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Expertenkommission

Mehr Schutz, Medienkompetenz und Beteiligung: BzKJ begrüßt Handlungsempfehlungen

Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ und Mitglied der Expertenkommission, begrüßt die vorgelegten Handlungsempfehlungen und sieht diese als sehr guten Wegweiser für Schutz, Orientierung und Befähigung junger Menschen in der digitalen Welt:

„Die Empfehlungen zeigen deutlich, dass Kinder- und Jugendmedienschutz weit über die Frage nach Altersgrenzen hinausgeht. Er gelingt nur dann, wenn Schutz, Befähigung und Teilhabe der jungen Menschen sowie die Verantwortung aller beteiligten Akteure zusammengedacht werden. Die BzKJ trägt mit ihren vielfältigen Aufgaben bereits heute hierzu bei. Wir freuen uns auf die weitere gemeinsame Arbeit an einem zukunftsfähigen Kinder- und Jugendmedienschutz. Die Handlungsempfehlungen stellen eine gute Grundlage für die Politik dar, die notwendigen Schlussfolgerungen hieraus zu ziehen.“

Den Empfehlungen liegt eine ganzheitliche Betrachtung des Aufwachsens junger Menschen mit Medien entlang deren Entwicklungsbiografie zugrunde. Besondere Bedeutung misst die Expertenkommission der nachhaltigen Förderung von Medienkompetenz bei. Diese empfiehlt, Medienkompetenz stärker und dauerhaft strukturell – beispielsweise in Schule, Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz und der Sozialarbeit an Schulen sowie im Gesundheitswesen – zu verankern. Ziel ist es, junge Menschen frühzeitig zu stärken und ihnen einen sicheren und selbstbestimmten Umgang mit digitalen Medien zu ermöglichen.

Zugleich unterstreichen die Empfehlungen die zentrale Rolle von Eltern, Erziehenden und Familien. Sie benötigen verlässliche Informationen, niedrigschwellige Beratungsangebote sowie wirksame technische Schutzmöglichkeiten, um Kinder in digitalen Lebenswelten begleiten zu können. 

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Beteiligung junger Menschen. Die Expertenkommission hat Kinder und Jugendliche umfassend in ihre Arbeit einbezogen und empfiehlt, diese Beteiligung auch künftig systematisch auszubauen. Die BzKJ begrüßt diesen Ansatz ausdrücklich und vertieft bereits die strukturierte Jugendbeteiligung in ihrer Arbeit – sei es im eigenen Jugendnetzwerk BzKJ JugendDigital oder im Beirat.

Die Handlungsempfehlungen der Kommission bilden eine wichtige Grundlage für die weitere politische Diskussion und die gemeinsame Verantwortung von Staat, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Familien für einen wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutz. Die Kommission wurde im September 2025 eingesetzt, um – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – Handlungsempfehlungen und die Grundlage für eine Strategie zum digitalen Kinder- und Jugendschutz zu erarbeiten. Sie hat unabhängig gearbeitet und sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse, den rechtlichen Rahmen und Erfahrungen aus der Praxis gestützt. Wo es belastbare Forschung gibt, beruhen die Empfehlungen darauf. Wo das Wissen noch dünn ist – etwa bei neuen KI-Anwendungen – hat sich die Kommission am Vorsorgeprinzip orientiert. Kinder und Jugendliche sowie Fachleute aus Wissenschaft, Praxis, Aufsicht und Wirtschaft wurden über Workshops, Hearings und Stellungnahmen einbezogen.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).

ZUKUNFTSWERKSTATT

KI-Chatbots: Klare Leitplanken zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

KI-Chatbots gehören für viele Kinder und Jugendliche längst zum Alltag. Sie unterstützen beim Lernen, beantworten Fragen und werden mitunter auch als Gesprächspartner genutzt. Zunehmend gewinnen auch sogenannte KI Social Companions an Bedeutung – digitale Begleiter, die soziale Beziehungen simulieren und gezielt auf eine längerfristige Interaktion mit ihren Nutzenden ausgerichtet sind. Damit wachsen die Chancen der Technologie, aber auch die Herausforderungen für den Kinder- und Jugendmedienschutz.

Die digitale Veranstaltung „Amicus ex Machina: AI Chatbots and Youth“ brachte Perspektiven aus Wissenschaft, Praxis und dem Kinder- und Jugendmedienschutz zusammen, um die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf junge Menschen zu diskutieren. Ein pauschaler Ausschluss von Kindern und Jugendlichen von entsprechenden Angeboten wäre aus Sicht der Teilnehmenden nicht zielführend. Stattdessen brauche es sichere und altersgerechte Rahmenbedingungen für die Nutzung.

„Die Diskussion hat gezeigt: Es geht nicht um ein Entweder-oder zwischen Innovation und Schutz. Kinder und Jugendliche sollen die Chancen von KI nutzen können, ohne mit den Risiken allein gelassen zu werden. Dafür braucht es verlässliche Schutzstandards und kindgerechte Angebote“, 

so Sebastian Gutknecht, Direktor der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). 

Diskutiert wurden sowohl Chancen als auch Risiken. KI kann junge Menschen beim Lernen unterstützen, Denkanstöße geben und den Zugang zu weiterer Hilfe erleichtern. Zugleich können insbesondere auf dauerhafte Interaktion ausgelegte Angebote parasoziale Beziehungen fördern, exzessive Nutzung begünstigen und sich negativ auf die psychische Gesundheit auswirken.

Ein zentrales Ergebnis der Veranstaltung war der Ruf nach klaren Schutzstandards. Die Teilnehmenden diskutierten zusätzliche regulatorische Vorgaben für den Umgang von KI-Systemen in psychischen Krisen, Meldepflichten für schwerwiegende Vorfälle sowie weitere Forschung zu den Auswirkungen von KI-Chatbots und KI Social Companions auf Kinder und Jugendliche. Dr. Nina Vasan von der Stanford University sprach sich dafür aus, dass Deutschland und Europa bei der Regulierung von KI-Chatbots und AI Social Companions eine Vorreiterrolle übernehmen und Maßstäbe für den Schutz junger Menschen setzen solle

Zugleich wurde die Bedeutung von Medienkompetenz hervorgehoben. Kinder und Jugendliche benötigen Wissen über die Funktionsweise und Grenzen von KI-Systemen. Auch Fachkräfte müssen im Umgang mit der neuen Technologie unterstützt werden. Einig waren sich die Teilnehmenden zudem darin, dass KI menschliche Beratung ergänzen, aber nicht ersetzen kann

Die vollständige Ergebniszusammenfassung des digitalen Roundtables „Amicus ExMachina: AI Chatbots and Youth“ im Rahmen der ZUKUNFTSWERKSTATT der BzKJ finden Sie hier.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

Rekordzahl an Anträgen

BzKJ fördert fünf Projekte für kindgerechte digitale Angebote

Das Interesse am Förderprogramm ist im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gestiegen: Insgesamt gingen in diesem Jahr 42 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen von rund 1,7 Millionen Euro bei der BzKJ ein. Der Förderzeitraum beträgt acht Monate.

Sebastian Gutknecht, Direktor der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz:

„Kinder wachsen in digitalen Räumen auf, die durch Interaktion, algorithmische Systeme und Künstliche Intelligenz geprägt werden. Gleichzeitig fehlen häufig altersgerechte Angebote, die Teilhabe, Schutz und Befähigung sinnvoll miteinander verbinden. Die hohe Zahl der eingereichten Anträge zeigt, wie groß der Bedarf und die Innovationskraft in diesem Bereich sind. Die geförderten Projekte greifen aktuelle Herausforderungen des Kinder- und Jugendmedienschutzes auf und entwickeln konkrete, kindgerechte Lösungen für sichere digitale Erfahrungs- und Interaktionsräume.“

Folgende Projekte erhalten 2026 Fördermittel der BzKJ:

Blockalot Kids – Sichere digitale Interaktionsräume

Das Projekt der AKTION KINDER- UND JUGENDSCHUTZ Landesarbeitsstelle Schleswig-Holstein e. V. (AKJS SH) entwickelt mit „Blockalot Kids“ einen kindgerechten digitalen Interaktionsraum für Kinder zwischen acht und zwölf Jahren auf Basis von Luanti/Minetest, einer Open-Source-Spieleplattform. Kinder sollen dort spielerisch jugendschutzrelevante Themen wie sichere Kommunikation, Datenschutz, manipulative Mechanismen und KI-Phänomene erkunden können. Jugendliche zwischen 13 und 16 werden als Peer-Redaktion an der Gestaltung von Modulen beteiligt. Moderierte Interaktionszonen und transparente Voreinstellungen sollen integraler Bestandteil der Umgebung sein und kindgerecht erklärt werden. Das Angebot wird mobile-first umgesetzt und durch Vorsorgemaßnahmen sowie Materialien für Fachkräfte begleitet.

Das kindgerechte Social Media: www.kindersache.de

Die Kinder-Webseite www.kindersache.de des Deutschen Kinderhilfswerks e. V. (DKHW) soll im Rahmen des Förderprojekts um zusätzliche Interaktionsmöglichkeiten erweitert werden. Ziel ist es, Kindern mehr digitale Selbstwirksamkeit in einem moderierten und geschützten Raum zu ermöglichen. Geplant sind unter anderem Funktionen zur Community-Vernetzung, Werkzeuge zur individuellen Gestaltung der Startseite, transparente Privatsphäre-Einstellungen sowie gut sichtbare Melde- und Beschwerdewege. Die neuen Funktionen sollen zudem an einen aktuell in Entwicklung befindlichen kindgerechten KI-Chatbot angebunden werden. Kinder sollen dadurch frühe Mitwirkungs- und Selbstwirksamkeitserfahrungen sammeln, sowie respektvolle Online- Kommunikation und die Wahrnehmung eigener Rechte im digitalen Raum erlernen.

FINNteraktive Mitmach-Box

Mit der „FINNteraktiven Mitmach-Box“ schafft fragFINN e. V. einen mobilen und barrierearmen Beteiligungsraum für Kinder. Sie sollen dort zu wechselnden Themen wie Demokratie oder Künstlicher Intelligenz eigene Beiträge einreichen und die anderer Kinder kommentieren können. Alle Inhalte werden vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft, unter einem Nicknamen veröffentlicht und medienpädagogisch begleitet. In ko-kreativen Workshops entwickeln Kinder gemeinsam mit dem Projektteam Ideen zu Gestaltung, Funktionen und Schutzmechanismen. Die „FINNteraktive Mitmach-Box“ soll altersgerechte Teilhabe und Kommunikation fördern sowie sichere Alternativen zu nicht altersgerechten Plattformen bereitstellen. 

KICK – Kinder entdecken Künstliche Intelligenz & Chatbots

Mit „KICK“ entwickelt das Internet-ABC ein kindgerechtes interaktives Lern- und Erfahrungstool für Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren. Ziel des Projekts ist es, Kindern einen sicheren Übungsraum zu bieten, in dem sie grundlegendes Wissen zu KI und Chatbots erwerben und ausprobieren können. Im Tool ist vorgesehen, verschiedene Lernelemente, eine spielerische Anwendung sowie eine Chatbot-Simulation zu integrieren. Ergänzend sollen Unterrichts- und Elternmaterialien entstehen. Das Projekt soll Kinder dabei unterstützen, Kompetenzen für einen verantwortungsvollen und selbstbewussten Umgang mit KI zu entwickeln.

KIBOMO - KI-Chatbot-Modul für Kinder

Seitenstark e. V. entwickelt ein speziell auf Kinder zwischen sieben und 13 Jahren ausgerichtetes KI-Chatbot-Modul. Dort können Kinder eigene Fragen rund um Künstliche Intelligenz stellen und verlässliche, altersgerechte Antworten erhalten. Unter aktiver Beteiligung von Kindern entsteht eine redaktionell geprüfte und modular erweiterbare Wissensbasis zum Themenfeld Künstliche Intelligenz. Die Fragen und Interessen der Kinder fließen dabei direkt in die Entwicklung des Angebots ein. Der Chatbot vermittelt Informationen zu Funktionsweisen, Einsatzbereichen sowie Chancen und Risiken KI-basierter Systeme. Dazu gehören auch Themen wie Fehlinformationen und manipulierte Inhalte. Ergänzend werden aktivierende Interaktionselemente wie Lernpfade oder Umfragen integriert. Das Angebot soll Kindern einen verständlichen und entwicklungsangemessenen Zugang zum Thema Künstliche Intelligenz ermöglichen.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).

Kinder sind kein Content

BzKJ setzt Zeichen für Kinderschutz im Netz

Gerade in der Ferienzeit posten viele Familien Fotos und Videos ihrer Kinder in sozialen Netzwerken. Was als schöne Erinnerung gedacht ist, kann jedoch Risiken bergen. Insbesondere die Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz erleichtern es, Bilder auszuwerten, zu verändern oder in anderen Zusammenhängen weiterzuverwenden. Die Folgen  sind häufig nicht absehbar.

„Künstliche Intelligenz verändert die Risiken von Kindern grundlegend. Heute reicht häufig schon ein kleiner Bildausschnitt, um Informationen zu erkennen, zu verknüpfen oder für andere Zwecke weiterzuverwenden. Viele Eltern teilen Fotos ihrer Kinder mit den besten Absichten, oft ohne zu wissen, wie weitreichend die Folgen sein können“,

so Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ.

Mit ihrer Beteiligung an der Aktionswoche #KindersindkeinContent möchte die BzKJ Eltern und Erziehende dafür sensibilisieren, Kinderaufnahmen nicht leichtfertig zu veröffentlichen und die Rechte ihrer Kinder bei der Mediennutzung konsequent mitzudenken. Während der Aktionswoche informieren die beteiligten Organisationen mit Tipps, Materialien und Hintergrundinformationen zum sicheren Umgang mit Kinderbildern im Netz.

Beteiligen können sich alle unter dem Hashtag #KindersindkeinContent und setzen damit ein Zeichen für mehr Kinderschutz im Netz.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).

Die Bundesregierung lädt ein

BzKJ beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung 2026

Wie können Kinder und Jugendliche kompetent, selbstbestimmt und sicher mit digitalen Medien aufwachsen? Welche Chancen bieten digitale Angebote für Bildung, Information und gesellschaftliche Teilhabe – und wo braucht es besondere Schutzmaßnahmen?

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) informiert, vernetzt, ordnet aktuelle Entwicklungen ein und bietet Familien, Fachkräften sowie jungen Menschen Orientierung im digitalen Alltag. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche zu stärken und ihre Medien- und Digitalkompetenz zu fördern.

Beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung lädt die BzKJ alle Interessierten herzlich zum Austausch im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) ein.

Am Stand der BzKJ erwartet Besucherinnen und Besucher ein vielfältiges Informations- und Mitmachangebot rund um den Kinder- und Jugendmedienschutz. Dazu gehören interaktive Aktionen und ein digitales Quiz. Zudem besteht die Möglichkeit, mit den Expertinnen und Experten der BzKJ, der Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) und klicksafe ins Gespräch zu kommen und Fragen zu einer altersgerechten und sicheren Mediennutzung zu stellen.

Der Eintritt ist frei.

Tag der offenen Tür der Bundesregierung 2026 
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) 
Samstag, 20. und Sonntag, 21. Juni 2026
10:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Glinkastraße 24, 10117 Berlin

Einladung zum Tag der offenen Tür der Bundesregierung 2026.

Programmübersicht Tag der offenen Tür der Bundesregierung 2026.  

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).

Digital Services Act

Starke Allianz für mehr Kinderrechte im digitalen Raum

Gruppenbild v. l. n. r. Dr. Carsten Adrian (BfDI), Johannes Heidelberger (DSC), Dr. Tobias Schmid (LfM), Michael Terhörst (KidD)
Gruppenbild v. l. n. r. Dr. Carsten Adrian (BfDI), Johannes Heidelberger (DSC), Dr. Tobias Schmid (LfM), Michael Terhörst (KidD) © (c) Landesanstalt für Medien NRW / A. Etges

Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) sieht eine enge Zusammenarbeit der zuständigen Behörden bei der Durchsetzung des DSA vor. Ziel der Vereinbarung ist es, Beschwerden effizienter weiterzuleiten und die Zusammenarbeit auf nationaler wie europäischer Ebene weiter auszubauen.

„Für eine erfolgreiche Rechtsdurchsetzung braucht es Kompetenz, Konsequenz und starke Partner. Die Verwaltungsvereinbarung stärkt unsere Zusammenarbeit und hilft uns, Kinder und Jugendliche im digitalen Raum noch wirksamer zu schützen“,

so Michael Terhörst, Leiter der  „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD).

Die gesetzlichen Zuständigkeiten der beteiligten Behörden sowie die zentrale Rolle des DSC bleiben von der Vereinbarung unberührt.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

BzKJAKTUELL 2/2026

Zwischen Information, Einfluss und Empowerment: Politische Meinungsbildung von Kindern und Jugendlichen in sozialen Medien

Über Jahre galt Politikverdrossenheit junger Menschen als Warnsignal für die Demokratie. Tatsächlich interessierte sich Anfang der 2000er nicht einmal ein Drittel der 12- bis 25-Jährigen für Politik – heute ist es rund die Hälfte. Gleichzeitig hat sich das Umfeld politischer Meinungsbildung grundlegend verändert. Sie findet zunehmend in sozialen Medien statt, wo Algorithmen Sichtbarkeit steuern und politische Inhalte oft mit Unterhaltung vermischt und durch Influencerinnen und Influencer vermittelt werden. Das eröffnet neue Teilhabemöglichkeiten, birgt aber auch Risiken für die Einordnung von Informationen.

„Soziale Medien sind für junge Menschen heute ein selbstverständlicher Bestandteil politischer Information und Kommunikation. Umso wichtiger ist es, ihre Chancen für demokratische Teilhabe zu stärken und zugleich Risiken wie Desinformation, Manipulation und demokratiefeindliche Einflussnahme wirksam zu adressieren“, 

so Sebastian Gutknecht, Direktor der Bundeszentrale für Kinder und Jugendmedienschutz (BzKJ).

Politische Meinungsbildung von Kindern und Jugendlichen in sozialen Netzwerke

Melanie Weiser, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Politische Kommunikation am Institut für Publizistik der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, und Hannah Fecher vom Progressiven Zentrum, legen im Beitrag „Politische Meinungsbildung von Kindern und Jugendlichen in sozialen Netzwerken“ den Fokus auf die Perspektive von Kindern und Jugendlichen. Die Autorinnen zeigen auf Basis der Studie, wie junge Menschen politische Inhalte wahrnehmen und für ihre Meinungsbildung nutzen. Soziale Medien seien für viele zentrale Orte politischer Information. Gleichzeitig seien sich viele Jugendliche der Risiken digitaler Informationsräume bewusst, etwa durch Verzerrungseffekte und Filterblasen.

Plattformdesign und politische Meinungsbildung von Jugendlichen

Der Beitrag „Plattformdesign und politische Meinungsbildung von Jugendlichen – offenkundige Zusammenhänge und offene Fragen“ vertieft die strukturelle Dimension. Dr. Niels Brüggen vom JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis untersucht, wie Plattformdesign und algorithmische Feeds die politische Meinungsbildung beeinflussen, welche Inhalte sichtbar werden und wie sich dadurch Perspektiven verengen oder verstärken können. Zudem geht es um die Rolle von Regulierung und Medienkompetenzförderung.

Meinung, Mobilisierung, Manipulation?

Die Einblicke in die Rolle politischer Influencerinnen und Influencer im Meinungsbildungsprozess junger Menschen gibt Kira Thiel vom Leibniz Institute for Media Research im Beitrag „Meinung, Mobilisierung, Manipulation? Zur Rolle politischer Influencerinnen und Influencer im Meinungsbildungsprozess junger Menschen“. Im Mittelpunkt steht die Rolle politischer Influencerinnen und Influencer sowie die Frage, wie politische Inhalte – oft eingebettet in unterhaltende oder persönliche Formate – wahrgenommen und eingeordnet werden und welche Bedeutung dabei Authentizität und Glaubwürdigkeit haben.

Nachgefragt: Wie nehmt ihr politische Inhalte in Social Media wahr?

In diesem Beitrag kommen die jugendlichen Beiratsmitglieder der BzKJ Yunus und Zeno im Interview zu Wort. Sie schätzen die Themen- und Perspektivenvielfalt und die verständliche Aufbereitung im digitalen Raum. Soziale Medien dienten ihnen häufig als Einstieg in ein Thema, das anschließend durch klassische Medien, Unterricht oder eigene Recherche vertieft werde. Medienkompetenz und Quellenkritik halten beide für unverzichtbar.

Spruchpraxis 

Die Rubrik Spruchpraxis gibt Einblicke in aktuelle Entscheidungen der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien. Thematisiert werden unter anderem jugendschutzrechtliche Fragen im Umgang mit NS-Originalreden und der NS-Vergangenheit sowie die Indizierung eines Telegram-Angebots mit Gewaltdarstellungen aus dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine.

Aus der ZUKUNFTSWERKSTATT

Die Rubrik ZUKUNFTSWERKSTATT beschäftigt sich mit dem Thema dieser Ausgabe als Teil der Strecke „Gefährdung der Demokratiefähigkeit“ und gibt Einblicke in den „Maschinenraum“ der BzKJ. Im Fokus stehen dabei die Auswirkungen digitaler Informations- und Kommunikationsräume auf demokratische Teilhabe und Meinungsbildungsprozesse junger Menschen.

DEBATE – Demokratische Debattenkultur im digitalen Raum

In der Rubrik Wissenswert stellt das Team von Arbeit und Leben Thüringen e. V. das Projekt „DEBATE – Demokratische Debattenkultur im digitalen Raum“ vor. Das im Rahmen von „Demokratie leben!“ geförderte Projekt verbindet aufsuchende politische Bildung mit Moderationspraxis. Ziel ist es, digitale Diskussionsräume gemeinsam mit jungen Menschen zu gestalten und zu reflektieren.

Die redaktionellen Beiträge der BzKJAKTUELL 2/2026 finden Sie im Servicebereich auf der Website der BzKJ. 

Privatpersonen können Einzelhefte sowie ein Jahresabonnement der BzKJAKTUELL als Print- und / oder als Digitalausgabe erwerben. Weitere Informationen zur Fachzeitschrift und zu den Bezugsmöglichkeiten stehen ebenfalls im Servicebereich auf der Website der BzKJ zur Verfügung.

Über die BzKJAKTUELL

Die Fachzeitschrift BzKJAKTUELL wird von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) herausgegeben. Sie enthält den öffentlichen Listenteil der aktuellen Indizierungen von Filmwerken, Spielen, Schriftwerken, Tonwerken und Multimediawerken. Im redaktionellen Teil bietet sie mit Fachbeiträgen aus Praxis, Wissenschaft und Politik ein offenes Diskussionsforum für das breite Spektrum kinder- und jugendmedienschutzrelevanter Themen, Entwicklungen und Haltungen.
 

ZUKUNFTSWERKSTATT

Sexualisierte Peer-Gewalt: Herausforderungen für den Jugendmedienschutz

Sexualisierte Grenzüberschreitungen gehören für viele junge Menschen zum Alltag – für Betroffene ist der Leidensdruck groß. In sozialen Netzwerken, Messengern und Gaming-Umgebungen zeigt sich digitale Peer-Gewalt auf unterschiedliche Weise, etwa durch unerwünschtes Zusenden von Sexting-Inhalten, das Weiterverbreiten intimer Inhalte oder gezielter Bloßstellung. 

Gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus dem Kinder- und Jugendmedienschutz widmete sich die ZUKUNFTSWERKSTATT der BzKJ dem Thema in einem digitalen Austauschformat mit 170 Teilnehmenden. 

„Was für viele Jugendliche Teil der Lebensrealität ist, wird häufig tabuisiert: digitale sexualisierte Peer-Gewalt. Gerade deshalb braucht es Räume wie die ZUKUNFTSWERKSTATT der BzKJ. Hier wird Wissen gebündelt, werden Perspektiven sichtbar gemacht und junge Menschen aktiv beteiligt. Deutlich wurde: Prävention darf sich nicht nur auf Warnungen beschränken. Vielmehr müssen junge Menschen darin bestärkt werden, Beziehungen selbstbestimmt zu gestalten und sich für positives Verhalten und gegen Grenzüberschreitungen einzusetzen, ohne sich dabei selbst zu gefährden“, 

so Sebastian Gutknecht, Direktor der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ).

Die ZUKUNFTSWERKSTATT thematisierte aktuelle Entwicklungen, Risiken und Begegnungsstrategien aus interdisziplinärer Perspektive. Dies umfasste auch, dass Präventions- und Interventionsansätze vorgestellt wurden, die sowohl Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene in den Blick nehmen. Im Fokus standen Geschlechterrollen und sexuelle Bildung sowie der Umgang mit Beobachtenden und Ausübenden digitaler Gewalt. Die große Bedeutung von Peer-Gewalt im digitalen Raum wurde sehr deutlich. Die Vortragenden gingen beispielsweise auf die Vielzahl schwierig einzuordnender Grenzfälle im Spannungsfeld zwischen sexueller Selbstbestimmung, jugendlichem Ausprobieren und sexualisierter Gewalt ein. 

Es kamen auch junge Vertreterinnen und Vertreter des klicksafe Youth Panels, von JUUUPORT und von der „Nummer gegen Kummer“ selbst zu Wort. Sie berichteten aus ihrer Beratungsarbeit beziehungsweise aus ihrem Engagement aus Jugendbeiräten und formulierten klare Erwartungen an Anbieter: Diese müssten ihrer Verantwortung stärker gerecht werden und Meldewege besser und niedrigschwelliger sowie mit einem verlässlichen Rückmeldesystem gestalten. Darüber hinaus sollten Anbieter Informationen rund um digitale Gewalt sowie Verweise auf Rat- und Hilfestellen bereitstellen. Dies müsse auch Beratungsangebote für Jugendliche, die selber Grenzüberschreitungen begehen, beinhalten. 

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).

 

Online-Workshop der BzKJ

Die digitale Welt im Wandel – Risiken erkennen, Chancen nutzen

Digitale Medien bieten Kindern und Jugendlichen vielfältige Möglichkeiten für Austausch, Kreativität und Teilhabe. Gleichzeitig wachsen die Herausforderungen im digitalen Alltag: Neben problematischen Inhalten geraten junge Menschen zunehmend durch Cybermobbing, Cybergrooming, Hate Speech, Sextortion oder versteckte Kostenfallen unter Druck.

Das aktuelle Jugendmedienschutzsystem, das auf dem Jugendschutzgesetz (JuSchG), dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) sowie auf dem europäischen Digital Services Act basiert, sieht verschiedene Maßnahmen vor, um diesen Gefährdungen zu begegnen. Der Online-Workshop gibt einen Überblick über diese rechtlichen Grundlagen und erläutert zentrale Mechanismen des Jugendmedienschutzes. Dabei werden insbesondere die für Social-Media-Anbieter verpflichtenden strukturellen Vorsorgemaßnahmen sowie die orientierungsgebende Funktion der BzKJ im Zusammenspiel von Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft thematisiert.

Der Workshop beginnt mit einem einführenden Vortrag durch Expertinnen und Experten der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz sowie der Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD). Im Anschluss besteht Gelegenheit zur Diskussion und für Fragen aus der Praxis.

Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe, der kulturellen Bildung sowie an weitere Interessierte.

Termin und Anmeldung

Weitere geplante Veranstaltungen:

In diesem Jahr sind zwei weitere Online-Workshops der BzKJ zu Themen des Kinder- und Jugendmedienschutzes geplant.

Die Online-Veranstaltungen bauen nicht aufeinander auf und können unabhängig voneinander besucht werden.

Zum Programmheft 2026 der Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW e. V.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).

Lectures-Reihe

KI-generierte Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Digitalisierte sexualisierte Gewalt ist kein neues Phänomen. Gerade im Bereich des Kinder- und Jugendmedienschutzes gewinnt sie durch den rasanten Einzug von Künstlicher Intelligenz (KI) in unseren Alltag an neuer Qualität. Die Fortsetzung der Lectures-Reihe rückte die Dringlichkeit für den Kinder- und Jugendmedienschutz weiter in den Mittelpunkt: 

„Wir stehen vor der schwierigen Aufgabe, neue und sich derzeit schnell verändernde Phänomene rechtlich einzuordnen, für die es bislang nur begrenzte Erfahrungswerte gibt. Umso wichtiger ist der fachliche Austausch zwischen Praxis, Wissenschaft und Regulierung. Die Lectures-Reihe hat sich für den Kinder- und Jugendmedienschutz zu einem zentralen Format entwickelt, um sich gemeinsam mit neuen Herausforderungen, gerade in Bezug auf digitale sexualisierte Gewalt, zu beschäftigen“, 

so Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ. 

Kerstin Claus, Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, betonte, dass KI-generierte Darstellungen sexualisierter Gewalt zeigen, wie schnell der Einsatz von Technologie Regulierung und Gesetzgebung überholen könne: 

„KI-generierte sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist eine erschreckende Realität, die uns vor Augen führt: Technologie entwickelt sich rasant – doch Schutzmechanismen und Verantwortlichkeiten hinken hinterher. Wir brauchen dringend klare strafrechtliche Rahmenbedingungen, aber auch verbindliche Standards für Entwicklerinnen und Entwickler sowie Plattformen. Dass das Bündnis gegen sexuelle Gewalt im Netz mit dieser Veranstaltungsreihe unterschiedliche Perspektiven zusammenbringt, sendet ein eindeutiges Signal: Nur gemeinsam können wir wirksame Lösungen entwickeln. Denn es geht um den Schutz von Kindern und Jugendlichen – und der braucht das Engagement aller.“

In den Vorträgen des digitalen Austausches ging es vorrangig um die strafrechtliche und regulatorische Einschätzung von KI-generierten Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Die Referierenden, Privatdozentin Dr. Anja Schmidt und Dr. Stephan Dreyer, Leibniz-Institut für Medienforschung │ Hans-Bredow-Institut (HBI), beschäftigten sich unter anderem mit den Fragestellungen, wie sich die Entwicklung KI-generierter Missbrauchsdarstellungen rechtlich einordnen lässt, welche Verantwortung diejenigen tragen, die KI nutzen, entwickeln oder anbieten, an welchen Stellen die bestehende Rechtslage Lücken aufweist und welche Ansätze es braucht, um jungen Menschen ein hohes Schutzniveau im digitalen Raum zu bieten. Abschließend erläuterte Michael Terhörst, Leiter der Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD), die Verpflichtungen von Online-Plattformen nach den Kinder- und Jugendschutzbestimmungen des Digital Services Act. 

Das Bündnis gegen sexuelle Gewalt im Netz wurde im Juli 2023 initiiert und wird gemeinsam von UBSKM und BzKJ unter dem Dach des Nationalen Rates koordiniert. Es unterstützt seitdem den Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen dabei, die Anliegen des Kinderschutzes im digitalen Umfeld zu identifizieren, zu vertreten und Lösungsansätze zu entwickeln. Die Lectures-Reihe ist ein wichtiger Bestandteil dieser Arbeit und bietet eine Plattform für den Austausch von Wissen und Best Practices im Bereich der Prävention von digitaler sexueller Gewalt und Aufarbeitung.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

Beiratssitzung der BzKJ

Prüfkriterien für Onlineanbieter und engere Zusammenarbeit mit klicksafe

Die bei der BzKJ angesiedelte Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) hat in der Beiratssitzung die praktische Umsetzung ihrer Prüfkriterien zur Bewertung von Online-Plattformen vorgestellt. Grundlage ist Artikel 28 Absatz 1 des Digital Services Act (DSA), der Anbieter verpflichtet, ihre Dienste durch geeignete strukturelle Vorsorgemaßnahmen sicher für Kinder und Jugendliche zu gestalten. Die Prüfkriterien konkretisieren diese Vorgaben und dienen der systematischen Überprüfung. Das von der KidD entwickelte Prüfschema ermöglicht eine strukturierte Bewertung von Online-Plattformen im Hinblick auf Risiken für Minderjährige sowie bereits umgesetzte Schutzmaßnahmen. Ausgangspunkt ist eine Risikoanalyse, die Gefährdungslagen und risikoverstärkende Funktionen der jeweiligen Plattform identifiziert. Darauf aufbauend wird geprüft, welche Maßnahmen Anbieter umgesetzt haben, wie wirksam diese sind und wo weiterer Handlungsbedarf besteht. 


„Mit der praktischen Anwendung unserer Prüfkriterien schaffen wir eine fundierte Grundlage für eine einheitliche und nachvollziehbare Bewertung von Online-Plattformen und stärken den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum“,


sagt Michael Terhörst, Leiter der KidD.

Auch die Zusammenarbeit mit der EU-Initiative klicksafe war ein zentraler Bestandteil der zweitägigen Veranstaltung. Seit Januar 2026 arbeiten die BzKJ und klicksafe enger zusammen, um Eltern, pädagogische Fachkräfte sowie Kinder und Jugendliche bei der Orientierung im digitalen Raum gezielt zu unterstützen. Im Fokus stehen praxisnahe, niedrigschwellige und zielgruppengerechte Angebote, die helfen, Risiken zu erkennen und Medien kompetent zu nutzen.

Der Beirat berät die BzKJ bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG). Das interdisziplinär besetzte Gremium stellt durch einen ganzheitlichen und kinderrechtlich ausgerichteten Blick auf den Kinder- und Jugendmedienschutz das Wohl und die Interessen von jungen Menschen in den Mittelpunkt. Dem Beirat gehören zwölf Personen mit jeweils einer Stellvertretung aus verschiedenen gesellschaftlichen Institutionen an. Zwei der zwölf Beiratsmitglieder (jeweils mit einer Stellvertretung) sind gemäß § 17b JuSchG zum Zeitpunkt ihrer Berufung höchstens 17 Jahre alt. Die Perspektiven junger Menschen fließen somit kontinuierlich in zentrale Fragen des Kinder- und Jugendmedienschutzes ein. 

Mit dem Netzwerk BzKJ JugendDigital stärkt die BzKJ zudem ihre Beteiligungsformate. Ziel ist es, junge Menschen niedrigschwellig und themenbezogen einzubinden – auch über bestehende Gremien und Ehrenämter hinaus. Anmeldungen für den Jugendverteiler sind sind via Mail möglich. Weitere Infos zu BzKJ JugendDigital finden Sie auf unserer Website unter https://www.bzkj.de/bzkj/beirat/bzkj-jugenddigital.

Die Ergebnisse der Beiratssitzung fließen in die strategische Arbeit der BzKJ mit ein.

Weitere Informationen und Einblicke in die Arbeit des Beirats der BzKJ finden Sie auf unserer Website unter https://www.bzkj.de/bzkj/beirat. 

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).

 

Studie zur Mediennutzung

BzKJ zur DAK-Studie: Junge Menschen brauchen Orientierung im Umgang mit KI-Chatbots

Unter dem Titel „Falsche Freunde?! Zwischen Fortnite, TikTok und ChatGPT: Wie neue Trends Mediensucht verstärken“ haben die DAK-Gesundheit und das Deutsche Zentrum für Suchtfragen des Kindes- und Jugendalters am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) am 24. März eine Längsschnittstudie veröffentlicht. Sie beleuchtet den Medienkonsum junger Menschen und gibt Aufschluss über das aktuelle Nutzungsverhalten von jungen Menschen in Bezug auf Gaming, Social Media und Streaming sowie in diesem Jahr erstmalig auch zu ihrem Verhältnis zu KI-Chatbots. Eine Erkenntnis: KI-Chatbots spielen für einen Teil der Kinder und Jugendlichen eine Rolle im Umgang mit mentalen Belastungen. Jugendliche nutzen KI-Anwendungen auch bei Einsamkeit – besonders hoch liegt der Anteil bei Jugendlichen mit depressiver Symptomatik (über 30 Prozent). 

Auch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) hat das Thema im Blick:  

„Für viele Kinder fühlt sich die Beziehung zum KI-Chatbot längst wie echte Freundschaft an. Gerade deshalb dürfen wir sie damit nicht alleinlassen: Sie brauchen Orientierung, um zu verstehen, was hinter diesen Systemen steckt und warum echte Beziehungen unersetzlich bleiben. Unser Auftrag ist es, sie zu schützen und zu stärken: durch klare Regeln, wirksame Aufsicht und Angebote für eine kompetente und verantwortungsvolle Nutzung," 

so Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ. 

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz setzt sich für ein gutes und sicheres Aufwachsen mit Medien ein. In verschiedenen Formaten beleuchtet sie auch das Thema generative KI-Chatbots. So hat die Fachzeitschrift BzKJAKTUELL 1/2026  in ihrer aktuellen Ausgabe den Schwerpunkt auf parasoziale Beziehungen mit KI-Chatbots gelegt. In den Beiträgen werden die Beziehungsbildung, die Chancen und Risiken in Fragen der mentalen Gesundheit sowie die medienpädagogische Perspektive abgebildet.

Zudem sind anlässlich des Safer Internet Days 2026 mit dem Motto „KI and me. In künstlicher Beziehung.“ neue Informations- und Bildungsangebote zum Umgang mit generativen KI-Chatbots entstanden. Die klicksafe-Materialien sind unter Beteiligung der BzKJ entstanden und richten sich an Jugendliche, Eltern sowie pädagogische Fachkräfte.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

BzKJAKTUELL 1/2026

KI als Vertraute: Chancen und Risiken parasozialer Beziehungen mit Chatbots

„Künstliche Intelligenz ist für Kinder und Jugendliche heute ein selbstverständlicher Teil ihres Alltags – sei es bei Hausaufgaben, bei der Informationssuche oder wenn sie jemanden zum Reden brauchen. Beziehungen zwischen jungen Menschen und KI-Chatbots eröffnen Chancen, bergen aber auch Risiken, die wir im Kinder- und Jugendmedienschutz genau im Blick behalten müssen“, 

so Sebastian Gutknecht, Direktor der Bundeszentrale für Kinder und Jugendmedienschutz (BzKJ).

Mit der Ausgabe der Fachzeitschrift BzKJAKTUELL 1/2026 gibt die Bundeszentrale einen Überblick über die Beziehungen von KI-Chatbots zu Kindern und Jugendlichen, beleuchtet Chancen, Risiken und Schutzbedarfe und lässt Fachkräfte sowie Expertinnen und Experten zu Wort kommen. 

Lernbuddy, Kummerkasten, Herzensmensch. Parasoziale Beziehungen und Wirkmechanismen von KI-Chatbots im Leben Jugendlicher

Im ersten Schwerpunktbeitrag geben Dr. Johanna L. Degen und Eva Kubitza Einblicke in die Nutzungsgewohnheiten von Kindern und Jugendlichen – von Chatbots über Therapie-Bots bis hin zu sogenannten Companions. Sie zeigen auf, dass KI-Systeme großes Potenzial haben, zugleich aber programmatische Risiken bergen – insbesondere in sensiblen Entwicklungsphasen wie der Adoleszenz. Die Forscherinnen zeigen, dass Jugendliche KI-Systemen nicht nur Informationen entnehmen, sondern auch emotionale Bindungen zu ihnen entwickeln. Diese Art der parasozialen Beziehung kann entlastend wirken, birgt jedoch Risiken wie Abhängigkeit, Gewöhnung an einseitige Kommunikation und die Reduktion zwischenmenschlicher Kontakte. 

KI-Chatbots: Ersatz oder Ergänzung in der mentalen Gesundheit von jungen Menschen?

Prof. Dr. Katrin Döveling, Medienpsychologin an der Hochschule Darmstadt, vertieft im zweiten Schwerpunktbeitrag die Frage, wie Jugendliche KI-basierte Chatbots in Phasen psychischer Belastung nutzen. Erste Studien weisen darauf hin, dass speziell entwickelte Chatbots jungen Menschen kurzfristig helfen können. Eine therapiegestützte Begleitung können sie jedoch nicht ersetzen.

Kinder und Jugendliche im Gespräch mit KI – Einordnung und Empfehlungen aus der medienpädagogischen Praxis

Im zweiten Schwerpunktbeitrag betrachtet der Kommunikationswissenschaftler Fabian Sauer (mecodia Medienkompetenz) die KI-Nutzung aus der Perspektive des Kinder- und Jugendmedienschutzes und formuliert konkrete Empfehlungen für die Medienerziehung und -bildung. Für eine sichere Nutzung müssen drei Ebenen zusammenspielen: informierte Kinder und Jugendliche, begleitende Eltern und Fachkräfte sowie verlässliche Rahmenbedingungen, die sicherstellen, dass in Krisen echte Menschen erreichbar bleiben.

Zwischen Chat und Beziehung: krisenchat als niederschwelliges psychosoziales Unterstützungsangebot im digitalen Raum 

In der Rubrik „Wissenswert“ stellt Juliane Pougin von krisenchat die wichtige Arbeit einer Beratungsstelle vor und stellt Bezüge zum Ausgabenthema vor. krisenchat ist ein bundesweit verfügbares digitales Kriseninterventionsangebot für junge Menschen bis 25 Jahre. Über einen Chat können junge Menschen rund um die Uhr niederschwellig, kostenlos und vertraulich psychosoziale Beratung in Anspruch nehmen. 

Jahresstatistik der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien 2025

Traditionell enthält die erste Ausgabe des Jahres die Jahresstatistik der Prüfstelle: 2025 wurden insgesamt 1.138 Verfahren durchgeführt, mit Schwerpunkten bei kinder- und jugendpornografischen Inhalten sowie nationalsozialistischem Gedankengut. Die Zahlen verdeutlichen sowohl die thematische Bandbreite als auch die gesellschaftliche Relevanz der Prüfstellentätigkeit und liefern wichtige Hinweise für Prävention, Aufklärung und die laufende Arbeit der BzKJ im Kinder- und Jugendmedienschutz.

Aktuelles aus der Spruchpraxis

Die Prüfstelle für jugendgefährdende Medien hat im Dezember 2025 ein Internetangebot mit kostenfreien KI-Text-zu-Bild-Generatoren und KI-Chatbots in den nicht-öffentlichen Teil der Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen. Über das Medium konnten kinder- und jugendpornografische Inhalte erstellt und geteilt werden. Besonders kritisch bewertet wurde die Möglichkeit, Chatbots auf Grundlage der erzeugten Bilder zu manipulieren und sexuelle Handlungen an virtuellen Minderjährigen zu simulieren. Die Prüfstelle sieht in diesem niedrigschwelligen Zugang ein erhebliches Risiko für Desensibilisierung und Normalisierung sexualisierter Gewalt bei Kindern und Jugendlichen.

Aus der ZUKUNFTSWERKSTATT

Die Rubrik „ZUKUNFTSWERKSTATT“ informiert über aktuelle Aktivitäten und Entwicklungen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz zur Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes. In den drei kontinuierlichen Themenstrecken „Sexuelle Gewalt und Belästigung im digitalen Raum“, Gefährdung der Demokratiefähigkeit und „Kontrollverlust in digitalen Umgebungen“ stand 2025 insbesondere der fachliche Austausch zu aktuellen Risiken und neuen technologischen Entwicklungen im Fokus, wobei Künstliche Intelligenz als streckenübergreifendes Thema an Bedeutung gewann. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden 2026 aufgegriffen und in den bestehenden Formaten weiter vertieft.

Die redaktionellen Beiträge der BzKJAKTUELL 1/2026 finden Sie im Servicebereich auf der Website der BzKJ 
Privatpersonen können Einzelhefte sowie ein Jahresabonnement der BzKJAKTUELL als Print- und / oder als Digitalausgabe erwerben. Weitere Informationen zur Fachzeitschrift und zu den Bezugsmöglichkeiten stehen ebenfalls im Servicebereich auf der Website der BzKJ zur Verfügung.

Über die BzKJAKTUELL

Die Fachzeitschrift BzKJAKTUELL wird von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) herausgegeben. Sie enthält den öffentlichen Listenteil der aktuellen Indizierungen von Filmwerken, Spielen, Schriftwerken, Tonwerken und Multimediawerken. Im redaktionellen Teil bietet sie mit Fachbeiträgen aus Praxis, Wissenschaft und Politik ein offenes Diskussionsforum für das breite Spektrum kinder- und jugendmedienschutzrelevanter Themen, Entwicklungen und Haltungen.
 

Workshop Indizierungspraxis

BzKJ und Akademie der Kulturellen Bildung führen erfolgreiche Webinar-Reihe 2026 fort

Den Auftakt macht am 17. März 2026 der Workshop „Schutz, Befähigung, Teilhabe – Indizierung jugendgefährdender Medien“. Welche Inhalte gelten als jugendgefährdend? Wie läuft das Indizierungsverfahren ab? Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus? Und: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Alterskennzeichnung „Ab 18 Jahren“ und einer Indizierung? Diese und weitere Fragen stehen im Mittelpunkt der digitalen Veranstaltung.

BzKJ-Expertinnen und -Experten erläutern die gesetzlichen Grundlagen der Indizierung, zeigen praxisnahe Beispiele und diskutieren die Auswirkungen für Anbieter, Erziehungsberechtigte und Fachkräfte. Dabei geht es um Medieninhalte, die etwa wegen Gewaltverherrlichung, extremistischer Inhalte oder sexueller Darstellungen als jugendgefährdend eingestuft werden können.

Sei es beruflich, ehrenamtlich oder privat – die Veranstaltung richtet sich an alle, die sich für Kinder- und Jugendmedienschutz interessieren. Neben einem Überblick über das Indizierungsverfahren bietet der Workshop auch die Gelegenheit für Fragen und Austausch mit den Fachpersonen.

Termin und Anmeldung

Weitere geplante Veranstaltungen:

In diesem Jahr sind drei weitere Online-Workshops der BzKJ zu Themen des Kinder- und Jugendmedienschutzes geplant.

Die Online-Veranstaltungen bauen nicht aufeinander auf und können unabhängig voneinander besucht werden.

Zum Programmheft 2026 der Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW e. V.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

Safer Internet Day 2026

BzKJ und klicksafe: Neue Bildungsangebote zum Umgang mit KI-Chatbots

Zwischen Lernen, Alltagsfragen und digitaler Freundschaft: Der Umgang mit KI-Chatbots stellt Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene vor zahlreiche Fragen. Um Kinder und Jugendliche altersgerecht zu begleiten und Eltern sowie Fachkräfte zu unterstützen, beleuchten die neu erschienenen Materialien Chancen, Risiken und Grenzen dialogorientierter KI-Anwendungen.

Für Eltern steht eine Broschüre zum Thema „Mein Kind und KI – Aufwachsen mit künstlicher Nähe“ zur Verfügung. Sie bietet Orientierung zu KI-Chatbots, erklärt mögliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche und gibt konkrete Tipps für den Familienalltag.
Jugendliche finden in den Infokarten „KI and me“ kompakte Impulse, um eigene Erfahrungen mit KI kritisch zu reflektieren und den Umgang mit Chatbots bewusster zu gestalten. 

Für den schulischen Einsatz wurden Unterrichtsmaterialien zu „KI and me – wie künstliche Intelligenz unser Leben prägt“ entwickelt. Sie unterstützen Lehrkräfte dabei, das Thema KI im Unterricht aufzugreifen und gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern zu diskutieren: Um den Safer Internet Day direkt ins Klassenzimmer zu holen, hat klicksafe zu einer digitalen Schulstunde Schulklassen eingeladen. In dem interaktiven Livestream konnten sich die Anwesenden und bundesweit über 50.000 Schülerinnen und Schüler mit dem Thema „KI-Chatbots“ intensiv auseinandersetzen. An einer anschließenden Paneldiskussion nahm auch Yunus, jugendliches Beiratsmitglied der BzKJ, teil: 

„KI gehört für Kinder und Jugendliche inzwischen ganz selbstverständlich zum Aufwachsen dazu. Damit das gut gelingt, brauchen wir Orientierung, Wissen und Räume für Austausch. Angebote wie die digitale Schulstunde zeigen, wie wichtig es ist, junge Perspektiven ernst zu nehmen und zu stärken.“

Der Safer Internet Day ist ein internationaler Aktionstag für mehr Sicherheit im Netz und wird in Deutschland von klicksafe koordiniert. Aktionen und Beteiligungen sind im gesamten Februar 2026 vorgesehen. klicksafe ist das deutsche Awareness Centre im Digital Europe Programm der Europäischen Union und wird von der Medienanstalt Rheinland-Pfalz (Koordination) in Kooperation mit der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) umgesetzt. klicksafe wird gefördert durch das Digital Europe Programm (DIGITAL) der Europäischen Union.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).

Safer Internet Day 2026

„KI and me“: BzKJ für mehr Schutz und Orientierung im Umgang mit Chatbots

Künstliche Intelligenz ist für junge Menschen in kürzester Zeit zum festen Bestandteil des Alltags geworden. Laut JIM-Studie 2025 nutzen 74 Prozent der 12- bis 19-Jährigen KI zum Lernen, rund die Hälfte greift täglich auf KI-Anwendungen zurück und vertraut deren Ergebnissen. Damit ist KI längst mehr als ein technisches Werkzeug: Sie ist eine ständige und allzeit verfügbare Begleiterin.

Unter dem Motto „KI and me. In künstlicher Beziehung.“ lenkt der Safer Internet Day 2026 den Blick auf den Einfluss von KI-Chatbots auf die Kommunikations- und Beziehungserfahrungen von Kindern und Jugendlichen. Denn: KI-Bots erklären, beraten, trösten – und übernehmen zunehmend Rollen, die bislang Menschen vorbehalten waren. Auch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) befasst sich mit dem Thema und sieht gleichermaßen Chancen wie auch Risiken in dialogorientierten KI-Anwendungen:  

„KI-Chatbots sind für viele junge Menschen jederzeit verfügbar und wirken oft vertraut. Gerade deshalb brauchen Kinder Orientierung: Sie müssen lernen, was KI leisten kann – und wo menschliche Nähe, Verantwortung und ein echtes Gegenüber unverzichtbar bleiben“, 

so Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ. 

Welche Rolle parasoziale Beziehungen zu generativen KI-Chatbots spielen und welche Herausforderungen sich daraus für den Kinder- und Jugendmedienschutz ergeben, beleuchtet auch die aktuelle Ausgabe der Fachzeitschrift BzKJAKTUELL, die am 28. Februar erscheint. Darin widmet sich die BzKJ dem Thema KI und künstliche Nähe aus fachlicher Perspektive. Die Beiträge sind ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung unter dem folgenden Link verfügbar: https://www.bzkj.de/bzkj/service/publikationen/bzkj-aktuell.

Der Safer Internet Day  ist ein internationaler Aktionstag für mehr Sicherheit im Netz und wird in Deutschland von klicksafe koordiniert. Aktionen und Beteiligungen sind im gesamten Februar 2026 möglich. klicksafe ist das deutsche Awareness Centre im Digital Europe Programm der Europäischen Union und wird von der Medienanstalt Rheinland-Pfalz (Koordination) in Kooperation mit der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) umgesetzt. klicksafe wird gefördert durch das Digital Europe Programm (DIGITAL) der Europäischen Union.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

Fachveranstaltung

KidD-Tagung: Künstliche Intelligenz zwischen Chancen und Risiken

Unter dem Titel „Künstliche Intelligenz – Chancen und Herausforderungen auf Online-Plattformen“ hat die KidD am 13. Januar 2026 gemeinsam mit der zivilgesellschaftlichen Organisation Reset Tech Expertinnen und Experten aus Forschung, Praxis und Regulierung in Bonn zusammengebracht. Ziel der Veranstaltung war es, aktuelle Entwicklungen im Einsatz von KI auf sehr großen Online-Plattformen einzuordnen und zentrale Fragen der altersgerechten Gestaltung zu diskutieren.

Im Fokus standen unter anderem die Anforderungen des europäischen Digital Services Act (DSA) und die Rolle der Leitlinien nach Artikel 28 Absatz 4 DSA. Fachliche Impulse beleuchteten, wie KI sowohl bestehende Risiken für Minderjährige verstärken kann – etwa durch Empfehlungssysteme oder automatisierte Interaktionen – als auch zum Erforschen, Erkennen und Mindern digitaler Gefahren eingesetzt wird. Ergänzend diskutierten die Teilnehmenden in Workshops Chancen und Risiken von KI im Kontext der Leitlinien und tauschten sich zu praxisnahen Umsetzungsfragen aus.


„Die Veranstaltung hat gezeigt, wie zentral Künstliche Intelligenz bereits heute für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum ist. KI kann Risiken verschärfen, sie bietet aber auch wichtige Ansätze, um Gefährdungen früher zu erkennen und wirksamer zu begrenzen. Entscheidend ist, dass Plattformen KI verantwortungsvoll, transparent und konsequent an den Rechten von jungen Menschen ausrichten“,

so Michael Terhörst, Leiter der KidD. 

Die KidD unterstrich mit der Veranstaltung ihren Auftrag, die Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten zu stärken und den fachlichen Austausch zwischen Aufsicht, Wissenschaft und Zivilgesellschaft weiter voranzubringen.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

Kooperation

BzKJ und klicksafe bündeln Kräfte für starken Kinder- und Jugendmedienschutz

Im Mittelpunkt der gemeinsamen Arbeit stehen praxisnahe, niedrigschwellige und zielgruppengerechte Angebote, die Eltern, pädagogische Fachkräfte sowie Kinder und Jugendliche dabei unterstützen, digitale Risiken zu erkennen und kompetent mit Medien umzugehen. Hierzu entwickeln BzKJ und klicksafe gemeinsam Materialien, Formate und Kampagnen zu aktuellen Herausforderungen des Kinder- und Jugendmedienschutzes. Geplant sind unter anderem Informationsreihen zu aktuellen Medienphänomenen, Unterrichts- und Bildungsmaterialien, digitale Schulstunden sowie Maßnahmen zur Jugendbeteiligung. 

Isabell Rausch-Jarolimek, Referatsleiterin Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes bei der BzKJ, erklärt:

„Kinder und Jugendliche wachsen heute selbstverständlich in digitalen Lebenswelten auf. Umso wichtiger ist es, Eltern und Fachkräfte mit verlässlicher Orientierung zu unterstützen und junge Menschen selbst zu stärken. Mit klicksafe verbindet uns das gemeinsame Ziel, Kinder- und Jugendmedienschutz verständlich, praxisnah und wirksam umzusetzen. Ich freue mich, dass wir unsere bisherige Zusammenarbeit jetzt verstetigen. “

Die Kooperation knüpft an die jeweilige Expertise beider Partnerinnen an: Während die BzKJ ihre Erkenntnisse aus der bei ihr angesiedelten Prüfstelle für jugendgefährdende Medien sowie der ZUKUNFTSWERKSTATT einbringt, verfügt klicksafe über langjährige Erfahrung in der Aufklärung und Medienbildung im digitalen Raum. 

Deborah Woldemichael, Leiterin der EU-Initiative klicksafe bei der Medienanstalt Rheinland-Pfalz, fügt hinzu:

„Die Verstetigung unserer Zusammenarbeit ist ein wichtiger Schritt, um die Medienbildung und den präventiven Jugendmedienschutz nachhaltig zu stärken. Ich freue mich, dass neben der EU und der Medienanstalt Rheinland-Pfalz nun auch die BzKJ eine tragende Säule der bundesweiten Medienkompetenz-Initiative klicksafe ist. Durch die engere Verzahnung werden wir gemeinsam junge Menschen, Erziehende und pädagogische Fachkräfte mit fundierten und umfassenden Aufklärungs- und Medienbildungsangeboten begleiten.“

Die Öffentlichkeit wird regelmäßig über Ergebnisse und Schwerpunkte der Zusammenarbeit informiert. Gemeinsame Aktivitäten sind unter anderem im Rahmen bundesweiter Aktionen wie dem Safer Internet Day geplant. Mit der Kooperation, die auf drei Jahre angelegt ist, setzen BzKJ und klicksafe ein klares Zeichen für einen starken, zeitgemäßen und vernetzen Kinder- und Jugendmedienschutz in digitalen Medienwelten. 

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).

Über klicksafe

klicksafe ist das deutsche Awareness Centre im Digital Europe Programme (DIGITAL) der Europäischen Union und wird von der Medienanstalt Rheinland-Pfalz sowie in Kooperation mit der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) umgesetzt. Mit vielfältigen Angeboten unterstützt klicksafe beim souveränen und kritischen Umgang mit digitalen Medien. Auf klicksafe.de finden pädagogische Fachkräfte, Eltern und interessierte Nutzer*innen aktuelle Informationen und Materialien. 
klicksafe ist politisch und wirtschaftlich unabhängig und koordinierendes Mitglied im Verbund „Safer Internet DE“. Diesem gehören neben klicksafe als Awareness Centre, die Hotlines internet-beschwerdestelle.de (von eco und FSM) und jugendschutz.net sowie die Helpline Nummer gegen Kummer an.

Kooperation

BzKJ und klicksafe bündeln Kräfte für starken Kinder- und Jugendmedienschutz

Im Mittelpunkt der gemeinsamen Arbeit stehen praxisnahe, niedrigschwellige und zielgruppengerechte Angebote, die Eltern, pädagogische Fachkräfte sowie Kinder und Jugendliche dabei unterstützen, digitale Risiken zu erkennen und kompetent mit Medien umzugehen. Hierzu entwickeln BzKJ und klicksafe gemeinsam Materialien, Formate und Kampagnen zu aktuellen Herausforderungen des Kinder- und Jugendmedienschutzes. Geplant sind unter anderem Informationsreihen zu aktuellen Medienphänomenen, Unterrichts- und Bildungsmaterialien, digitale Schulstunden sowie Maßnahmen zur Jugendbeteiligung. 

Isabell Rausch-Jarolimek, Referatsleiterin Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes bei der BzKJ, erklärt:

„Kinder und Jugendliche wachsen heute selbstverständlich in digitalen Lebenswelten auf. Umso wichtiger ist es, Eltern und Fachkräfte mit verlässlicher Orientierung zu unterstützen und junge Menschen selbst zu stärken. Mit klicksafe verbindet uns das gemeinsame Ziel, Kinder- und Jugendmedienschutz verständlich, praxisnah und wirksam umzusetzen. Ich freue mich, dass wir unsere bisherige Zusammenarbeit jetzt verstetigen. “

Die Kooperation knüpft an die jeweilige Expertise beider Partnerinnen an: Während die BzKJ ihre Erkenntnisse aus der bei ihr angesiedelten Prüfstelle für jugendgefährdende Medien sowie der ZUKUNFTSWERKSTATT einbringt, verfügt klicksafe über langjährige Erfahrung in der Aufklärung und Medienbildung im digitalen Raum. 

Deborah Woldemichael, Leiterin der EU-Initiative klicksafe bei der Medienanstalt Rheinland-Pfalz, fügt hinzu:

„Die Verstetigung unserer Zusammenarbeit ist ein wichtiger Schritt, um die Medienbildung und den präventiven Jugendmedienschutz nachhaltig zu stärken. Ich freue mich, dass neben der EU und der Medienanstalt Rheinland-Pfalz nun auch die BzKJ eine tragende Säule der bundesweiten Medienkompetenz-Initiative klicksafe ist. Durch die engere Verzahnung werden wir gemeinsam junge Menschen, Erziehende und pädagogische Fachkräfte mit fundierten und umfassenden Aufklärungs- und Medienbildungsangeboten begleiten.“

Die Öffentlichkeit wird regelmäßig über Ergebnisse und Schwerpunkte der Zusammenarbeit informiert. Gemeinsame Aktivitäten sind unter anderem im Rahmen bundesweiter Aktionen wie dem Safer Internet Day geplant. Mit der Kooperation, die auf drei Jahre angelegt ist, setzen BzKJ und klicksafe ein klares Zeichen für einen starken, zeitgemäßen und vernetzen Kinder- und Jugendmedienschutz in digitalen Medienwelten. 

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).

Über klicksafe

klicksafe ist das deutsche Awareness Centre im Digital Europe Programme (DIGITAL) der Europäischen Union und wird von der Medienanstalt Rheinland-Pfalz sowie in Kooperation mit der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) umgesetzt. Mit vielfältigen Angeboten unterstützt klicksafe beim souveränen und kritischen Umgang mit digitalen Medien. Auf klicksafe.de finden pädagogische Fachkräfte, Eltern und interessierte Nutzer*innen aktuelle Informationen und Materialien. 
klicksafe ist politisch und wirtschaftlich unabhängig und koordinierendes Mitglied im Verbund „Safer Internet DE“. Diesem gehören neben klicksafe als Awareness Centre, die Hotlines internet-beschwerdestelle.de (von eco und FSM) und jugendschutz.net sowie die Helpline Nummer gegen Kummer an.

 

Förderprogramm

BzKJ fördert 2026 kindgerechte digitale Angebote

Digitale Angebote haben einen hohen Stellenwert im Leben von Kindern und Jugendlichen. Sie sind unter anderem mit Blick auf ihre Demokratiekompetenz wichtige Sozialisationsinstanzen. Auch KI-basierte oder KI-nutzende Angebote spielen verstärkt eine Rolle in ihrem Alltag. Eine zentrale Herausforderung besteht darin, digitale Angebote altersgerecht zu gestalten und dabei die Kinderrechte auf Schutz, Befähigung und Teilhabe in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen.

Eine von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) in Auftrag gegebene und von der Stiftung Digitale Chancen umgesetzte Studie zeigt deutliche Mängel bei kindgerechten Angeboten, vor allem im Bereich der Teilhabe, Kommunikation und Interaktion. Das Bedürfnis nach Gemeinschaft und Austausch mit Gleichaltrigen wird nur von einigen wenigen Angeboten aufgegriffen. In der Folge wenden sich Kinder nicht-altersgerechten Alternativen zu, häufig auch unbegleitet. Diese bergen Risiken und Gefährdungen, die vielfach unterschätzt sind.

„Digitale Angebote prägen zunehmend – oft unsichtbar, aber mit großer Wirkung – das Erleben, Verhalten und die Meinungsbildung von jungen Menschen. Umso wichtiger ist es, dass Kinder und Jugendliche frühzeitig und in altersgerechter Umgebung lernen, digitale Angebote zu verstehen, einzuordnen und selbstbestimmt zu nutzen. Mit dem Förderprogramm 2026 stärkt die BzKJ Maßnahmen, die Kinder unterstützen und altersgerechte Medienerfahrungen fördern“,

so Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ.

Förderung für Projekte in 2026

Die BzKJ fördert Maßnahmen mit überregionaler Bedeutung, die Kindern altersgerechte digitale Erfahrungen ermöglichen. Bevorzugt werden kindgerechte digitale Angebote mit Fokus auf Interaktion, Teilhabe, KI und Demokratiefähigkeit. Insgesamt stellt die BzKJ für bis zu sechs Projekte bis zu 200.000 Euro zur Verfügung. Egal ob Stiftung, Verband, Unternehmen oder Verein: Um diese Fördermittel können sich alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Einzelunternehmen bewerben.

Besonders förderungswürdig sind digitale Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche aktiv beteiligen. In dieser Förderphase sind zudem altersgerechte Angebote für Kinder besonders förderungswürdig, die ihnen die Vorteile von sicheren Schutzeinstellungen vorstellen, damit diese verstehen, warum sichere Voreinstellung sinnvoll sein können und nicht nur als Einschränkung begriffen werden. Langfristig sollen die Angebote vor allem über mobile Geräte nutzbar sein sowie über den Förderzeitraum hinaus wirken.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).