Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Ausgabe 4/2022 der Fachzeitschrift BzKJAKTUELL erschienen

Kinder und Jugendliche können bei der Nutzung digitaler Medien mit (altersunangemessenen) sexuellen Inhalten, Belästigung oder sexualisierter Gewalt in Berührung kommen. Sie können sexualisierte Gewalt durch Erwachsene erfahren, aber auch andere Kinder und Jugendliche können sich ihnen gegenüber sexuell übergriffig verhalten. Ebenso können sie, teils unabsichtlich und unbedacht, selber Grenzen überschreiten und sexualisierte Gewalt auslösen und verbreiten. Sexualisierte (Peer-)Gewalt im digitalen Raum kann in sozialen Netzwerken, privaten Chats aber auch in Klassenchats und in Chaträumen von Online-Spielen stattfinden.

Das Phänomen steht im Fokus der BzKJAKTUELL 4/2022. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) widmet sich dem Thema zudem im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags zur Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes in den Formaten der Schwerpunktthemenstrecke „Sexuelle Gewalt und Belästigung im digitalen Raum“ der bei ihr angesiedelten ZUKUNFTSWERKSTATT.

Die Autorinnen Julia Hopf und Claudia Wienand setzen sich im ersten Schwerpunktbeitrag der Ausgabe mit den derzeitigen Formen digitaler sexualisierter Gewalt sowie dem Phänomen der digitalen Verbreitung auseinander. Weiterhin beleuchten sie Möglichkeiten der Prävention und Intervention bei mediatisierter Peergewalt und stellen in diesem Zusammenhang das Projekt „ByeDV – Beyond Digital Violence. Capacity Building For Relevant Professionals Working With Children and Young People Who Experienced Sexualised Violence Using Digital Media“ vor.

Im zweiten Schwerpunktbeitrag verschafft Dr. Anja Schmidt einen grundlegenden Überblick über die mit dem Phänomen in Zusammenhang stehenden rechtlichen Vorgaben sowie zu schützenden Rechtsgüter und erläutert die dabei relevanten Regelungen und Begrifflichkeiten.

Kriminalpräventive Praxislektüre bietet in der Rubrik „Wissenswert“ der Beitrag von Martina Plackmann zur Vorstellung von „Sounds Wrong – der Kampagne der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes gegen die Verbreitung von Kinderpornografie“. Ziele der Kampagne sind gemäß dem Kampagnenmotto „Zivilcourage zeigen und Missbrauchsdarstellungen melden“ die Stärkung der Bereitschaft zur Anzeige im Fall von sexualisierter Gewalt sowie die Förderung von Ansätzen zur Aufklärung von Kindern und Jugendlichen über mit sexualisierter Gewalt zusammenhängenden strafbaren Handlungen.

Die Rubrik „Spruchpraxis“ informiert wie gewohnt über ausgewählte Entscheidungen und Verfahren der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien.

Im Beitrag in der Rubrik „ZUKUNFTSWERKSTATT“ werden die erwachsenen und jugendlichen Mitglieder des Beirats der BzKJ vorgestellt. Der Beitrag enthält außerdem einen Bericht über die letzte Beiratssitzung im September 2022 mit dem thematischen Schwerpunkt der Kinder- und Jugendbeteiligung. Die BzKJ ist die erste Bundesoberbehörde, in deren Beirat gesetzlich verankert auch zwei Mitglieder agieren, die zum Zeitpunkt ihrer Ernennung höchstens 17 Jahre alt sind. Die BzKJ verfolgt das kinderrechtliche Ziel, die Kinder- und Jugendbeteiligung über den Beirat hinaus noch stärker in weitere Arbeitsprozesse strukturell zu verankern und die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen somit möglichst wirksam in die Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes zu integrieren.

Zu den fachredaktionellen Online-Beiträgen der BzKJAKTUELL 4/2022.