Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Anstieg der Zahl tatverdächtiger Kinder und Jugendlicher laut PKS 2022: Social-Media-Plattformen dürfen keinen Resonanzraum für Straftaten bieten

Die Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen spielt sich auch online ab. Eine gestiegene Jugendkriminalität wirkt daher auch in jugendaffinen digitalen Diensten. Vor allem in sozialen Medien werden Videos von Gewalttaten unter Jugendlichen verbreitet, kursieren Trends zur Veröffentlichung von Aufnahmen übergriffiger Pranks, findet Hassrede statt oder werden Darstellungen sexueller Gewalt weitergeleitet. Für Kinder und Jugendliche können solche Inhalte zum einen eine entwicklungsbeeinträchtigende oder sogar jugendgefährdende Wirkung entfalten. Möglich ist hier beispielsweise eine Verminderung der Empathiefähigkeit, die zur Verrohung und Akzeptanz von Gewalt als Konfliktlösungsmittel führen kann – online genauso wie in der analogen Welt. Der Respekt vor anderen Menschen schwindet und die Bereitschaft zur Begehung von Straftaten kann steigen. Zum anderen können junge Menschen aber auch selbst zu Täterinnen und Tätern werden, wenn sie sich zum Beispiel selbst aktiv an grenzüberschreitenden Trends beteiligen oder Darstellungen sexueller Gewalt weiterleiten.

Anbieter sind zu Vorsorgemaßnahmen verpflichtet

Die Anbieter relevanter digitaler Dienste wie soziale Netzwerke sind verpflichtet, diesen Risiken mit strukturellen Vorsorgemaßnahmen zu begegnen. Sie müssen insbesondere ein effektives Melde- und Abhilfesystem vorhalten und auf anbieterunabhängige Beratungsangebote hinweisen.

Ein funktionierendes Melde- und Abhilfeverfahren ist für Anbieter eine zentrale Möglichkeit, rechtswidrige Inhalte auf ihren Plattformen erkennen und entfernen zu können. Zentral ist hierbei die Geschwindigkeit: Offensichtlich strafrechtlich relevante Inhalte müssen nach einer Meldung schnell entfernt werden. Hinweise auf anbieterunabhängige Beratungsangebote müssen leicht erkennbar sein und sollten ein anonymes Verfahren ermöglichen. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) überwacht die Umsetzung, konkrete Ausgestaltung und Angemessenheit der zu treffenden Maßnahmen.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien und die Überwachung systemischer Vorsorgemaßnahmen (wie z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Medienanbietern. Zudem vernetzt sie alle im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure, fördert die kontinuierliche Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes und ermöglicht Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung.