzenden eindeutig zu verifizieren. Nur wenn Anbieter geeignete Vorsorgemaßnahmen ergreifen, kann einer exzessiven Nutzung effektiv vorgebeugt werden. Sollte es hier keine deutlichen Verbesserungen geben, muss über gesetzliche Verschärfungen diskutiert werden.“

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

Kinderrechte in digtalen Diensten Michael Terhörst zu Gast im "ZEVEDI-Digitalgespräch"

Cover des ZEVEDI-Digitalgesprächs Folge 62
© Zentrum verantwortungsbewusste Digitalisierung

Was ist der Digital Services Act (DSA)? Warum haben Kinder ein Recht auf einen sicheren und altersgerechten Zugang zu digitalen Diensten? Und welche Rolle spielen dabei die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) sowie die Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD)?

In der am 11. März 2025 veröffentlichten Podcast-Folge „Schutz mittels Digital Services Act: Die Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ gibt Michael Terhörst Einblicke in die nationale und europaweite Medienregulierung.

Terhörst erklärt, wie Kinder- und Jugendmedienschutzthemen auf nationaler und europäischer Ebene diskutiert werden und wie die KidD an der Erarbeitung verbindlicher Standards sowie integrierter Schutzmechanismen beteiligt ist, um jungen Menschen ein sicheres Aufwachsen mit digitalen Diensten zu ermöglichen.

Die Folge thematisiert außerdem, wie Social-Media-Angebote altersgerechter gestaltet werden können und welche Vorsorgemaßnahmen es braucht, um Kinder und Jugendliche nicht nur zu schützen, sondern auch ihre Rechte auf Befähigung und digitale Teilhabe zu verwirklichen.

Hier geht es zum Podcast: https://zevedi.de/digitalgespraech-062-michael-terhoerst/.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).

ZUKUNFTSWERKSTATT Fluch oder Segen? Chancen und Risiken von KI im Schutz vor digitaler sexueller Gewalt

In dem digitalen Austauschformat „KI und digitale sexuelle Gewalt – Roundtable zwischen Chancen und Risiken“ kamen Expertinnen und Experten der Kinder- und Jugendmedienschutzfachszene, Vertreterinnen von Strafverfolgungsbehörden, Spezialistinnen und Spezialisten aus dem Bereich KI und IT-Entwicklung sowie Anbieter digitaler Dienste zusammen.

Die Vertreterinnen und Vertreter von YouTube/Google, Snap und Microsoft erläuterten, welche KI-gestützten Schutz- und Befähigungsmaßnahmen bereits in ihren Angeboten umgesetzt werden und wie sie gegen problematische KI-generierte Inhalte im Kontext sexueller Gewalt, beispielsweise Deepfakes oder Deepnudes, vorgehen.

Der anschließende Austausch veranschaulichte, dass der Bedarf an Aufklärung, Prävention und Unterstützungsstrukturen sowohl bei Kindern und Jugendlichen als auch bei Erwachsenen groß ist.

„KI-basierte, sexualisierte Gewalt stellt ein großes, gesamtgesellschaftliches Risiko dar. Es ist dringend erforderlich, für das Thema zu sensibilisieren und es weiter in die Öffentlichkeit zu tragen. Dafür braucht es einerseits ausreichende und verständliche Angebote, um sich über sexuelle Gewalt und Belästigung im Internet zu informieren und um Hilfe in Anspruch nehmen zu können. Daneben bedarf es wirksamer Meldesysteme und struktureller Vorsorgemaßnahmen in digitalen Diensten. KI-basierte Präventions- und Unterstützungsmaßnahmen enthalten zudem großes Potenzial“,

so Isabell Rausch-Jarolimek, zuständige Referatsleiterin der BzKJ.

Erfahrungsberichte aus der Kinder- und Jugendarbeit stellten heraus, dass es für junge Menschen heutzutage „normal“ sei, „Dickpics“ zu erhalten oder zum Versand von Nacktfotos aufgefordert zu werden. Diesem „Gewöhnungseffekt“ von digitaler, sexueller Belästigung sahen die Anwesenden mit großer Sorge entgegen. Eine weitere Erkenntnis des Austausches war, dass Kinder und Jugendliche gerne KI-Bots nutzen, um sich über Themen zu informieren oder Hilfe zu suchen vor allem bei schambehafteten Themen, die ihre sexuelle Entwicklung und Selbstbestimmung betreffen.

Die Ergebnisse des Online-Roundtables fließen in weitere Formate in der Schwerpunktstrecke „Sexuelle Gewalt und Belästigung im digitalen Raum“ ein. Diese zahlen alle auf das gemeinsame Ziel ein, Kinder- und Jugendliche vor sexueller Gewalt und Belästigung in digitalen Angeboten zu schützen, ohne ihnen ihre Rechte auf Teilhabe und Befähigung abzusprechen. 

Ziel der ZUKUNFTSWERKSTATT-Veranstaltungen ist es, den Kinder- und Jugendmedienschutz gemeinsam mit allen Beteiligten so weiterzuentwickeln, dass er in einer dynamischen, digitalen Medienumgebung stetig Wirkung entfaltet. Weiterführende Informationen zur ZUKUNFTSWERKSTATT gibt es auf der Internetseite der BzKJ unter: www.bzkj.de/bzkj/zukunftswerkstatt.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

BzKJAKTUELL 1/2025 Ständig online! Perspektiven zur exzessiven Mediennutzung bei Kindern und Jugendlichen

Nur noch 10 Minuten! Welcher Elternteil kennt diesen Satz nicht. Der Medienkonsum von jungen Menschen stellt die gesamte Fachszene des Kinder- und Jugendmedienschutzes vor Fragen. Welche Nutzungszeiten sind „normal“? Ab wann sprechen Expertinnen und Experten von einer „Mediensucht“? Und wie können Kinder und Jugendliche vor einem exzessiven Medienkonsum geschützt werden, ohne dass ihnen ihr Recht auf digitale Teilhabe abgesprochen wird?

„Eine altersgerechte Mediennutzung bietet jungen Menschen zahlreiche Chancen. Sie finden einen Ort, sich auszutauschen, sich zu informieren und sich zu vernetzen. Damit einher geht aber auch das Risiko, dass sie durch ein Überangebot, die Schnelllebigkeit sowie die „Always-On“-Mentalität überfordert werden und so den Überblick über die Nutzungsdauer verlieren. In der BzKJ suchen wir daher aktiv den Austausch mit der Fachszene, um gemeinsam Lösungen zu finden, wie wir die jungen Menschen vor einem Kontrollverlust schützen können, ohne sie in ihren Rechten und Chancen zu beschneiden“, 

so Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ.

Die ZUKUNFTSWERKSTATT der BzKJ widmete sich diesem Thema am 6. Dezember 2024 in der digitalen Auftaktveranstaltung „Nur noch 10 Minuten! – Exzessive Mediennutzung bei Kindern und Jugendlichen“ im Rahmen der Schwerpunktstrecke „Kontrollverlust in digitalen Umgebungen“. Die Beiträge der vorliegenden BzKJAKTUELL sind von den Referierenden der Veranstaltung verfasst worden und beleuchten aus unterschiedlichen Perspektiven die Mediennutzung junger Menschen.

Digitale Welten im Übermaß?! Exzessive Nutzung von Games und Co.

Im ersten Schwerpunktbeitrag betrachtet Petra Müller das Mediennutzungsverhalten junger Menschen und stellt die Ergebnisse der von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) beauftragten Studie „Förderung von exzessivem Nutzungsverhalten bei Games“ sowie daraus resultierende Empfehlungen vor. 

Einige Anregungen aus der Studie sind bereits in die Praxis eingeflossen. Beispielsweise erhalten Games, die glücksspielähnliche Mechanismen enthalten oder durch ihre strukturelle Ausgestaltung ein exzessives Mediennutzungsverhalten fördern können, eine höhere Alterseinstufung. Dennoch bedarf es angesichts der sich rasant entwickelnden Medienwelt immer wieder neuen Diskussionen über die gesellschaftlichen Grundlagen, Werte und Schutzansprüche des Kinder- und Jugendmedienschutzes, immer unter Berücksichtigung der Kinderechte auf Schutz, Befähigung und Teilhabe im digitalen Raum. 

Von der Gaming Disorder bis zur digitalen Schuluniform 

Im zweiten Schwerpunktbeitrag setzt sich Professor Dr. Christian Montag von der Universität Ulm mit dem Begriff der Computerspielsucht, der „Gaming Disorder“ sowie mit der exzessiven Nutzung sozialer Medien und mobiler Endgeräte im schulischen Kontext auseinander. 

Er spricht sich dafür aus, dass junge Menschen lernen müssen, was Künstliche Intelligenz ist, woran sie Fake News erkennen und wie das Datengeschäftsmodell der sozialen Medien funktioniert, um zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern in digitalen Gesellschaften heranzuwachsen. Dabei beleuchtet Montag auch den sinnvollen Einsatz digitaler Lernmethoden im schulischen Kontext.

Mediennutzung junger Menschen im Spannungsfeld von Schutz, Stigmatisierung und Teilhabe 

Maja Wegener von der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e. V. benennt im dritten Schwerpunktbeitrag auf Grundlage des Positionspapiers „Du bist doch süchtig!“ Bedarfe und Forderungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Begriff der Mediensucht aus der Perspektive des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.

Sie stellt die komplexen Herausforderungen an die Mediennutzung junger Menschen heraus, welche zur Bewältigung ein ausgewogenes Maß an Schutz, Befähigung und Teilhabe erfordern. Sie betont, dass sich die Stigmatisierung von jungen Menschen als „mediensüchtig“ sowohl in der Prävention als auch bei Hilfsangeboten kontraproduktiv auswirkt. Zudem müssen Zugänge zu Informations- und Hilfsangeboten bei einem problematischen Nutzungsverhalten möglichst vorurteilsfrei und niedrigschwellig sein. Des Weiteren nimmt Wegener die Anbieter und gleichermaßen alle gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure in die Pflicht, um Kindern und Jugendlichen eine nachhaltige und sichere digitale Teilhabe zu gewährleisten. 

Internetnutzungsstörung – Sozialarbeiterische Praxis im Kontext exzessiver Mediennutzung

Im vierten Schwerpunktbeitrag geben Ina Busack und Dimitrij Müller vom Zentrum für Verhaltenssucht der Caritas Berlin Einblicke aus der sozialarbeiterischen Praxis zu den Themen der exzessiven Mediennutzung sowie Internetnutzungsstörung.

Aus ihren Erfahrungen in der praxisnahen Arbeit mit jungen Menschen heraus sehen sie vor allem einen Bedarf an Orten, an denen sich Jugendliche und junge Erwachsene aufhalten können, um sich über ihr Mediennutzungsverhalten auszutauschen, ihr eigenes Verhalten kritisch zu hinterfragen und um Hilfe zur Eigenreflektion zu erhalten. Schlussendlich sollen sie durch Eigenverantwortung bei einem gesunden und bewussten Umgang mit digitalen Medien unterstützt werden. 

Warum Apps Teil der Lösung für exzessiven digitalen Konsum bei Jugendlichen sind 

In der Rubrik „Wissenswert“ stellen David Grüning und Frederik Riedel die durch die BzKJ geförderte Interventions-App „one sec“ vor und erläutern, warum Apps Teil der Lösung für exzessiven digitalen Medienkonsum bei jungen Menschen sein können. 

Grüning und Riedel erklären, wie eine App als technische Lösung ergänzend neben Prävention und Aufklärung dabei helfen kann, dass eigene Mediennutzungsverhalten, vor allem im Hinblick auf eine exzessive Social-Media-Nutzung, zu reflektieren. Dabei stellen sie verschiedene Möglichkeiten zur Unterbrechung in gegebenen Nutzungsmustern vor. „one sec“ kann sowohl Erwachsenen als auch Jugendlichen dabei helfen, bewusst einen Moment innezuhalten und die weitere Mediennutzung zu überdenken. 

Jahresstatistik 2024 der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien

Die Jahresstatistik bildet die Arbeit der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien bei der BzKJ für das Jahr 2024 ab. Mit insgesamt 1.180 durchgeführten Verfahren im Jahr 2024 sind alle Verfahren erfasst, die zur Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien geführt haben sowie Folgeindizierungen, Listenstreichungen, Nichtindizierungen, Verfahrenseinstellungen und Verfahren infolge eines Antrags auf Entscheidung in voller Besetzung.

Inhaltlicher Schwerpunkt bei der Aufnahme in die und bei dem Verbleib in der Liste jugendgefährdender Medien waren kinder- und jugendpornografische Inhalte gefolgt von Medien mit nationalsozialistischem Gedankengut sowie einfacher Pornografie und Gewalt.

Die Jahresstatistik ermöglicht Hinweise auf jugendmedienschutzrelevante Entwicklungen und gesellschaftliche Veränderungen. Die Veröffentlichung richtet sich an verschiedene Interessengruppen wie zum Beispiel antrags- und anregungsberechtigte Stellen, medienpädagogisch Tätige, Wissenschaft und Forschung sowie Interessierte aus dem Bereich Kinder- und Jugendmedienschutz.

„Aktuelles aus der Spruchpraxis – „Vereinfachte Verfahren“ im 3er-Gremium der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien“ 

Der Beitrag in der Rubrik „Spruchpraxis“ gibt aktuelle Einblicke in die Spruchpraxis der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien im Bereich der „vereinfachten Verfahren“ durch das 3er-Gremium.

Im Juli 2024 prüfte das 3er-Gremium eine im Jahr 2023 erschienene CD aus dem Genre Rock/Metal mit 16 deutschsprachigen Titeln. Entgegen dem Antrag des Verfahrensbeteiligten wurde die CD im vereinfachten Verfahren geprüft. Die Vorsitzende der Prüfstelle hatte entschieden, dass sich die Eignung des Mediums zur Jugendgefährdung aus der Anwendung der ständigen Spruchpraxis des 12er-Gremiums ohne weiteres herleiten lasse und damit offensichtlich sei. Im Ergebnis wurden sieben von 16 Titeln als jugendgefährdend eingestuft, da diese den Nationalsozialismus und den Krieg verherrlichten beziehungsweise verharmlosten und verrohend wirken. 

Zudem erfolgte im August 2024 eine Folgeindizierung eines PC-Spiels, welches im Jahr 1999 wegen sozialethischer Desorientierung in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen wurde. Das 3er-Gremium hat eine verrohende und zu Gewalt anreizende Wirkung des PC-Spiels auch nach heutigen Maßstäben und trotz einer veralteten grafischen Darstellung angenommen, da das Töten von Personen im Mittelpunkt stehe. 

Aus der ZUKUNFTSWERKSTATT

Die Rubrik „ZUKUNFTSWERKSTATT“ bietet im Schwerpunkt einen zusammenfassenden Beitrag zu den Ausführungen und Ergebnisse der Auftaktveranstaltung im Themenbereich „Exzessive Mediennutzung bei Kindern und Jugendlichen“ vom 6. Dezember 2024.

An der digitalen Veranstaltung nahmen rund 130 Personen teil. Gemeinsam diskutierten die Expertinnen und Experten aus der Fachszene, Vertreterinnen und Vertreter von Jugendlichen (JUUUPORT-Scouts) sowie Vertretende von Google/YouTube und Snap über die Ursachen und Auswirkungen einer exzessiven Mediennutzung bei jungen Menschen. 

Die redaktionellen Beiträge der BzKJAKTUELL 1/2025 finden Sie im Servicebereich auf der Website der BzKJ.

Privatpersonen können Einzelhefte sowie ein Jahresabonnement der BzKJAKTUELL als Print- und / oder als Digitalausgabe erwerben. Weitere Informationen zur Fachzeitschrift und zu den Bezugsmöglichkeiten stehen ebenfalls im Servicebereich auf der Website der BzKJ zur Verfügung. 

Über die BzKJAKTUELL

Die Fachzeitschrift BzKJAKTUELL wird von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) herausgegeben. Sie enthält den öffentlichen Listenteil der aktuellen Indizierungen von Filmwerken, Spielen, Schriftwerken, Tonwerken und Multimediawerken. Im redaktionellen Teil bietet sie mit Fachbeiträgen aus Praxis, Wissenschaft und Politik ein offenes Diskussionsforum für das breite Spektrum kinder- und jugendmedienschutzrelevanter Themen, Entwicklungen und Haltungen.
 

Workshop der BzKJ Indizierung jugendgefährdender Medien – Einblicke in das Verfahren

Welche Inhalte gelten als jugendgefährdend? Wie läuft das Indizierungsverfahren ab? Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus? Und: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Alterskennzeichnung „Ab 18 Jahren“ und einer Indizierung? Diese und weitere Fragen stehen im Mittelpunkt des Online-Workshops am 18. März 2025.

BzKJ-Expertinnen und -Experten erläutern die gesetzlichen Grundlagen der Indizierung, zeigen praxisnahe Beispiele und diskutieren die Auswirkungen für Anbieter, Erziehungsberechtigte und Fachkräfte. Dabei geht es um Medieninhalte, die etwa wegen Gewaltverherrlichung, extremistischer Inhalte oder sexueller Darstellungen als jugendgefährdend eingestuft werden können.

Die Veranstaltung richtet sich an alle, die sich für Kinder- und Jugendmedienschutz interessieren – sei es beruflich, ehrenamtlich oder privat. Neben einem Überblick über das Indizierungsverfahren bietet der Workshop Gelegenheit für Fragen und Austausch mit den Fachleuten.

Termin und Anmeldung

Weitere geplante Veranstaltungen:

In diesem Jahr sind drei weitere Online-Workshops der BzKJ zu Themen des Kinder- und Jugendmedienschutzes geplant.

Die Online-Veranstaltungen bauen nicht aufeinander auf und können unabhängig voneinander besucht werden.

Zum Programmheft 2025 der Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW e. V.
 

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

Safer Internet Day 2025 „Kinder und Jugendliche müssen besser vor Fake News und Propaganda geschützt werden“

Logo Safer Internet Day 2025
© klicksafe

Gerade in sozialen Medien verbreiten sich Falschmeldungen oft rascher als echte Informationen. Durch Likes und Shares erhalten Fake News zusätzliche Aufmerksamkeit, was ihre Verbreitung noch verstärkt. Insbesondere junge Menschen, die soziale Netzwerke täglich nutzen, sind häufig unzureichend auf die Gefahren von Fake News vorbereitet. Wie eine aktuelle Sonderauswertung der PISA-Studie 2022 ergab, sehen sich nur knapp die Hälfte (47 Prozent) der Kinder und Jugendlichen in der Lage, die Qualität von Informationen problemlos zu beurteilen. Nur knapp 60 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Deutschland vergleicht verschiedene Quellen. Zudem überprüft etwa ein Drittel der deutschen Jugendlichen nicht, ob Onlineinformationen korrekt sind, bevor sie diese in den sozialen Medien teilen.

„Junge Menschen wollen nicht belogen, manipuliert oder verführt werden. Auch nicht, wenn sie soziale Medien nutzen, um sich über aktuelle politische und gesellschaftliche Themen zu informieren oder auszutauschen. Eine fundierte Medienbildung ist unerlässlich, um Desinformation und Fake News wirksam zu begegnen und das Kinderrecht auf sichere digitale Teilhabe zu verwirklichen“,

so Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ.

Zentrale Verantwortung tragen aber die Anbieter der Plattformen, von denen die Gefahren ausgehen. Laut dem Digital Services Act (DSA) müssen Betreiber von Online-Plattformen, die für Kinder und Jugendliche in Europa zugänglich sind, dafür sorgen, dass ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz für junge Nutzerinnen und Nutzer gewährleistet ist. Entlarvte Fake News müssen zügig gelöscht oder am besten erst gar nicht sichtbar werden. Für die Durchsetzung der Kinderrechte auf Plattformen mit Sitz primär in Deutschland ist die bei der BzKJ verortete Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) zuständig.

„Der Digital Services Act ist ein echter Durchbruch im systematischen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren wie Fake News. Als unabhängige Regulierungsinstanz hat die KidD auf der neuen Rechtsgrundlage bereits 32 Verfahren wegen struktureller Defizite der digitalen Angebote eingeleitet. Dies zeigt eindrucksvoll, dass der DSA nicht nur eine Absichtserklärung ist, sondern in der Praxis greift. Wir stellen sicher, dass digitale Plattformen ihre Verantwortung wahrnehmen, mit strukturellen Vorsorgemaßnahmen gegen Fake News vorzugehen und eine sichere Umgebung für junge Nutzerinnen und Nutzer zu schaffen“,

so Michael Terhörst, Leiter der KidD.

Die Aktivitäten der BzKJ und die Durchsetzung des Digital Services Act durch die KidD sind zentrale Elemente im Kampf gegen Desinformation und für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum. Der Safer Internet Day 2025 macht einmal mehr deutlich, wie wichtig es ist, diese Themen in den Fokus zu rücken und weiterhin aktiv an einer sicheren digitalen Zukunft zu arbeiten.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

Direktor der BzKJ im Gespräch Sebastian Gutknecht zu Gast im KJF-Podcast „Wieso? Weshalb? Warum“

Titelbild zur Folge 37 des KJF-Podcasts "Wieso? Weshalb? Warum" mit Sebastian Gutknecht
© KJF

In der am 21. Januar 2025 veröffentlichten Podcast-Folge gibt Sebastian Gutknecht Einblicke in die gesetzlichen Grundlagen im nationalen und europäischen Kinder- und Jugendmedienschutz und erläutert die sich daraus ergebenen Zuständigkeiten und Aufgaben der BzKJ. 

Neben allgemeinen medienregulatorischen und -pädagogischen Themen geht es in der Folge auch um die aktuellen öffentlichen Debatten rund um Altersgrenzen für Social-Media-Angebote sowie Faktenchecks auf digitalen Plattformen.  

Hier geht es zum Podcast:  https://wiesoweshalbwarum.podigee.io/37-new-episode Sebastian Gutknecht. 

 

 

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).

 

BzKJ zu Faktenchecks bei Meta Demokratiefähigkeit von Kindern und Jugendlichen in Gefahr

Aus Sicht des Kinder- und Jugendmedienschutzes ist es entscheidend, dass junge Menschen soziale Medien möglichst sicher nutzen können. Dazu gehört auch, dass ihre Demokratiefähigkeit gefördert und nicht durch Fake News gefährdet wird.

„In einer demokratischen Gesellschaft haben Desinformation, Hass und Hetze keinen Platz, besonders nicht auf Plattformen, die von jungen Menschen genutzt werden. Die BzKJ unterstützt die klare Haltung der Europäischen Kommission zur Verbindlichkeit des europäischen Rechtsrahmens. Die im digitalen Raum geltenden Kinderrechte, wie das Recht auf digitale Teilhabe, lassen sich nur verwirklichen, wenn die Plattformanbieter ihrer Verantwortung und ihren gesetzlichen Verpflichtungen zum Kinder- und Jugendmedienschutz nachkommen“, 

so Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ.

Alle Anbieter von Online-Plattformen, die für Kinder und Jugendliche in Europa zugänglich sind, müssen nach dem Digital Services Act (DSA) für ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen innerhalb ihrer Dienste sorgen. Für die Regulierung der großen Plattformen ist die Europäische Kommission zuständig. Für die Durchsetzung der Kinderrechte auf Plattformen mit Sitz primär in Deutschland ist die bei der BzKJ verortete Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten im digitalen Raum (KidD) zuständig.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).

Zukunftswerkstatt der BzKJ Ständig online! Exzessive Mediennutzung bei Kindern und Jugendlichen

An der digitalen Veranstaltung der ZUKUNFTSWERKSTATT „Nur noch 10 Minuten! – Exzessive Mediennutzung bei Kindern und Jugendlichen“ im Themenschwerpunkt „Kontrollverlust in digitalen Umgebungen“, die den Auftakt zum Thema „Exzessive Mediennutzung bei Kindern und Jugendlichen“ bildet, nahmen rund 130 Expertinnen und Experten aus der Fachszene sowie Vertreterinnen und Vertreter von Google/YouTube und Snap teil. Ihr erklärtes gemeinsames Ziel: die Auswirkungen intensiver Mediennutzung auf Kinder und Jugendliche zu beleuchten und Ansätze für Schutzmaßnahmen zu erarbeiten.

„Digitale Medien dienen Kindern und Jugendlichen zur Unterhaltung und zum Austausch mit Gleichaltrigen. Sie bieten Raum, um sich zu informieren, zu positionieren, kreativ zu sein, Hilfe zu erfahren. Digitale Medien können junge Menschen mit ihrem Überangebot und ihrer ständigen Erreichbarkeit aber auch überfordern und dazu führen, dass sie den Überblick über ihre Mediennutzung verlieren. Daher ist es uns in der BzKJ wichtig, dass wir im gemeinsamen Austausch mit den Anbietern, der Fachszene – sowie den Kindern und Jugendlichen selbst – Lösungen finden, wie wir die jungen Menschen vor einem Kontrollverlust schützen können, ohne sie in ihren Rechten und Chancen zu beschneiden,“

so Isabell Rausch-Jarolimek, Referatsleiterin bei der BzKJ.

Frances Haugen, die sich für Transparenz und Verantwortungsübernahme von Social-Media-Anbietern einsetzt, gab tiefgehende Einblicke in die Mechanismen sozialer Medien. Sie betonte, dass Social-Media-Anbieter stärker in die Verantwortung genommen werden müssen, um psychischen und sozialen Schäden bei jungen Nutzerinnen und Nutzern vorzubeugen.

Professor Dr. Christian Montag, bekannt als Medienpsychologe und Autor, sprach über suchtähnliches Medienverhalten bei Kindern und Jugendlichen und gab einen Überblick über den aktuellen Stand der Forschung.

Maja Wegener, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) forderte, dass betroffenen jungen Menschen niedrigschwellige, kostenlose und bedarfsgerechte Angebote zur Verfügung gestellt werden.

Auf der Anbieterseite waren Google/YouTube und Snap vertreten und brachten die Perspektive der großen Plattformen in den Dialog ein.

Die JUUUPORT-Scouts rückten mit ihrem Beitrag die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen selbst in den Mittelpunkt der Diskussion. Die Scouts schilderten aus erster Hand, wie exzessive Mediennutzung das Leben junger Menschen beeinflussen kann und welche Herausforderungen sie dabei erleben. Sie betonten die Notwendigkeit, Kinder und Jugendliche aktiv in die Entwicklung von Lösungen einzubeziehen.

Die Expertinnen und Experten kamen zu dem gemeinsamen Ergebnis, dass digitale Medien so gestaltet sein sollten, dass sie Kinder und Jugendlich zu einem selbstbestimmten Umgang befähigen – und sie nicht zu einer exzessiven oder unkontrollierten Nutzung drängen.

Ziel der ZUKUNFTSWERKSTATT ist es, den Kinder- und Jugendmedienschutz gemeinsam so weiterzuentwickeln, dass er auch in einer dynamischen, digitalen Medienumgebung stetig Wirkung entfaltet. Die Kinderrechte auf Schutz, Befähigung und Teilhabe sind dabei die leitenden Kriterien. An die Veranstaltung werden vertiefende Arbeits- und Diskursformate anschließen, um auf geeignete Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Mediennutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen zu fokussieren und Kontrollverlust von jungen Menschen entgegenzuwirken.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

Altersgrenzen für soziale Netzwerke Debatte um Social-Media-Verbot: Junge Menschen haben ein Recht auf digitale Teilhabe

Die BzKJ setzt den Schutz von Kinderrechten auf Grundlage des Digital Services Act, des Digitale-Dienstes-Gesetzes und des Jugendschutzgesetzes um.

Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ:

„Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf digitale Teilhabe und darauf, digitale Lebensräume sicher zu erkunden. Die Anbieter haben in Europa die gesetzliche Pflicht, ihre Plattformen für junge Menschen mit strukturellen Vorsorgemaßnahmen möglichst sicher zu gestalten. Das völlige Verbot von Social Media für unter 16-Jährige halte ich aber für zu weitgehend.“

Kinder haben gemäß Artikel 17 der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf Teilhabe an Medien. Dazu gehören heute auch soziale Medien. Durch die Novellierung des Jugendschutzgesetzes 2021 wurden die Grundsätze aus der 25. Allgemeinen Bemerkung zur UN-Kinderrechtskonvention in die Gesetzgebung integriert. Ein generelles Verbot des Zugangs zu sozialen Medien stellt einen Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention dar.

Seit dem Inkrafttreten des Digital Services Act müssen digitale Dienste mit Sitz in der Europäischen Union so gestaltet sein, dass Kinder und Jugendliche sie sicher nutzen können. Dazu zählen auch Social-Media-Plattformen. In Deutschland ist die bei der BzKJ verortete Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) für die Durchsetzung verantwortlich. Die KidD ist auf der neuen gesetzlichen Grundlage für Anbieter von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland sowie unter gewissen Umständen für Anbieter, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, zuständig. Die großen „very large online platforms“ (VLOPs) fallen in den Regulierungsbereich der Europäischen Kommission. Je besser die strukturellen Vorsorgemaßnahmen ausgestaltet sind, desto eher können auch jüngere Menschen die Angebote nutzen. Statt einer starren Altersgrenze ist eine wirksame und plattformspezifische Altersüberprüfung eine sinnvolle Vorsorgemaßnahme. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der KidD.

Die in der BzKJ angesiedelte Prüfstelle für jugendgefährdende Medien prüft zudem, ob Medieninhalte jugendgefährdend sind und jungen Menschen nicht zugänglich gemacht werden dürfen. Die Spruchpraxis gibt wichtige Orientierung im Spannungsfeld Jugendschutz und Kunst- und Meinungsfreiheit.

Im modernen Kinder- und Jugendmedienschutz geht es aber nicht nur um Schutz, sondern auch um Befähigung und digitale Teilhabe. Die BzKJ arbeitet mit Anbietern, Expertinnen und Experten der Kinder- und Jugendmedienschutzfachszene sowie Jugendlichen im Rahmen ihrer ZUKUNFTSWERKSTATT zusammen, um immer wieder Ansätze für eine möglichst sichere Mediennutzung zu entwickeln. Ziel ist es, dass nicht nur die Anbieter diese auf ihren Plattformen umsetzen, sondern dass auch eine pädagogische Begleitung von Eltern, in der Schule und der Jugendhilfe erfolgt.
 

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).

 

BzKJAKTUELL 4/2024 Meilensteine im Kinder- und Jugendmedienschutz: 70 Jahre Prüfstelle für jugendgefährdende Medien und Startschuss für die KidD

Bei der am 19. September 2024 stattgefundenen Veranstaltung der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) kamen in Berlin rund 200 Fachleute aus dem Kinder- und Jugendmedienschutz zusammen. Im Mittelpunkt stand, neben dem Jubiläum der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien, die Vorstellung der 2024 gegründeten KidD.

Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ:

„Wir blicken auf ein ereignisreiches Jahr mit bedeutsamen Meilensteinen für die BzKJ und den Kinder- und Jugendmedienschutz zurück. Mit dem Inkrafttreten des Digital Services Act fiel der Startschuss für die Arbeit der unabhängigen Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten. Zudem ist die bei der BzKJ angesiedelte Prüfstelle für jugendgefährdende Medien 70 Jahre alt geworden. Ihre Spruchpraxis und Orientierungsfunktion im Hinblick auf jugendgefährdende Inhalte sind bis heute ein elementarer Bestandteil des Kinder- und Jugendmedienschutzes in Deutschland. Beide Anlässe haben wir im Rahmen der BzKJ-Fachtagung gewürdigt.“

Die Beiträge der vorliegenden BzKJAKTUELL beinhalten die Grußworte der Veranstaltung und zeigen die dynamischen Weiterentwicklungen im Kinder- und Jugendmedienschutz aus verschiedenen Blickwinkeln. 

Begrüßungsrede des Direktors der BzKJ

BzKJ-Direktor Sebastian Gutknecht legte in seiner Rede einen Schwerpunkt auf die Betrachtung der Spannungsfelder im Kinder- und Jugendmedienschutz. Aus dem ursprünglichen Schutzgedanken hat sich der kinderrechtliche Dreiklang aus „Schutz, Befähigung und Teilhabe“ entwickelt, der nicht zuletzt auch gesetzlich verankert wurde.

Schutz durch Befähigung und (digitale) Teilhabe – das hört sich zunächst paradox an. Doch ein zeitgemäßer Kinder- und Jugendmedienschutz verfolgt das Ziel, junge Menschen zu einem kindgerechten Umgang mit digitalen Medien zu befähigen und sie an der Online-Welt teilhaben zu lassen. Nicht zuletzt prägt dieses Leitbild die Arbeit der BzKJ und damit auch ihre veränderte Rolle im Kinder- und Jugendmedienschutz.

Grußwort der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

In ihrer Rede skizzierte Bundesfamilienministerin Lisa Paus die Entwicklung der Spruchpraxis der Prüfstelle sowie die Erweiterung des Aufgabenspektrums der Behörde zur heutigen BzKJ, die Prüfstelle und KidD vereint. Damit einhergehend stellte sie vergangene und aktuelle gesellschaftliche Forderungen für einen zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutz vor.

Sie wies ausdrücklich darauf hin, dass die BzKJ nicht alleine für die Gestaltung des Kinder- und Jugendmedienschutzes verantwortlich, sondern dies eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei, bei der immer die Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt stehen sollten.

Keynote des Vorsitzenden der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien und stellvertretenden Direktors der BzKJ

Der Vorsitzende der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien und stellvertretende Direktor der BzKJ Thomas Salzmann umriss in seiner Rede die Arbeit der Prüfstelle der vergangenen 70 Jahre. Dabei akzentuierte er einige der Meilensteine in der Geschichte der neueren Spruchpraxis wie die Entwicklung der Tatbestände der Jugendgefährdung des „Online-Prangers“ und der „Gefährdung der Demokratiefähigkeit bzw. Demokratiefeindlichkeit“.

Er betonte zudem die Bedeutung der Orientierungsfunktion der Spruchpraxis für den Kinder- und Jugendmedienschutz sowie den gesamtgesellschaftlichen Diskurs. In dem Zusammenhang stellte er heraus, dass es im Jugendschutz immer um die Rahmenbedingungen für die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen auf der Grundlage des Menschenbildes des Grundgesetzes geht.

Begrüßungsrede des Leiters der KidD

Mit Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes und des Digital Services Act (DSA) im Mai 2024 hat die KidD ihre Arbeit aufgenommen. Ihr Leiter, Michael Terhörst, blickte in seiner Rede auf ein aufregendes und spannendes Jahr zurück. Darin gab er einen Überblick über die Aufgaben sowie den Rechtsauftrag der KidD, stellte derzeitige Herausforderungen vor und richtete nicht zuletzt den Blick auf zukünftige Arbeitsprozesse.

Leitbild des Handelns der KidD ist die Durchsetzung der Kinderrechte auf Schutz, Befähigung und digitale Teilhabe, damit Kinder und Jugendliche Online-Umgebungen altersgerecht erkunden und sicher nutzen können.

Im Interview: Isabell Rausch-Jarolimek und Michael Terhörst

Moderiert von Teresa Sickert stellten in einem Bühneninterview Isabell Rausch-Jarolimek, Referatsleiterin und verantwortlich für die ZUKUNFTSWERKSTATT sowie Michael Terhörst die gemeinsame Zusammenarbeit im Bereich der Risikoanalyse und Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten vor. Sie führten aus, wie sie gegenseitig von den Erkenntnissen ihrer Arbeit profitieren und damit Hand in Hand Sorge dafür tragen, dass Kindern und Jugendlichen eine altersgerechte und sichere Mediennutzung ermöglicht wird. 

In der BzKJ erfolgt beispielsweise die kontinuierliche Beobachtung von für Kinder und Jugendliche potenziell neuen Gefährdungsphänomenen und die Ableitung von Maßnahmen, die zu einem wirksamen Schutz vor diesen Risiken beitragen können. Die Erkenntnisse werden der KidD zur Verfügung gestellt und fließen unter anderem in die Kriterienentwicklung für Anbietervorsorgemaßnahmen ein. 

70 Jahre Prüfstelle für jugendgefährdende Medien – eine Rückschau auf die Entwicklungen in der Spruchpraxis

Der Beitrag von Cornelia Schüller und Nilani Möhrle in der Rubrik „Spruchpraxis“ bietet eine Rückschau auf einige wesentliche Meilensteine in der Entwicklung der Spruchpraxis der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien in den vergangenen zehn Jahren. 

Insgesamt indizierte die Prüfstelle im vergangenen Jahrzehnt 6.200 Medien. Der Großteil bezieht sich insbesondere auf Telemedien. Diese Tendenz ist in den letzten fünf Jahren steigend. Im Zentrum der Verfahren stehen insbesondere Medien mit kinder-, gewalt- und tierpornografischen Inhalten. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Medien mit NS-verherrlichenden und/oder verharmlosenden und auch zu Gewalt anreizenden Aussagen.

Die Prüfstelle und ihre Beisitzerinnen und Beisitzer

Unter der Fragestellung „Wer prüft hier eigentlich?“ gibt der Beitrag in der Rubrik „Wissenswert“ Einblicke in die Arbeit der Prüfstelle und der in den Prüfgremien tätigen Beisitzerinnen und Beisitzer.

So werden beispielsweise die Aufgabe der Beisitzerinnen und Beisitzer, die Zusammensetzung des Prüfgremiums, die Ernennung und Amtszeit der Gremiumsmitglieder sowie der Ablauf einer Gremiensitzung vorgestellt.

Aus der ZUKUNFTSWERKSTATT

Der Beitrag in der Rubrik „ZUKUNFTSWERKSTATT“ stellt die jüngsten Entwicklungen im Themenschwerpunkt „Gefährdung der Demokratiefähigkeit“ vor. Im Oktober organisierte die BzKJ einen Online-Roundtable „Demokratiefähigkeit online gemeinsam schützen und stärken“ mit Vertreterinnen digitaler Dienste, einem jugendlichen Beiratsmitglied der BzKJ sowie weiteren interdisziplinären Expertinnen und Experten. Im Fokus standen Möglichkeiten und Herausforderungen zur Ausgestaltung von anbieterseitigen Vorsorgemaßnahmen, auch unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und Algorithmen-basierter Empfehlungssysteme, um junge Menschen bei der Bildung ihrer Demokratiefähigkeit zu unterstützen.

Darüber hinaus wirft der Beitrag einen Blick in die Zukunft: In der Schwerpunktstrecke „Kontrollverlust in digitalen Umgebungen“ richtet die BzKJ im Dezember eine Online-Veranstaltung aus, die sich mit der exzessiven Mediennutzung von Kinder- und Jugendlichen beschäftigt.

Die redaktionellen Beiträge der BzKJAKTUELL 4/2024 finden Sie im Servicebereich auf der Website der BzKJ.

Privatpersonen können Einzelhefte sowie ein Jahresabonnement der BzKJAKTUELL als Print- und / oder als Digitalausgabe erwerben. Weitere Informationen zur Fachzeitschrift und zu den Bezugsmöglichkeiten stehen ebenfalls im Servicebereich auf der Website der BzKJ zur Verfügung.

Über die BzKJAKTUELL

Die Fachzeitschrift BzKJAKTUELL wird von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) herausgegeben. Sie enthält den öffentlichen Listenteil der aktuellen Indizierungen von Filmwerken, Spielen, Schriftwerken, Tonwerken und Multimediawerken. Im redaktionellen Teil bietet sie mit Fachbeiträgen aus Praxis, Wissenschaft und Politik ein offenes Diskussionsforum für das breite Spektrum kinder- und jugendmedienschutzrelevanter Themen, Entwicklungen und Haltungen.