RSS-Feed

BzKJAKTUELL 1/2026

KI als Vertraute: Chancen und Risiken parasozialer Beziehungen mit Chatbots

„Künstliche Intelligenz ist für Kinder und Jugendliche heute ein selbstverständlicher Teil ihres Alltags – sei es bei Hausaufgaben, bei der Informationssuche oder wenn sie jemanden zum Reden brauchen. Beziehungen zwischen jungen Menschen und KI-Chatbots eröffnen Chancen, bergen aber auch Risiken, die wir im Kinder- und Jugendmedienschutz genau im Blick behalten müssen“, 

so Sebastian Gutknecht, Direktor der Bundeszentrale für Kinder und Jugendmedienschutz (BzKJ).

Mit der Ausgabe der Fachzeitschrift BzKJAKTUELL 1/2026 gibt die Bundeszentrale einen Überblick über die Beziehungen von KI-Chatbots zu Kindern und Jugendlichen, beleuchtet Chancen, Risiken und Schutzbedarfe und lässt Fachkräfte sowie Expertinnen und Experten zu Wort kommen. 

Lernbuddy, Kummerkasten, Herzensmensch. Parasoziale Beziehungen und Wirkmechanismen von KI-Chatbots im Leben Jugendlicher

Im ersten Schwerpunktbeitrag geben Dr. Johanna L. Degen und Eva Kubitza Einblicke in die Nutzungsgewohnheiten von Kindern und Jugendlichen – von Chatbots über Therapie-Bots bis hin zu sogenannten Companions. Sie zeigen auf, dass KI-Systeme großes Potenzial haben, zugleich aber programmatische Risiken bergen – insbesondere in sensiblen Entwicklungsphasen wie der Adoleszenz. Die Forscherinnen zeigen, dass Jugendliche KI-Systemen nicht nur Informationen entnehmen, sondern auch emotionale Bindungen zu ihnen entwickeln. Diese Art der parasozialen Beziehung kann entlastend wirken, birgt jedoch Risiken wie Abhängigkeit, Gewöhnung an einseitige Kommunikation und die Reduktion zwischenmenschlicher Kontakte. 

KI-Chatbots: Ersatz oder Ergänzung in der mentalen Gesundheit von jungen Menschen?

Prof. Dr. Katrin Döveling, Medienpsychologin an der Hochschule Darmstadt, vertieft im zweiten Schwerpunktbeitrag die Frage, wie Jugendliche KI-basierte Chatbots in Phasen psychischer Belastung nutzen. Erste Studien weisen darauf hin, dass speziell entwickelte Chatbots jungen Menschen kurzfristig helfen können. Eine therapiegestützte Begleitung können sie jedoch nicht ersetzen.

Kinder und Jugendliche im Gespräch mit KI – Einordnung und Empfehlungen aus der medienpädagogischen Praxis

Im zweiten Schwerpunktbeitrag betrachtet der Kommunikationswissenschaftler Fabian Sauer (mecodia Medienkompetenz) die KI-Nutzung aus der Perspektive des Kinder- und Jugendmedienschutzes und formuliert konkrete Empfehlungen für die Medienerziehung und -bildung. Für eine sichere Nutzung müssen drei Ebenen zusammenspielen: informierte Kinder und Jugendliche, begleitende Eltern und Fachkräfte sowie verlässliche Rahmenbedingungen, die sicherstellen, dass in Krisen echte Menschen erreichbar bleiben.

Zwischen Chat und Beziehung: krisenchat als niederschwelliges psychosoziales Unterstützungsangebot im digitalen Raum 

In der Rubrik „Wissenswert“ stellt Juliane Pougin von krisenchat die wichtige Arbeit einer Beratungsstelle vor und stellt Bezüge zum Ausgabenthema vor. krisenchat ist ein bundesweit verfügbares digitales Kriseninterventionsangebot für junge Menschen bis 25 Jahre. Über einen Chat können junge Menschen rund um die Uhr niederschwellig, kostenlos und vertraulich psychosoziale Beratung in Anspruch nehmen. 

Jahresstatistik der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien 2025

Traditionell enthält die erste Ausgabe des Jahres die Jahresstatistik der Prüfstelle: 2025 wurden insgesamt 1.138 Verfahren durchgeführt, mit Schwerpunkten bei kinder- und jugendpornografischen Inhalten sowie nationalsozialistischem Gedankengut. Die Zahlen verdeutlichen sowohl die thematische Bandbreite als auch die gesellschaftliche Relevanz der Prüfstellentätigkeit und liefern wichtige Hinweise für Prävention, Aufklärung und die laufende Arbeit der BzKJ im Kinder- und Jugendmedienschutz.

Aktuelles aus der Spruchpraxis

Die Prüfstelle für jugendgefährdende Medien hat im Dezember 2025 ein Internetangebot mit kostenfreien KI-Text-zu-Bild-Generatoren und KI-Chatbots in den nicht-öffentlichen Teil der Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen. Über das Medium konnten kinder- und jugendpornografische Inhalte erstellt und geteilt werden. Besonders kritisch bewertet wurde die Möglichkeit, Chatbots auf Grundlage der erzeugten Bilder zu manipulieren und sexuelle Handlungen an virtuellen Minderjährigen zu simulieren. Die Prüfstelle sieht in diesem niedrigschwelligen Zugang ein erhebliches Risiko für Desensibilisierung und Normalisierung sexualisierter Gewalt bei Kindern und Jugendlichen.

Aus der ZUKUNFTSWERKSTATT

Die Rubrik „ZUKUNFTSWERKSTATT“ informiert über aktuelle Aktivitäten und Entwicklungen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz zur Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes. In den drei kontinuierlichen Themenstrecken „Sexuelle Gewalt und Belästigung im digitalen Raum“, Gefährdung der Demokratiefähigkeit und „Kontrollverlust in digitalen Umgebungen“ stand 2025 insbesondere der fachliche Austausch zu aktuellen Risiken und neuen technologischen Entwicklungen im Fokus, wobei Künstliche Intelligenz als streckenübergreifendes Thema an Bedeutung gewann. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden 2026 aufgegriffen und in den bestehenden Formaten weiter vertieft.

Die redaktionellen Beiträge der BzKJAKTUELL 1/2026 finden Sie im Servicebereich auf der Website der BzKJ 
Privatpersonen können Einzelhefte sowie ein Jahresabonnement der BzKJAKTUELL als Print- und / oder als Digitalausgabe erwerben. Weitere Informationen zur Fachzeitschrift und zu den Bezugsmöglichkeiten stehen ebenfalls im Servicebereich auf der Website der BzKJ zur Verfügung.

Über die BzKJAKTUELL

Die Fachzeitschrift BzKJAKTUELL wird von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) herausgegeben. Sie enthält den öffentlichen Listenteil der aktuellen Indizierungen von Filmwerken, Spielen, Schriftwerken, Tonwerken und Multimediawerken. Im redaktionellen Teil bietet sie mit Fachbeiträgen aus Praxis, Wissenschaft und Politik ein offenes Diskussionsforum für das breite Spektrum kinder- und jugendmedienschutzrelevanter Themen, Entwicklungen und Haltungen.
 

Workshop Indizierungspraxis

BzKJ und Akademie der Kulturellen Bildung führen erfolgreiche Webinar-Reihe 2026 fort

Den Auftakt macht am 17. März 2026 der Workshop „Schutz, Befähigung, Teilhabe – Indizierung jugendgefährdender Medien“. Welche Inhalte gelten als jugendgefährdend? Wie läuft das Indizierungsverfahren ab? Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus? Und: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Alterskennzeichnung „Ab 18 Jahren“ und einer Indizierung? Diese und weitere Fragen stehen im Mittelpunkt der digitalen Veranstaltung.

BzKJ-Expertinnen und -Experten erläutern die gesetzlichen Grundlagen der Indizierung, zeigen praxisnahe Beispiele und diskutieren die Auswirkungen für Anbieter, Erziehungsberechtigte und Fachkräfte. Dabei geht es um Medieninhalte, die etwa wegen Gewaltverherrlichung, extremistischer Inhalte oder sexueller Darstellungen als jugendgefährdend eingestuft werden können.

Sei es beruflich, ehrenamtlich oder privat – die Veranstaltung richtet sich an alle, die sich für Kinder- und Jugendmedienschutz interessieren. Neben einem Überblick über das Indizierungsverfahren bietet der Workshop auch die Gelegenheit für Fragen und Austausch mit den Fachpersonen.

Termin und Anmeldung

Weitere geplante Veranstaltungen:

In diesem Jahr sind drei weitere Online-Workshops der BzKJ zu Themen des Kinder- und Jugendmedienschutzes geplant.

Die Online-Veranstaltungen bauen nicht aufeinander auf und können unabhängig voneinander besucht werden.

Zum Programmheft 2026 der Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW e. V.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

Safer Internet Day 2026

BzKJ und klicksafe: Neue Bildungsangebote zum Umgang mit KI-Chatbots

Zwischen Lernen, Alltagsfragen und digitaler Freundschaft: Der Umgang mit KI-Chatbots stellt Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene vor zahlreiche Fragen. Um Kinder und Jugendliche altersgerecht zu begleiten und Eltern sowie Fachkräfte zu unterstützen, beleuchten die neu erschienenen Materialien Chancen, Risiken und Grenzen dialogorientierter KI-Anwendungen.

Für Eltern steht eine Broschüre zum Thema „Mein Kind und KI – Aufwachsen mit künstlicher Nähe“ zur Verfügung. Sie bietet Orientierung zu KI-Chatbots, erklärt mögliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche und gibt konkrete Tipps für den Familienalltag.
Jugendliche finden in den Infokarten „KI and me“ kompakte Impulse, um eigene Erfahrungen mit KI kritisch zu reflektieren und den Umgang mit Chatbots bewusster zu gestalten. 

Für den schulischen Einsatz wurden Unterrichtsmaterialien zu „KI and me – wie künstliche Intelligenz unser Leben prägt“ entwickelt. Sie unterstützen Lehrkräfte dabei, das Thema KI im Unterricht aufzugreifen und gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern zu diskutieren: Um den Safer Internet Day direkt ins Klassenzimmer zu holen, hat klicksafe zu einer digitalen Schulstunde Schulklassen eingeladen. In dem interaktiven Livestream konnten sich die Anwesenden und bundesweit über 50.000 Schülerinnen und Schüler mit dem Thema „KI-Chatbots“ intensiv auseinandersetzen. An einer anschließenden Paneldiskussion nahm auch Yunus, jugendliches Beiratsmitglied der BzKJ, teil: 

„KI gehört für Kinder und Jugendliche inzwischen ganz selbstverständlich zum Aufwachsen dazu. Damit das gut gelingt, brauchen wir Orientierung, Wissen und Räume für Austausch. Angebote wie die digitale Schulstunde zeigen, wie wichtig es ist, junge Perspektiven ernst zu nehmen und zu stärken.“

Der Safer Internet Day ist ein internationaler Aktionstag für mehr Sicherheit im Netz und wird in Deutschland von klicksafe koordiniert. Aktionen und Beteiligungen sind im gesamten Februar 2026 vorgesehen. klicksafe ist das deutsche Awareness Centre im Digital Europe Programm der Europäischen Union und wird von der Medienanstalt Rheinland-Pfalz (Koordination) in Kooperation mit der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) umgesetzt. klicksafe wird gefördert durch das Digital Europe Programm (DIGITAL) der Europäischen Union.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).

Safer Internet Day 2026

„KI and me“: BzKJ für mehr Schutz und Orientierung im Umgang mit Chatbots

Künstliche Intelligenz ist für junge Menschen in kürzester Zeit zum festen Bestandteil des Alltags geworden. Laut JIM-Studie 2025 nutzen 74 Prozent der 12- bis 19-Jährigen KI zum Lernen, rund die Hälfte greift täglich auf KI-Anwendungen zurück und vertraut deren Ergebnissen. Damit ist KI längst mehr als ein technisches Werkzeug: Sie ist eine ständige und allzeit verfügbare Begleiterin.

Unter dem Motto „KI and me. In künstlicher Beziehung.“ lenkt der Safer Internet Day 2026 den Blick auf den Einfluss von KI-Chatbots auf die Kommunikations- und Beziehungserfahrungen von Kindern und Jugendlichen. Denn: KI-Bots erklären, beraten, trösten – und übernehmen zunehmend Rollen, die bislang Menschen vorbehalten waren. Auch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) befasst sich mit dem Thema und sieht gleichermaßen Chancen wie auch Risiken in dialogorientierten KI-Anwendungen:  

„KI-Chatbots sind für viele junge Menschen jederzeit verfügbar und wirken oft vertraut. Gerade deshalb brauchen Kinder Orientierung: Sie müssen lernen, was KI leisten kann – und wo menschliche Nähe, Verantwortung und ein echtes Gegenüber unverzichtbar bleiben“, 

so Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ. 

Welche Rolle parasoziale Beziehungen zu generativen KI-Chatbots spielen und welche Herausforderungen sich daraus für den Kinder- und Jugendmedienschutz ergeben, beleuchtet auch die aktuelle Ausgabe der Fachzeitschrift BzKJAKTUELL, die am 28. Februar erscheint. Darin widmet sich die BzKJ dem Thema KI und künstliche Nähe aus fachlicher Perspektive. Die Beiträge sind ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung unter dem folgenden Link verfügbar: https://www.bzkj.de/bzkj/service/publikationen/bzkj-aktuell.

Der Safer Internet Day  ist ein internationaler Aktionstag für mehr Sicherheit im Netz und wird in Deutschland von klicksafe koordiniert. Aktionen und Beteiligungen sind im gesamten Februar 2026 möglich. klicksafe ist das deutsche Awareness Centre im Digital Europe Programm der Europäischen Union und wird von der Medienanstalt Rheinland-Pfalz (Koordination) in Kooperation mit der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) umgesetzt. klicksafe wird gefördert durch das Digital Europe Programm (DIGITAL) der Europäischen Union.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

Fachveranstaltung

KidD-Tagung: Künstliche Intelligenz zwischen Chancen und Risiken

Unter dem Titel „Künstliche Intelligenz – Chancen und Herausforderungen auf Online-Plattformen“ hat die KidD am 13. Januar 2026 gemeinsam mit der zivilgesellschaftlichen Organisation Reset Tech Expertinnen und Experten aus Forschung, Praxis und Regulierung in Bonn zusammengebracht. Ziel der Veranstaltung war es, aktuelle Entwicklungen im Einsatz von KI auf sehr großen Online-Plattformen einzuordnen und zentrale Fragen der altersgerechten Gestaltung zu diskutieren.

Im Fokus standen unter anderem die Anforderungen des europäischen Digital Services Act (DSA) und die Rolle der Leitlinien nach Artikel 28 Absatz 4 DSA. Fachliche Impulse beleuchteten, wie KI sowohl bestehende Risiken für Minderjährige verstärken kann – etwa durch Empfehlungssysteme oder automatisierte Interaktionen – als auch zum Erforschen, Erkennen und Mindern digitaler Gefahren eingesetzt wird. Ergänzend diskutierten die Teilnehmenden in Workshops Chancen und Risiken von KI im Kontext der Leitlinien und tauschten sich zu praxisnahen Umsetzungsfragen aus.


„Die Veranstaltung hat gezeigt, wie zentral Künstliche Intelligenz bereits heute für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum ist. KI kann Risiken verschärfen, sie bietet aber auch wichtige Ansätze, um Gefährdungen früher zu erkennen und wirksamer zu begrenzen. Entscheidend ist, dass Plattformen KI verantwortungsvoll, transparent und konsequent an den Rechten von jungen Menschen ausrichten“,

so Michael Terhörst, Leiter der KidD. 

Die KidD unterstrich mit der Veranstaltung ihren Auftrag, die Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten zu stärken und den fachlichen Austausch zwischen Aufsicht, Wissenschaft und Zivilgesellschaft weiter voranzubringen.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

Kooperation

BzKJ und klicksafe bündeln Kräfte für starken Kinder- und Jugendmedienschutz

Im Mittelpunkt der gemeinsamen Arbeit stehen praxisnahe, niedrigschwellige und zielgruppengerechte Angebote, die Eltern, pädagogische Fachkräfte sowie Kinder und Jugendliche dabei unterstützen, digitale Risiken zu erkennen und kompetent mit Medien umzugehen. Hierzu entwickeln BzKJ und klicksafe gemeinsam Materialien, Formate und Kampagnen zu aktuellen Herausforderungen des Kinder- und Jugendmedienschutzes. Geplant sind unter anderem Informationsreihen zu aktuellen Medienphänomenen, Unterrichts- und Bildungsmaterialien, digitale Schulstunden sowie Maßnahmen zur Jugendbeteiligung. 

Isabell Rausch-Jarolimek, Referatsleiterin Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes bei der BzKJ, erklärt:

„Kinder und Jugendliche wachsen heute selbstverständlich in digitalen Lebenswelten auf. Umso wichtiger ist es, Eltern und Fachkräfte mit verlässlicher Orientierung zu unterstützen und junge Menschen selbst zu stärken. Mit klicksafe verbindet uns das gemeinsame Ziel, Kinder- und Jugendmedienschutz verständlich, praxisnah und wirksam umzusetzen. Ich freue mich, dass wir unsere bisherige Zusammenarbeit jetzt verstetigen. “

Die Kooperation knüpft an die jeweilige Expertise beider Partnerinnen an: Während die BzKJ ihre Erkenntnisse aus der bei ihr angesiedelten Prüfstelle für jugendgefährdende Medien sowie der ZUKUNFTSWERKSTATT einbringt, verfügt klicksafe über langjährige Erfahrung in der Aufklärung und Medienbildung im digitalen Raum. 

Deborah Woldemichael, Leiterin der EU-Initiative klicksafe bei der Medienanstalt Rheinland-Pfalz, fügt hinzu:

„Die Verstetigung unserer Zusammenarbeit ist ein wichtiger Schritt, um die Medienbildung und den präventiven Jugendmedienschutz nachhaltig zu stärken. Ich freue mich, dass neben der EU und der Medienanstalt Rheinland-Pfalz nun auch die BzKJ eine tragende Säule der bundesweiten Medienkompetenz-Initiative klicksafe ist. Durch die engere Verzahnung werden wir gemeinsam junge Menschen, Erziehende und pädagogische Fachkräfte mit fundierten und umfassenden Aufklärungs- und Medienbildungsangeboten begleiten.“

Die Öffentlichkeit wird regelmäßig über Ergebnisse und Schwerpunkte der Zusammenarbeit informiert. Gemeinsame Aktivitäten sind unter anderem im Rahmen bundesweiter Aktionen wie dem Safer Internet Day geplant. Mit der Kooperation, die auf drei Jahre angelegt ist, setzen BzKJ und klicksafe ein klares Zeichen für einen starken, zeitgemäßen und vernetzen Kinder- und Jugendmedienschutz in digitalen Medienwelten. 

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).

Über klicksafe

klicksafe ist das deutsche Awareness Centre im Digital Europe Programme (DIGITAL) der Europäischen Union und wird von der Medienanstalt Rheinland-Pfalz sowie in Kooperation mit der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) umgesetzt. Mit vielfältigen Angeboten unterstützt klicksafe beim souveränen und kritischen Umgang mit digitalen Medien. Auf klicksafe.de finden pädagogische Fachkräfte, Eltern und interessierte Nutzer*innen aktuelle Informationen und Materialien. 
klicksafe ist politisch und wirtschaftlich unabhängig und koordinierendes Mitglied im Verbund „Safer Internet DE“. Diesem gehören neben klicksafe als Awareness Centre, die Hotlines internet-beschwerdestelle.de (von eco und FSM) und jugendschutz.net sowie die Helpline Nummer gegen Kummer an.

Kooperation

BzKJ und klicksafe bündeln Kräfte für starken Kinder- und Jugendmedienschutz

Im Mittelpunkt der gemeinsamen Arbeit stehen praxisnahe, niedrigschwellige und zielgruppengerechte Angebote, die Eltern, pädagogische Fachkräfte sowie Kinder und Jugendliche dabei unterstützen, digitale Risiken zu erkennen und kompetent mit Medien umzugehen. Hierzu entwickeln BzKJ und klicksafe gemeinsam Materialien, Formate und Kampagnen zu aktuellen Herausforderungen des Kinder- und Jugendmedienschutzes. Geplant sind unter anderem Informationsreihen zu aktuellen Medienphänomenen, Unterrichts- und Bildungsmaterialien, digitale Schulstunden sowie Maßnahmen zur Jugendbeteiligung. 

Isabell Rausch-Jarolimek, Referatsleiterin Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes bei der BzKJ, erklärt:

„Kinder und Jugendliche wachsen heute selbstverständlich in digitalen Lebenswelten auf. Umso wichtiger ist es, Eltern und Fachkräfte mit verlässlicher Orientierung zu unterstützen und junge Menschen selbst zu stärken. Mit klicksafe verbindet uns das gemeinsame Ziel, Kinder- und Jugendmedienschutz verständlich, praxisnah und wirksam umzusetzen. Ich freue mich, dass wir unsere bisherige Zusammenarbeit jetzt verstetigen. “

Die Kooperation knüpft an die jeweilige Expertise beider Partnerinnen an: Während die BzKJ ihre Erkenntnisse aus der bei ihr angesiedelten Prüfstelle für jugendgefährdende Medien sowie der ZUKUNFTSWERKSTATT einbringt, verfügt klicksafe über langjährige Erfahrung in der Aufklärung und Medienbildung im digitalen Raum. 

Deborah Woldemichael, Leiterin der EU-Initiative klicksafe bei der Medienanstalt Rheinland-Pfalz, fügt hinzu:

„Die Verstetigung unserer Zusammenarbeit ist ein wichtiger Schritt, um die Medienbildung und den präventiven Jugendmedienschutz nachhaltig zu stärken. Ich freue mich, dass neben der EU und der Medienanstalt Rheinland-Pfalz nun auch die BzKJ eine tragende Säule der bundesweiten Medienkompetenz-Initiative klicksafe ist. Durch die engere Verzahnung werden wir gemeinsam junge Menschen, Erziehende und pädagogische Fachkräfte mit fundierten und umfassenden Aufklärungs- und Medienbildungsangeboten begleiten.“

Die Öffentlichkeit wird regelmäßig über Ergebnisse und Schwerpunkte der Zusammenarbeit informiert. Gemeinsame Aktivitäten sind unter anderem im Rahmen bundesweiter Aktionen wie dem Safer Internet Day geplant. Mit der Kooperation, die auf drei Jahre angelegt ist, setzen BzKJ und klicksafe ein klares Zeichen für einen starken, zeitgemäßen und vernetzen Kinder- und Jugendmedienschutz in digitalen Medienwelten. 

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).

Über klicksafe

klicksafe ist das deutsche Awareness Centre im Digital Europe Programme (DIGITAL) der Europäischen Union und wird von der Medienanstalt Rheinland-Pfalz sowie in Kooperation mit der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) umgesetzt. Mit vielfältigen Angeboten unterstützt klicksafe beim souveränen und kritischen Umgang mit digitalen Medien. Auf klicksafe.de finden pädagogische Fachkräfte, Eltern und interessierte Nutzer*innen aktuelle Informationen und Materialien. 
klicksafe ist politisch und wirtschaftlich unabhängig und koordinierendes Mitglied im Verbund „Safer Internet DE“. Diesem gehören neben klicksafe als Awareness Centre, die Hotlines internet-beschwerdestelle.de (von eco und FSM) und jugendschutz.net sowie die Helpline Nummer gegen Kummer an.

 

Förderprogramm

BzKJ fördert 2026 kindgerechte digitale Angebote

Digitale Angebote haben einen hohen Stellenwert im Leben von Kindern und Jugendlichen. Sie sind unter anderem mit Blick auf ihre Demokratiekompetenz wichtige Sozialisationsinstanzen. Auch KI-basierte oder KI-nutzende Angebote spielen verstärkt eine Rolle in ihrem Alltag. Eine zentrale Herausforderung besteht darin, digitale Angebote altersgerecht zu gestalten und dabei die Kinderrechte auf Schutz, Befähigung und Teilhabe in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen.

Eine von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) in Auftrag gegebene und von der Stiftung Digitale Chancen umgesetzte Studie zeigt deutliche Mängel bei kindgerechten Angeboten, vor allem im Bereich der Teilhabe, Kommunikation und Interaktion. Das Bedürfnis nach Gemeinschaft und Austausch mit Gleichaltrigen wird nur von einigen wenigen Angeboten aufgegriffen. In der Folge wenden sich Kinder nicht-altersgerechten Alternativen zu, häufig auch unbegleitet. Diese bergen Risiken und Gefährdungen, die vielfach unterschätzt sind.

„Digitale Angebote prägen zunehmend – oft unsichtbar, aber mit großer Wirkung – das Erleben, Verhalten und die Meinungsbildung von jungen Menschen. Umso wichtiger ist es, dass Kinder und Jugendliche frühzeitig und in altersgerechter Umgebung lernen, digitale Angebote zu verstehen, einzuordnen und selbstbestimmt zu nutzen. Mit dem Förderprogramm 2026 stärkt die BzKJ Maßnahmen, die Kinder unterstützen und altersgerechte Medienerfahrungen fördern“,

so Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ.

Förderung für Projekte in 2026

Die BzKJ fördert Maßnahmen mit überregionaler Bedeutung, die Kindern altersgerechte digitale Erfahrungen ermöglichen. Bevorzugt werden kindgerechte digitale Angebote mit Fokus auf Interaktion, Teilhabe, KI und Demokratiefähigkeit. Insgesamt stellt die BzKJ für bis zu sechs Projekte bis zu 200.000 Euro zur Verfügung. Egal ob Stiftung, Verband, Unternehmen oder Verein: Um diese Fördermittel können sich alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Einzelunternehmen bewerben.

Besonders förderungswürdig sind digitale Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche aktiv beteiligen. In dieser Förderphase sind zudem altersgerechte Angebote für Kinder besonders förderungswürdig, die ihnen die Vorteile von sicheren Schutzeinstellungen vorstellen, damit diese verstehen, warum sichere Voreinstellung sinnvoll sein können und nicht nur als Einschränkung begriffen werden. Langfristig sollen die Angebote vor allem über mobile Geräte nutzbar sein sowie über den Förderzeitraum hinaus wirken.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

BzKJAKTUELL 4/2025

Digitaler Optimierungsdruck: Kinder und Jugendliche zwischen SkinnyTok, Fitspiration und Body Positivity

Kinder und Jugendliche hatten schon immer Vorbilder, denen sie besonders nacheiferten. Mädchen wollten möglichst schlank und makellos sein, Jungen besonders männlich und stark – diese „alten Schubladen“ sind und waren nie harmlos.

„Was früher Stars und Sternchen waren, sind heute Influencerinnen und Influencer. Damals wie heute wirken medial inszenierte Körperideale mit erheblichem Druck auf das Selbstempfinden junger Leute ein.  KI-Filter, Algorithmen und schnelllebige Trends potenzieren diesen Einfluss. Umso wichtiger ist es, Kinder und Jugendliche darin zu stärken, solche Darstellungen kritisch zu hinterfragen und soziale Medien selbstbewusst und reflektiert zu nutzen“, 

so Sebastian Gutknecht, Direktor der Bundeszentrale für Kinder und Jugendmedienschutz (BzKJ).

Mit der Ausgabe der Fachzeitschrift BzKJAKTUELL 4/2025 gibt die Bundeszentrale einen Überblick über körperbezogene Social-Media-Trends, lenkt den Blick auch auf Gegenbewegungen wie „Body Positivity“ und lässt Jugendliche selbst zu Wort kommen.

Wer schön sein will, muss leiden?! 

Dr. Iren Schulz, Medienpädagogin und Mediencoach bei der Initiative „Schau Hin! Was dein Kind mit Medien macht“, gibt im Grundlagenbeitrag einen umfassenden Überblick über aktuelle Social-Media-Trends im Hinblick auf Körperbilder und -ideale. Sie ordnet ein, wie Jugendliche diese Inhalte bewerten oder mit digitalem Optimierungsdruck umgehen und welche negativen Folgen das haben kann.

Radikale Körperakzeptanz statt #SkinnyTok – Warum wir Body Positivity auch 2025 noch brauchen

Ein Plädoyer für mehr Körperakzeptanz hält Dr. Elisabeth Lechner von der Universität Wien im ersten Schwerpunktbeitrag. Sie erklärt, wie sich in den 2010er-Jahren die Body Positivity-Bewegung bildete, die unrealistischen Körperidealen die Realität körperlicher Vielfalt entgegensetzt. Lechner gibt einen Überblick über Ursprung und Geschichte und fordert zu mehr Körperdiversität auf.

Nachgefragt: Was denken Jugendliche über Körperbilder in Social Media?

Die beiden jugendlichen BzKJ-Beiratsmitglieder Carla Schulz (17) und Yunus Roschlau (15) berichten in einem Interview von ihren eigenen Erfahrungen. Sie schildern ihren Umgang mit Körperidealen in sozialen Medien und nehmen dabei insbesondere Influencerinnen und Influencer in die Pflicht. 

Vorstellung von ActOn! 

In der Rubrik „Wissenswert“ stellen Julia Behr und Laura Michalowski vom JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis das Projekt ACT ON! vor. In der Arbeit mit jungen Menschen taucht der digitale Optimierungsdruck häufig auf. Die Medienpädagoginnen berichten von ihren Erfahrungen: Jugendliche wüssten zwar, wie stark Bilder und Selbstdarstellungen in sozialen Medien bearbeitet sein können, jedoch schütze sie dieses Wissen nicht vor kritischen Gedanken zum eigenen Körper.

Spruchpraxis der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien: Indizierung von „Pro-Ana“-Webseiten durch Nahelegen eines selbstschädigenden Verhaltens

Einblicke in die Spruchpraxis der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien gibt der gleichnamige Beitrag: Im Fokus stehen sogenannte „Pro Ana“-Webseiten, die Essstörungen verherrlichen und selbstschädigendes Verhalten nahelegen. Wie „Ana“ dabei eine bedrohliche Freundin sein kann, zeigen die Indizierungsbeispiele. 

Aus der ZUKUNFTSWERKSTATT

Der Beitrag in der Rubrik „ZUKUNFTSWERKSTATT“ berichtet über die Fachveranstaltung „‘Ich prompte mir die Welt, wie sie mir gefällt.‘ – Kindheit und Jugend unter dem Einfluss künstlicher Intelligenz“, die am 17. September 2025 in Berlin stattfand. Im Mittelpunkt stand die Diskussion um Chancen und Risiken Künstlicher Intelligenz (KI) für Kinder und Jugendliche, auch mit einem eigenen Jugendpanel. 

Die redaktionellen Beiträge der BzKJAKTUELL 4/2025 finden Sie im Servicebereich auf der Website der BzKJ. 

Privatpersonen können Einzelhefte sowie ein Jahresabonnement der BzKJAKTUELL als Print- und / oder als Digitalausgabe erwerben. Weitere Informationen zur Fachzeitschrift und zu den Bezugsmöglichkeiten stehen ebenfalls im Servicebereich auf der Website der BzKJ zur Verfügung.

Über die BzKJAKTUELL

Die Fachzeitschrift BzKJAKTUELL wird von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) herausgegeben. Sie enthält den öffentlichen Listenteil der aktuellen Indizierungen von Filmwerken, Spielen, Schriftwerken, Tonwerken und Multimediawerken. Im redaktionellen Teil bietet sie mit Fachbeiträgen aus Praxis, Wissenschaft und Politik ein offenes Diskussionsforum für das breite Spektrum kinder- und jugendmedienschutzrelevanter Themen, Entwicklungen und Haltungen.
 

Tag der Kinderrechte

Kinderrechte 2.0 – BzKJ setzt auf Mitbestimmung

Mit dem Titel „Jedes Kind zählt!“ setzt der Weltkindertag am 20.11. ein Zeichen, die Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention ernst zu nehmen und das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt zu stellen. Zu den Grundrechten von Kindern gehört auch, dass sie sich an politischen Prozessen beteiligen können.

„Digitale Räume sind ein zentraler Teil des Lebens von Kindern und Jugendlichen. Wir setzen uns dafür ein, dass junge Menschen sich nicht nur sicher in diesen Räumen bewegen können, sondern sie auch aktiv mitgestalten können. Dafür brauchen wir Formate, die Kindern und Jugendlichen eine Stimme geben und ihnen Gehör verschaffen. Wir wollen nicht über Kinder und Jugendliche reden – sondern mit ihnen“,

so Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ.

Mit BzKJ JugendDigital startet die BzKJ ein neues Netzwerk für medieninteressierte Kinder und Jugendliche. Es bietet jungen Menschen aus ganz Deutschland die Möglichkeit, sich zu digitalen Themen auszutauschen und ihre Sichtweisen einzubringen – auch, wenn sie bisher nicht in Jugendorganisationen aktiv sind.

Über einen freiwilligen Verteiler können junge Menschen mit Interesse an Social Media, Gaming, Jugendmedienschutz oder digitalen Trends zu verschiedenen Beteiligungsformaten eingeladen werden. Geplant sind etwa Workshops, digitale Umfragen, Infoveranstaltungen, Diskussionsrunden oder bundesweite Netzwerktreffen

BzKJ JugendDigital berücksichtigt dabei die Interessen und Wünsche der Kinder und Jugendlichen, um sie gezielt zu passenden Formaten einzuladen – vom gelegentlichen Mitmachen bis zum regelmäßigen Austausch. So schafft BzKJ JugendDigital einen unkomplizierten und bundesweiten Zugang zur Jugendbeteiligung an wichtigen digitalen Themen.

Bereits seit 2022 setzt die BzKJ als erste Bundesoberbehörde gesetzlich verankert eine Beteiligung von Jugendlichen im eigenen Beirat um. Neben Fachleuten gehören dem Gremium auch jugendliche Mitglieder an, die in einem bundesweiten Auswahlverfahren bestimmt werden.

Weitere Informationen und Einblicke in die Arbeit des Beirats der BzKJ finden Sie auf unserer Website unter https://www.bzkj.de/bzkj/beirat.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

Social Media

Die BzKJ informiert jetzt auch auf Instagram

Nach dem Start bei LinkedIn und Mastodon im vergangenen Jahr baut die BzKJ ihre Social-Media-Kommunikation weiter aus, um neben Fachkräften auch die breite Öffentlichkeit zu erreichen. 

Das Ziel ist, junge Menschen, Erziehende und am Kinder- und Jugendmedienschutz Interessierte über aktuelle Entwicklungen und Themen, wie zum Beispiel Demokratieförderung, Medienphänomene wie Cybermobbing oder Entwicklungen aus dem Bereich Künstlicher Intelligenz, zu informieren und aktiv in den direkten Austausch zu treten. 

Mit dem neuen Instagram-Auftritt stärkt die Bundeszentrale auch die Vernetzung und den Austausch mit Akteurinnen, Akteuren und Initiativen im Kinder- und Jugendmedienschutz. 

Interessierte finden die Bundeszentrale unter den folgenden Links auf den jeweiligen Social-Media-Netzwerken: 

 

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).


 

Beiratssitzung der BzKJ

Neues Netzwerk – BzKJ baut Jugendbeteiligung aus

Ein zentrales Thema der zweiten Sitzung der aktuellen Amtsperiode war der Aufbau von BzKJ JugendDigital, einem neuen Netzwerk für medieninteressierte Kinder und Jugendliche. Über einen freiwilligen Verteiler soll es künftig möglich sein, junge Menschen direkt, niedrigschwellig und themenbezogen anzusprechen – auch außerhalb bestehender Strukturen und Ehrenämter. Kindern und Jugendlichen wird damit eine starke Stimme gegeben, mit der sie sich aktiv an verschiedenen Formaten beteiligen können. Die jugendlichen Beiratsmitglieder begrüßen diesen Schritt ausdrücklich:

„Niedrigschwellige Beteiligungsformate sind unverzichtbar, um breite Meinungs- und Erfahrungswerte von denjenigen zu bekommen, die es tatsächlich betrifft. Daher gilt: Wenn man über uns spricht, sollte man mit uns sprechen. Wir wollen unsere Zukunft mitgestalten, nicht als Zuschauer*innen, sondern als Mitverantwortliche für eine sichere und gerechte Medienlandschaft.“

Bereits seit 2022 setzt die BzKJ als erste Bundesoberbehörde die gesetzlich verankerte Beteiligung von Jugendlichen im eigenen Beirat um. Neben Fachleuten gehören dem Gremium auch jugendliche Mitglieder an, die in einem bundesweiten Auswahlverfahren bestimmt werden. In zusätzlichen Formaten wie der ZUKUNFTSWERKSTATT bringen  junge Menschen regelmäßig ihre Perspektiven ein – etwa zu Themen wie digitaler Gewalt, Plattformregulierung oder Medienkompetenzförderung. 

Die Ergebnisse der Sitzung fließen in die strategische Arbeit der BzKJ mit ein.  

Weitere Informationen und Einblicke in die Arbeit des Beirats der BzKJ finden Sie auf unserer Website unter https://www.bzkj.de/bzkj/beirat.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).

 

KI im Fokus

BzKJ-Fachtagung: „Ich prompte mir die Welt, wie sie mir gefällt.“

Das Bild zeigt die Teilnehmenden der Paneldiskussion.
Abschlusspräsentation mit Bundesjugendministerin Karin Prien. © BzKJ/Amrei Schulz/photothek.de

Was macht Künstliche Intelligenz mit dem Aufwachsen von Kindern mit Medien? Wie können praxisnahe und alltagstaugliche Lösungen für einen sicheren und kindgerechten Umgang mit KI aussehen? Die BzKJ diskutierte diese und weitere Fragen mit Vertretenden aus Pädagogik, Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft sowie mit Jugendlichen selbst. Moderator Marcus Richter führte durch das Tagesprogramm.

Wie wichtig es ist, sich frühzeitig mit einem gesunden Aufwachsen unter dem Einfluss von Künstlicher Intelligenz auseinanderzusetzen, betonte Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) in ihrem Grußwort: 

„Künstliche Intelligenz kann ein Treiber für Chancen auf Bildung und Teilhabe sein: So bietet KI etwa die Chance für deutlich verbessertes, individualisiertes Lernen oder gibt Möglichkeiten, Kinder mit Förderbedarf besser zu unterstützen. Gleichzeitig dürfen wir die Risiken nicht unterschätzen. Künstliche Intelligenz kann Phänomene wie digitale sexuelle Gewalt oder Desinformation – beispielsweise durch ‚Deepfakes‘ – noch verstärken. Wir müssen darauf achten, dass die Anbieter von digitalen Diensten ihre Verantwortung übernehmen. Sie sollen mit passenden Maßnahmen dafür sorgen, dass Kinder online sicher sind, keine schädlichen Inhalte sehen und in einer gesunden Umgebung aufwachsen können. Mein Dank gilt allen, die sich im Diskursraum der ZUKUNFTSWERKSTATT für die Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes engagieren.“

Neben Vorträgen interdisziplinärer Expertinnen und Experten diskutierten die Teilnehmenden nicht nur über, sondern auch mit Jugendlichen. An verschiedenen Tagesprogrammpunkten wirkten sechs junge Menschen aktiv mit.

„Junge Menschen haben das Recht, die Chancen des Technologie- und Medienwandels unbeschwert und gefahrlos zu nutzen. Die Jugendlichen vor Ort haben ihrer Generation eine Stimme gegeben. Nur mit ihr können wir den Kinder- und Jugendmedienschutz der Zukunft wirklich weiterentwickeln. Unser gesamtgesellschaftliches Ziel muss es sein, digitale Angebote so zu gestalten und junge Menschen so zu stärken, dass sie die durch KI vorhandenen Chancen nutzen können – sicher, selbstbestimmt und verantwortungsvoll“,

mit diesen Worten unterstrich Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ, die Bedeutung der Jugendbeteiligung für einen zeitgemäßen Medienschutz. 

KI als übergeordnetes ZUKUNFTSWERKSTATT-Thema

Ob „Sexuelle Gewalt und Belästigung im digitalen Raum“, „Gefährdung der Demokratiefähigkeit“ oder „Kontrollverlust in digitalen Umgebungen“ – die Herausforderungen durch KI sind in allen drei Schwerpunkt-Strecken der ZUKUNFTSWERKSTATT präsent – und lassen sich nur durch ein gesamtgesellschaftliches Handeln lösen. Mehr denn je braucht es aufgrund der komplexen Herausforderungen im Kinder- und Jugendmedienschutz eine Verantwortungsgemeinschaft, die gemeinsam mit den Jugendlichen selbst ein starkes Netz aus interdisziplinärer Expertise bildet und effektiv zusammenarbeitet.

Weitere Informationen zum Diskursformat der ZUKUNFTSWERKSTATT sowie die bisherigen Ergebnisse der einzelnen Schwerpunktstrecken finden Interessierte auf der Webseite der BzKJ.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).

 

Kinderrechte

Weltkindertag 2025: Demokratiefähigkeit von Kindern gezielt stärken

Das politische Interesse von jungen Menschen ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen – das war eines der Ergebnisse der Shell-Jugendstudie 2024. Neben Raum für Kreativität, Spiel und Spaß, bieten Medien jungen Menschen eine Möglichkeit, Demokratie zu verstehen und aktiv mitzugestalten.  

„Soziale Medien sind der zentrale Ort jugendlicher Meinungsbildung. Damit junge Menschen dort jedoch nicht Gefahr laufen, sich in Filterblasen oder Echokammern zu verlieren, müssen digitale Dienste sichere Räume mit altersgerechten Inhalten und klaren Regeln bieten – ohne Hass und Desinformation!“ 

so Sebastian Gutknecht, Direktor der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz. 

Die BzKJ setzt sich in verschiedenen Bereichen für die Wahrung der Demokratiefähigkeit ein. Unter anderem bringt sie in der Schwerpunktstrecke Gefährdung der Demokratiefähigkeit der ZUKUNFTSWERKSTATT die Verantwortungsgemeinschaft in einem interdisziplinären Diskurs an einen Tisch. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, wie Kinder und Jugendlichen Medien sicher nutzen können, um zu verstehen, was demokratische Grundprinzipien sind und wie sie diese für ihr gesellschaftliches und politisches Interesse einsetzen können. 

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

BzKJAKTUELL 3/2025

Islamistische Inhalte und Ansprachen im digitalen Raum: Kanäle, Strategien und jugendkulturelle Anknüpfungspunkte

Unter anderem durch den Nahostkonflikt rücken Themen wie Radikalisierung im islamistischen Kontext erneut in den Fokus – dieser Konflikt polarisiert und kann radikalisierende Ansprache begünstigen. In der Hochphase der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in den 2010er-Jahren erlebte das Phänomen eine Phase intensiver Aufmerksamkeit. Neben den Themen haben sich in diesem Bereich auch die Kommunikationsstrategien maßgeblich geändert.

„Statt langer YouTube-Predigten genügen heute oft wenige Sekunden in Reels oder TikTok-Videos, um zentrale Ideologien zu verbreiten: Demokratiefeindlichkeit, ein dualistisches Weltbild mit klaren Freund-Feind-Zuschreibungen, Verschwörungserzählungen, Antisemitismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Gewaltverherrlichung – gerade für Kinder und Jugendliche sind solche Inhalte gefährlich. Sie treffen sie in einer Lebensphase, in der Identität, Zugehörigkeit und Weltverständnis noch formbar sind“, 

so Sebastian Gutknecht, Direktor der Bundeszentrale für Kinder und Jugendmedienschutz (BzKJ).

Die BzKJ begegnet diesen Strategien als bundeszentrale Struktur mit der ganzen Bandbreite ihres Instrumentariums: mit der Indizierung jugendgefährdender Inhalte, der Aufsicht über anbieterseitige Schutzmaßnahmen und der Aufklärung von Eltern, Fachkräften und Öffentlichkeit.

Gast-Editorial der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Bundesjugendministerin Karin Prien unterstreicht in ihrem Vorwort, wie wichtig es ist, Kinder und Jugendliche vor extremistischen Inhalten zu schützen. Zugleich setzt sie sich dafür ein, dass junge Menschen ihre Rechte in einer digitalen Welt mit Vielfalt und gegenseitigem Respekt wahrnehmen können. Hierzu bedürfe es der Schaffung von attraktiven Medienangeboten, der Vermittlung von Medienkompetenz und einer aufmerksamen Medienbegleitung durch Eltern und pädagogische Fachkräfte.

Sie unterstreicht zudem die Verantwortung der Plattformbetreiber, den Schutz von Kindern und Jugendlichen in ihren Angeboten konsequent sicherzustellen. Der europäische Digital Services Act setze hier klare Maßstäbe und müsse von den Anbietern umgesetzt werden.

Islamistische Inhalte und Ansprachen in sozialen Medien

Isabell Binzer und Dr. Bernd Zywietz von jugendschutz.net geben im ersten Schwerpunktbeitrag einen Überblick über aktuelle islamistische Erscheinungs- und Anspracheformen in sozialen Medien. Sie erklären, was Islamismus ist, zeigen Muster und Strategien auf, wie sich die Kommunikation von islamistischen Akteurinnen und Akteuren verändert hat und diskutieren aktuelle Herausforderungen in der Präventionsarbeit.

Antifeministische und LGBTIQ*-feindliche Narrative in islamistischen Online-Angeboten

Im zweiten Schwerpunktbeitrag stellt Canan Korucu von ufuq.de Erkenntnisse einer Inhaltsanalyse von islamistischen Online-Kanälen vor. Anhand von ausgewählten Beispielen zeigt sie auf, wie islamistische Akteurinnen und Akteure antifeministische und LGBTIQ*-feindliche Narrative nutzen, um rigide Geschlechterrollen zu legitimieren und welche Wirkung diese Ansprache auf junge Menschen haben kann.

Islamismus in digitaler Spielekultur

Constantin Winkler vom Leibniz-Institut für Friedens- und Konfliktforschung geht im dritten Schwerpunktbeitrag der Frage nach, wie islamistische Akteurinnen und Akteure digitale Spiele und gamingnahe Plattformen zur Anwerbung von Jugendlichen nutzen. Er ist der Auffassung, dass ein Dialog zwischen Spieleindustrie, Medien, Pädagogik, Forschung und Spielenden hilfreich wäre, um zukünftig gemeinsame Strategien gegen Radikalisierungsprozesse in Spielen zu erarbeiten.

streetwork@online: Erfahrungen und Perspektiven der Online-Islamismus-Prävention

In der Rubrik „Wissenswert“ stellen Annika Scheeres und Samira Tabti vom Thomasius Research Institute on Political Extremism (TPX) das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderte Projekt streetwork@online vor. Das Projekt verfolgt das Ziel, junge Menschen, die mit extremistischen Inhalten konfrontiert werden und sich in risikobehafteten Lebenslagen befinden, in ihren digitalen Lebensräumen anzutreffen. Dadurch soll ihnen ein proaktives und transparentes Gesprächsangebot eröffnet sowie Offline-Hilfsangebote angeboten werden.

First-Person-Shooter als Rekrutierungswerkzeug zur extremistischen Ansprache von Kindern und Jugendlichen

Der Beitrag in der Rubrik „Spruchpraxis“ gibt Einblicke in die Spruchpraxis der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien im Bereich extremistischer Ansprache von Kindern und Jugendlichen durch Online-Spiele. Anhand eines indizierten YouTube-Kanals, der diverse Trailer und Gameplay-Videos zur Bewerbung eines First-Person-Shooters zeigt und vorrangig auf eine junge Zielgruppe ausgerichtet ist, wird gezeigt, warum die zum Teil cartoon-artigen Darstellungsweisen in den Spielen beziehungsweise der YouTube-Videos keine relativierende Wirkung haben und es zur Indizierung kam.

Aus der ZUKUNFTSWERKSTATT

Der Beitrag in der Rubrik „ZUKUNFTSWERKSTATT“ berichtet unter anderem über eine von der BzKJ ausgerichtete Veranstaltung bei den Jugendpolitiktagen 2025 zum Thema „Deine Rechte im digitalen Raum“ sowie über die Teilnahme der jugendlichen BzKJ-Beiratsmitglieder bei einem Workshop der Europäischen Kommission in Brüssel zur Ausgestaltung der Leitlinien zu Artikel 28 Absatz 1 Digital Services Act.

Die redaktionellen Beiträge der BzKJAKTUELL 3/2025 finden Sie im Servicebereich auf der Website der BzKJ. 

Privatpersonen können Einzelhefte sowie ein Jahresabonnement der BzKJAKTUELL als Print- und / oder als Digitalausgabe erwerben. Weitere Informationen zur Fachzeitschrift und zu den Bezugsmöglichkeiten stehen ebenfalls im Servicebereich auf der Website der BzKJ zur Verfügung.

Über die BzKJAKTUELL

Die Fachzeitschrift BzKJAKTUELL wird von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) herausgegeben. Sie enthält den öffentlichen Listenteil der aktuellen Indizierungen von Filmwerken, Spielen, Schriftwerken, Tonwerken und Multimediawerken. Im redaktionellen Teil bietet sie mit Fachbeiträgen aus Praxis, Wissenschaft und Politik ein offenes Diskussionsforum für das breite Spektrum kinder- und jugendmedienschutzrelevanter Themen, Entwicklungen und Haltungen.
 

Internationaler Austausch

Kinder- und Jugendmedienschutz weltweit: Fortsetzung des deutsch-südkoreanischen Dialogs

Die Gäste aus Sudkorea gemeinsam mit Sebastian Gutknecht und Michael Terhörst.
Die Gäste aus Südkorea gemeinsam mit Michael Terhörst, Leiter der Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (erste Person von links), und Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ (erste Person von rechts). © BzKJ

 

Die südkoreanische staatliche Organisation GRAC ist für die Bewertung und Alterseinstufung von Computer- und Videospielen zuständig. Nach dem ersten Kennlernen von GRAC und der BzKJ 2022 in Bonn tauschten sich die Teilnehmenden nun über die jüngsten gesetzlichen Entwicklungen im Kinder- und Jugendmedienschutz aus.

Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ:

„Der technologische Wandel und damit einhergehende Veränderungen im Mediennutzungsverhalten machen vor Grenzen keinen Halt. Globale Vernetzung und Wissenstransfer stellen damit essenzielle Bausteine für eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes dar. Austauschtreffen wie mit GRAC zeigen uns, dass wir in der BzKJ mit unserer Arbeit und unseren Strukturen auch international wirken – daher freue ich mich über den erneuten Besuch!“

Die Delegierten interessierten sich unter anderem für die in Deutschland verbindlich geltenden Regeln zur Alterskennzeichnung von Online-Spiele, die Regulierung von digitalen Diensten sowie für Maßnahmen zur Weiterentwicklung und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jugendgefährdenden Inhalten.

An dem Treffen nahmen BzKJ-Direktor Sebastian Gutknecht, der Leiter der bei der BzKJ eingerichteten Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) Michael Terhörst sowie Vertretende der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien und des Fachbereichs zur Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes teil. Seitens GRAC waren insgesamt fünf Personen, darunter Chairperson TaeGeon Seo, vor Ort.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).

gamescom 2025

Spielespaß mit Alterscheck? KidD auf Panel zum Thema Altersverifikation

Ob App-Games, Sportspiele, Single- oder Multiplayer-Titel – Games sind besonders bei Kindern und Jugendlichen beliebt. Laut einer jüngsten bitkom-Studie spielen rund 85 Prozent der 10- bis 18-Jährigen hin und wieder Computerspiele. 

„Für viele junge Menschen sind Computerspiele längst mehr als reine Unterhaltung. Games können Kreativität, Teamgeist und Lernprozesse fördern. Damit eine kind- und vor allem altersgerechte Nutzung gelingt, muss der Kinder- und Jugendmedienschutz die Trends der Branche stets im Blick haben. Wir begrüßen daher den kontinuierlichen Dialog der Gamesbranche mit der BzKJ und der KidD“,

so Sebastian Gutknecht, Direktor der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). 

Wie kann ein nachhaltiger Jugendschutz in Online-Diensten funktionieren?

Michael Terhörst diskutiert auf dem gamescom congress am Donnerstag, 21. August 2025 in der Zeit von 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr, wie sichere Spielumgebungen für Kinder und Jugendliche gestaltet werden können. Das Thema Altersverifikation steht dabei im Mittelpunkt.

„Das Ziel der KidD ist es, Kindern und Jugendlichen eine sichere Teilhabe an digitalen Diensten zu ermöglichen – dazu gehören auch Spieleplattformen. Ein Schlüsselthema ist dabei die Altersüberprüfung. Auf EU-Ebene haben wir uns dafür eingesetzt, dass die reine Selbstangabe „Ich bin über 18 Jahre“ jetzt nicht mehr ausreicht. Neben der Arbeit auf politischer Ebene ist es für unsere Arbeit gleichermaßen wichtig, den Dialog mit der Branche und unseren Partnerinnen und Partnern – wie der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)  – zu führen“, 

so Michael Terhörst, Leiter der KidD. 

BzKJ und KidD beim VGBA EuroSummit 2025

Bereits im Vorfeld der gamescom sind BzKJ und KidD zudem beim „Video Game Bar Association (VGBA) Euro Summit on Games Business & Law“ am 19. August 2025 in Köln vertreten. 

Bei der Fachkonferenz hält BzKJ-Direktor Sebastian Gutknecht eine Keynote zur Verantwortung der nationalen Regulierungsbehörden bei der Durchsetzung von Jugendschutzvorschriften. KidD-Leiter Michael Terhörst referiert zu den kürzlich durch die Europäische Kommission veröffentlichten Leitlinien zu Artikel 28 Absatz 1 Digital Services Act und ihrer Anwendbarkeit auf Spieleplattformen. 

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).

Workshop der BzKJ

Radikal online: Kinder und Jugendliche als Zielgruppe extremistischer Online-Aktivitäten

Kinder und Jugendliche gelten als wichtigste Zielgruppe extremistischer Online-Aktivitäten. Aus Sicht des Kinder- und Jugendmedienschutzes stellt sich daher die Frage, wie junge Menschen vor gefährdenden Inhalten wie Propaganda, Fake News oder Hate Speech, aber auch vor Interaktionsrisiken, wie einer direkten Ansprache zur Radikalisierung, geschützt werden können. Dabei muss berücksichtigt werden, dass Kinder nicht nur ein Recht auf Schutz, sondern auch Rechte auf digitale Teilhabe und Befähigung haben. 

In der Veranstaltung beleuchten die Expertinnen und Experten der BzKJ dieses Spannungsverhältnis. Dabei gehen sie unter anderem auf die Rolle sozialer Netzwerke, Messenger und digitaler Spiele bei einer möglichen Radikalisierung sowie die Wirkungsweisen von Künstliche Intelligenz und anbieterseitige Empfehlungssystemen ein. Der Workshop bietet zudem Raum für Fragen und einen fachlichen Austausch.

Termin und Anmeldung

Weitere geplante Veranstaltung:

Zum Programmheft 2025 der Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW e. V.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).

Bundesregierung lädt ein

BzKJ beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung 2025

Wie können Kinder und Jugendliche gut und sicher mit Medien aufwachsen? Welche Chancen bieten digitale Angebote für Teilhabe und Bildung – und wo ist Schutz besonders wichtig? Die BzKJ informiert, vernetzt, ordnet ein und bietet Familien, Fachkräften sowie jungen Menschen Orientierung, Risiken zu erkennen und digitale Kompetenzen zu stärken. Beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung lädt sie alle Interessierten zum Austausch ins Bundesfamilienministerium ein.

Am Stand der BzKJ erwartet Besucherinnen und Besucher ein umfassendes Informations- und Austauschangebot, Mitmachaktionen – wie ein digitales Quiz zu Themen im Kinder- und Jugendmedienschutz – sowie die Möglichkeit, Fragen rund um eine altersgerechte Mediennutzung zu stellen. Der Eintritt ist frei.

Tag der offenen Tür der Bundesregierung 2025 
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) 
Samstag, 23. und Sonntag, 24. August 2025
10:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Glinkastraße 24, 10117 Berlin

Einladung zum Tag der offenen Tür der Bundesregierung 2025.

Programmübersicht Tag der offenen Tür der Bundesregierung 2025.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

Amtsantritt

Nilani Möhrle übernimmt Prüfstellenvorsitz

Nilani Möhrle ist seit 2016 als Juristin in der Prüfstelle tätig und leitete seit Juni 2022 als stellvertretende Vorsitzende Sitzungen des Gremiums.

„Mit der Übernahme des Prüfstellenvorsitzes möchte ich meinen Teil dazu beitragen, dass die Werte des Grundgesetzes, insbesondere die Achtung der Menschenwürde und die Gleichheit aller Menschen, für Kinder und Jugendliche als sichtbare Pfeiler erkennbar sind. Die rechtsstaatlichen Verfahren der Prüfstelle, die sich mit der schwierigen Grenzziehung zwischen Jugendschutz und den gesetzlich verankerten Grundrechten, wie zum Beispiel der Kunst- und Meinungsfreiheit, beschäftigen, sollen an dieser Stelle Orientierung bieten“,

so Nilani Möhrle zum Amtsantritt.

Möhrle folgt auf Salzmann

Sie tritt die Nachfolge von Thomas Salzmann an, der das Amt des Prüfstellenvorsitzenden in den vergangenen drei Jahren ausgeübt hat. Thomas Salzmann, der zugleich stellvertretender Direktor der BzKJ ist, bleibt der Prüfstelle als stellvertretender Vorsitzender erhalten und wird in dieser Funktion weiterhin Prüfstellensitzungen leiten. Salzmann erklärt: 

„Wir haben in den letzten Jahren gemeinsam viel in der Prüfstelle erreicht. Die Arbeit war dabei stark von Medien geprägt, die darauf abzielen, die Gesellschaft zu spalten und Gruppen gegeneinander auszuspielen. Das hat Auswirkungen auf unsere Demokratiefähigkeit und ist ein Angriff auf die Idee des Grundgesetzes, wie wir miteinander leben wollen – eine Herausforderung, der wir entschlossen begegnen müssen. Mit Nilani Möhrle übernimmt eine sehr erfahrene und engagierte Kollegin den Vorsitz und wird die wichtige Arbeit der Prüfstelle zum Schutz von Kindern und Jugendlichen fortsetzen. Ich freue mich, dass wir meine bisherige Doppelrolle als Prüfstellenvorsitz und Teil der Behördenleitung damit nun auflösen und unsere gute Teamarbeit noch sichtbarer und effektiver machen können. Das zeigt die strukturelle und fachliche Stärke der BzKJ.“

Die Prüfstelle für jugendgefährdende Medien ist innerhalb der BzKJ für die Durchführung von Indizierungsverfahren zuständig. Medien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden, sind in die Liste jugendgefährdender Medien aufzunehmen.

Prüfung auf jugendgefährdende Wirkung

Die Entscheidung über eine Listenaufnahme wird in pluralistisch und interdisziplinär besetzten weisungsfreien Prüfgremien getroffen. Rechtsfolgen der Indizierung sind weitreichende Verbreitungs- und Werbebeschränkungen gegenüber Kindern und Jugendlichen. Ein Verfahren wird auf Antrag oder Anregung einer hierzu berechtigten Stelle eingeleitet. Hierzu zählen beispielsweise Jugendämter, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, Polizeidienststellen oder andere Behörden, jedoch keine Privatpersonen.

Die Prüfung eines Mediums auf seine jugendgefährdende Wirkung erfolgt auf Grundlage von gesetzlich geregelten Fallgruppen. Das können etwa unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit oder Rassenhass anreizende Medien sein. Darüber hinaus hat die Prüfstelle weitere, zum Teil von der Rechtsprechung bestätigte Fallgruppen der Jugendgefährdung in ihrer Spruchpraxis entwickelt, wie zum Beispiel die Verherrlichung des Nationalsozialismus oder die Gefährdung der Demokratiefähigkeit. 

Weitere Informationen zur Prüfstellenarbeit unter: https://www.bzkj.de/bzkj/indizierung.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).