Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Ausgabe 3/2021 der Fachzeitschrift BPJMAKTUELL erschienen

Im Mittelpunkt der Ausgabe steht ein Interview mit dem ersten Direktor der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) Sebastian Gutknecht, der zuletzt als Geschäftsführer bei der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Nordrhein-Westfalen (AJS NRW) tätig war. Im zweiten Schwerpunktbeitrag erläutert der stellvertretende Direktor der BzKJ, Thomas Salzmann, wesentliche gesetzliche Neuerungen zum Indizierungsverfahren und zur Führung der Liste jugendgefährdender Medien.

Der Beitrag in der Rubrik „Wissenswert“ knüpft ebenfalls an das Schwerpunktthema an und zeigt im Rahmen einer kurzen Rückschau die mit der Geschichte der BzKJ verbundenen Entwicklungen, die bis in die frühen 50er-Jahre zurückgehen.

Die Rubrik „Spruchpraxis“ informiert über die Listenstreichung von zwei Filmen aus dem sogenannten „Rape & Revenge“-Genre sowie über die Bestätigung der Indizierung zum Rassenhass anreizender Musik-CDs. Über die Verfahren hatte das 12er-Gremium der bei der BzKJ angesiedelten Prüfstelle für jugendgefährdende Medien im Juli 2021 zu entscheiden.

Mit der ständigen Rubrik „ZUKUNFTSWERKSTATT“ macht die BzKJ die Arbeit und Ergebnisse im Rahmen des Strategieprozesses „Digitales Aufwachsen.Vom Kind aus denken. Zukunftssicher handeln.“ transparent. Die ZUKUNFTSWERKSTATT fungiert dabei als zentraler Diskursraum zur Ausgestaltung des nun erweiterten gesetzlichen Auftrags. Die Arbeitsprozesse werden derzeit an den verschiedenen Stellen an die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst und aufgebaut.
Der Gefährdungsatlas als erstes im Rahmen der ZUKUNFTSWERKSTATT erarbeitetes Produkt erfreut sich weiterhin einer hohen Nachfrage. Die Printversion kann kostenlos per E-Mail unter zukunftswerkstatt@bzkj.bund.de angefordert und die Digitalausgabe auf der Website der BzKJ im Bereich „Service“ und dort unter „Publikationen“ heruntergeladen werden.

Zu den Online-Beiträgen der aktuellen Ausgabe.