Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wird zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

Mit Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes am 1. Mai 2021 wird die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ).

Die Umbenennung folgt einem deutlich ausgeweiteten gesetzlichen Auftrag der in Bonn ansässigen Bundesoberbehörde sowie einem konsequent kinderrechtlich und am Mediennutzungsverhalten der Kinder und Jugendlichen ausgerichteten Verständnis von Kinder- und Jugendmedienschutz.

„Das neue Jugendschutzgesetz ist die Antwort auf eine in weiten Teilen digitalisierte Lebenswelt von Kindern- und Jugendlichen, in der sie sich mit großer Selbstverständlichkeit bewegen, Chancen wahrnehmen, aber eben auch Gefährdungen ausgesetzt sind. Moderner Kinder- und Jugendmedienschutz umfasst die Organisation von gleichermaßen Schutz, Befähigung und Teilhabe, um Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Diesem Dreiklang folgt der neue gesetzliche Auftrag der Behörde, den es jetzt in enger Abstimmung mit der vielfältigen Akteurslandschaft umzusetzen gilt.“,

so Thomas Salzmann, stellvertretender Direktor der neuen Bundeszentrale.

Die Aufgaben der BzKJ sind in § 17a des reformierten Jugendschutzgesetzes (JuSchG) geregelt und umfassen im Wesentlichen folgende Punkte:

  • Die BzKJ unterhält eine Prüfstelle für jugendgefährdende Medien und führt wie die vormalige Bundeprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) die Liste der jugendgefährdenden Medien weiter. An die Listenaufnahme (Indizierung) von Medien sind weiterhin strenge Verbreitungs- und Werbebeschränkungen gegenüber Kindern und Jugendlichen geknüpft. Reformen der Antragsberechtigung, der Listenführung und Verwertbarkeit der Liste in pädagogischer und technischer Hinsicht tragen dazu bei, dass neben der Abschirmfunktion der Indizierung ihre Orientierungsfunktion für Medienanbieter und Erziehende gefestigt wird.
  • Die BzKJ gibt Orientierung – zum Beispiel über die Erkenntnisse und Ergebnisse der Spruchpraxis. Die Indizierungspraxis wird hierdurch in ihrer präventiven Wirkung erheblich gestärkt.
  • Zur Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes fördert die BzKJ eine gemeinsame Verantwortungsübernahme von Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Hierzu werden unter anderem die seit 2018 im Format der ZUKUNFTSWERKSTATT erprobten Diskursformate zwischen Medienanbietern und interdisziplinären Expertinnen und Experten aus der kinderrechtlichen wie medienpädagogischen Praxis auf der neuen gesetzlichen Grundlage verstetigt und ausgebaut. Ziel ist die dauerhafte Implementierung eines intelligenten Chancen- und Risikomanagements zur Förderung von Maßnahmen für ein gutes Aufwachsen mit Medien. Zur Unterstützung der kinderrechtlichen Perspektive wird ein Beirat mit direkter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen eingerichtet.
  • Die BzKJ hat eine finanzielle Förderkompetenz erhalten und wird diese mit dem Schwerpunkt auf kindgerechte Zugänge zum Internet ausgestalten.
  • Das neue Jugendschutzgesetz enthält systemische Vorsorgepflichten (zum Beispiel sichere Voreinstellungen, Beschwerde- und Hilfesysteme) gegenüber Plattformen. Der BzKJ obliegt die Rechtsdurchsetzung in diesem Bereich. Endet ein dazu vorausgegangenes "dialogisches Verfahren" ohne Erfolg, kann die BzKJ konkrete Maßnahmen anordnen und in letzter Konsequenz bei Nichtbefolgung empfindliche Bußgelder in einer Höhe von bis zu 50 Millionen Euro verhängen. Auch gegenüber ausländischen Anbietern kann sie Verstöße ahnden.

Die Arbeitsprozesse werden derzeit an den verschiedenen Stellen an die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst und aufgebaut, weitere Berichterstattung über die Aufgaben und Arbeit der Bundeszentrale erfolgt in den bekannten Rubriken auf der Website der BzKJ sowie in der behördeneigenen Fachzeitschrift BPJMAKTUELL.

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ist erreichbar unter:

Anschrift
Rochusstraße 8-10 - 53123 Bonn
Postfach 140165 - 53056 Bonn

Telefon: +49 (0)228 99 962103-10
Fax: +49 (0)228 379014
E-Mail:  info@bzkj.bund.de

Anfragen mit Pressebezug können per E-Mail an info@bzkj.bund.de gerichtet werden.

Anfragen zur ZUKUNFTSWERKSTATT können per E-Mail an zukunftswerkstatt@bzkj.bund.de gerichtet werden.