Pressemitteilung des BMFSFJ Bundesrat billigt Reform des Jugendschutzgesetzes

Am 26. März hat der Bundesrat das Zweite Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes beschlossen. Die Regelungen sollen zum 1. Mai 2021 in Kraft treten. Nicht erst seit den pandemiebedingten Einschränkungen ist es für Kinder und Jugendliche selbstverständlich, digitale Medien in ihrem Alltag zu nutzen. Sich online austauschen, gemeinsam spielen, Videos schauen und Clips aufzeichnen, sind fester Bestandteil des Aufwachsens geworden. Kinder und Jugendliche sind dabei auch auf Plattformen aktiv, die für eine so junge Nutzergruppe nicht geeignet sind. So werden sie sehr häufig auch mit beängstigenden und verstörenden Bildern oder Videos konfrontiert. 41 Prozent der Kinder und Jugendlichen fühlen sich im Internet gemobbt, beschimpft und beleidigt oder massiv von Fremden belästigt und bedrängt.
 

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey:

"Was lange währt, wird endlich gut. Mit dem heutigen Votum des Bundesrates haben wir es endlich geschafft, unseren Kinder- und Jugendmedienschutz ins digitale Zeitalter zu bringen. Mit dem Update des Jugendschutzgesetzes sorgen wir für moderne und zeitgemäße Regelungen, die schon am 1. Mai in Kraft treten sollen. Wir haben die heutigen technischen Möglichkeiten im Blick und begegnen den verschiedenen Interaktionsrisiken für Kinder und Jugendliche, die das Internet mit sich bringt: Belästigungen, Beleidigungen, Abzocke. Kinder und Jugendliche werden besser geschützt, weil Anbieter von Spielen oder sozialen Netzwerken zu altersgerechten Voreinstellungen verpflichtet werden. Verstöße werden in letzter Konsequenz mit Bußgeldern geahndet. Und Eltern, pädagogische Fachkräfte und die Kinder und Jugendlichen selbst bekommen klare Orientierung, etwa durch einheitliche Alterskennzeichnungen. Jugendschutz im 21. Jahrhundert bedeutet Schutz, Orientierung und Durchsetzung - auch im Internet. Das ist ein riesen Fortschritt für den Kinder- und Jugendschutz in Deutschland."

Kinder und Jugendliche schützen

Das neue Jugendschutzgesetz schafft:

  • Schutz von Kindern und Jugendlichen  vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexueller Anmache oder Kostenfallen
  • Orientierung für Eltern, Fachkräfte und Jugendliche durch einheitliche Alterskennzeichen
  • Durchsetzung der Regelungen nicht nur national, sondern auch gegenüber ausländischen Anbietern, die Kinder und Jugendliche besonders viel nutzen

Einheitliche Alterseinstufungen sicherstellen

Das neue Jugendschutzgesetz sorgt dafür, dass Filme oder Spiele verbindlich und einheitlich Alterseinstufungen erhalten, ob online oder im Einzelhandel. Das Gesetz sieht vor, dass etwa Kostenfallen, unbeschränkte Kontaktfunktionen oder glücksspielähnliche Elemente durch Kennzeichnungen mit Symbolen, die neben die bekannte Alterskennzeichnung tritt, transparent gemacht werden müssen.

Über verpflichtende Vorsorgemaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen insbesondere bei der Nutzung von Social-Media-Diensten sollen auch die Anbieter stärker in die Verantwortung genommen werden.

Franziska Giffey:

"Angebote, die von Kindern und Jugendlichen genutzt werden, müssen sich auch für junge Nutzerinnen und Nutzer eignen. Das Gesetz verpflichtet nun nationale und internationale Anbieter, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und Interaktionsrisiken einzudämmen. Hierfür müssen sie geeignete Schutzkonzepte wie altersgerechte Voreinstellungen und Hilfs- und Beschwerdesysteme für ihre junge Zielgruppe entwickeln und umsetzen."

Bundeszentrale ahndet Verstöße

Die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wird deshalb zu einer modernen Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ausgebaut. Die neue Bundeszentrale soll künftig sicherstellen, dass die vom Gesetz erfassten Plattformen ihren systemischen Vorsorgepflichten (zum Beispiel sichere Voreinstellungen, Beschwerde- und Hilfesystem) nachkommen. Endet ein "dialogisches Verfahren" dazu ohne Erfolg, kann die Bundeszentrale konkrete Maßnahmen anordnen und in letzter Konsequenz bei Nichtbefolgung empfindliche Bußgelder verhängen. Auch gegenüber ausländischen Anbietern kann sie Verstöße ahnden.

Mit der Bundeszentrale entstehen klare Strukturen im Kinder- und Jugendmedienschutz. Außerdem wird eine zentrale Austauschplattform für nationale und internationale Akteurinnen und Akteure sowie zur stetigen Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes geschaffen, die mit der Medienentwicklung Schritt hält. Dabei wird die Perspektive von Kindern, Jugendlichen und Eltern einbezogen. Ein Beirat unterstützt die Bundeszentrale bei diesen Aufgaben.

Auch der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), der Antisemitismusbeauftragten des Bundes, die Drogenbeauftragten, die Ärzte-, Kinderschutz-, Familien- und Jugendverbänden, UNICEF und die Kirchen unterstützen das neue Jugendschutzgesetz.

Zahlen und Fakten

  • Im Jahr 2019 waren Jugendliche im Alter von 12 bis 19 Jahren 205 Minuten täglich online. Im Jahr 2020 waren es sogar 258 Minuten täglich.
  • Über 40 Prozent der Kinder von zehn bis 18 Jahren haben im Internet bereits negative Erfahrungen gemacht; über eine Million von ihnen haben etwas gesehen, das sie geängstigt hat.
  • 800.000 Kinder von zehn bis 18 Jahren wurden bereits im Netz beleidigt oder gemobbt.
  • 250.000 Kinder wurden von Erwachsenen mit dem Ziel sexuellen Missbrauchs kontaktiert.
  • 70 Prozent der Mädchen und Frauen sind bei der Nutzung sozialer Medien von digitaler Gewalt betroffen.