Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien „Wolfenstein II: The New Colossus“ (US-Version) nicht indiziert

Bei dem Spiel handelt es sich um einen Ego-Shooter aus der Perspektive eines Widerstandskämpfers gegen das Naziregime. Dieses hat in der dem Spiel zugrunde liegenden Geschichte den Zweiten Weltkrieg gewonnen.

Im Zentrum der Beratung standen eine mögliche Verharmlosung des Nationalsozialismus aufgrund der im Spiel vorkommenden Darstellung Adolf Hitlers sowie die Frage, ob der Nationalsozialismus durch seine Verwendung als Spielesetting eine Banalisierung erfahre bzw. ein die Persönlichkeitsentwicklung gefährdendes Geschichtsverständnis transportiert werde. Dies wurde durch das Gremium verneint. Insbesondere war bei der Entscheidungsfindung die im Spiel angelegte eindeutige „Gut-Böse-Zeichnung“ und die historische Einordnung, in deren Kontext die Verwendung der NS-Symbolik erfolgt, zu berücksichtigen.

Der Prüfumfang der BPjM war aufgrund der für die deutsche Fassung des Spiels vorausgegangenen Alterskennzeichnung  („keine Jugendfreigabe“) im Rahmen der Verfahren bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) eingeschränkt und bezog sich im Wesentlichen auf die Wirkung der im Unterschied zur deutschen Fassung in ihrer Deutlichkeit gesteigerten Bezugnahmen auf den Nationalsozialismus, insbesondere durch die Darstellung von Hakenkreuzen und der Person Adolf Hitlers.

Aufgrund des jugendschutzrechtlich vorgegebenen Prüfumfangs war auch nicht über die strafrechtliche Relevanz hinsichtlich der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Sinne des § 86a Strafgesetzbuch (StGB) zu entscheiden. Die Prüfung erfolgte aufgrund der im Jugendschutzgesetz normierten sowie im Rahmen der Spruchpraxis fortentwickelten  Tatbestände der Jugendgefährdung.

Eine vertiefte Darstellung erfolgt im Rahmen der schriftlichen Entscheidungsbegründung.