Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf ein Aufwachsen frei von sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch – das gilt auch im digitalen Raum. Der Aktionstag des Europarates steht in diesem Jahr unter dem Motto „Strengthening the protection of children against sexual exploitation and sexual abuse through evidence-based policy making (Stärkung des Schutzes von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch durch evidenzbasierte Politikgestaltung)“.
„Wir alle tragen Verantwortung dafür, dass kein Kind sexualisierte Gewalt erfährt – online wie offline. Der DSA bietet ein starkes europäisches Regelwerk, um Kinder besser zu schützen. Die BzKJ setzt sich dafür ein, dass Schutzmaßnahmen, wie transparente und kindgerechte Meldewege, stetig entwickelt werden – interdisziplinär und faktenbasiert und ohne die Kinderrechte auf Befähigung und Teilhabe einzuschränken“,
so Sebastian Gutknecht, Direktor der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ).
„Sexuelle Gewalt und Belästigung im digitalen Raum“ ist eines der drei Schwerpunktthemen der ZUKUNFTSWERKSTATT der BzKJ. Innerhalb dieser kommen in verschiedenen Austauschformaten Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, die medienpädagogische Praxis sowie junge Menschen zusammen, um gemeinsam an Lösungen und Strategien in diesem Themenfeld zu arbeiten. Zudem steht die BzKJ im regelmäßigen Dialog mit der UBSKM und Ecpat e. V., um vertieft einzelne Aspekte zu besprechen. Denn: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt im Internet ist keine nachrangige Aufgabe, sondern eine gesamtgesellschaftliche Pflicht.
Die Beiträge und Erkenntnisse aus der Verantwortungsgemeinschaft, insbesondere die Erfahrungsberichte junger Nutzender und die der BzKJ-Beiratsjugendlichen, legen nahe, dass ein Instrument für einen besseren Schutz vor problematischen Inhalten verbesserte Melde- und Abhilfeverfahren sind. Viele junge Userinnen und User melden problematische Inhalte nicht, da sie das Gefühl haben, dass ihre Meldung ohne Konsequenzen bleibt, sie die Meldewege nicht kennen oder diese zu kompliziert sind. Die kürzlich erschienene NETTZ-Studie bestätigt diese Beobachtungen: Zwar stoßen die Befragten nahezu alle in sozialen Medien auf problematische Inhalte, doch nur 45 Prozent melden diese tatsächlich.
Die BzKJ setzt sich daher auf nationaler und europäischer Ebene für bessere Meldewege ein. Sie fordert von den Anbietenden digitaler Dienste:
- Einfache, transparente, nachvollziehbare und mehrsprachige Meldeverfahren, inklusive klarer Informationen über den Umgang mit Meldungen und den damit verbundenen Konsequenzen,
- Priorisierung von Meldungen junger Nutzender,
- Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Betroffenen an der Ausgestaltung der Meldewege sowie konkrete Hilfs- und Unterstützungsangebote im Anschluss an eine Meldung.
Sicher und kindgerecht ausgestaltete Melde- und Abhilfesysteme können maßgeblich dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche bei Problemen und Gefahren handlungsfähig sind und passende Unterstützung erhalten. Sie stärken damit junge Menschen im Umgang mit digitaler sexualisierter Gewalt und wahren den Schutz ihrer Rechte und Grenzen.
Über die BzKJ
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).