Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Bundesverfassungsgericht bestätigt Indizierung eines Albums aus dem Genre "Gangsta-Rap"

Die bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) angesiedelte Prüfstelle hatte das Album im April 2015 indiziert. Sämtliche auf dem Album befindlichen Musiktitel wirken nach Einschätzung des Gremiums verrohend, verherrlichen einen kriminellen Lebensstil – insbesondere den Drogenhandel – oder diskriminieren Frauen und homosexuelle Menschen.

Abwägung zwischen Jugendschutz und Kunstfreiheit

In allen Indizierungsverfahren der bei der BzKJ angesiedelten Prüfstelle für jugendgefährdende Medien werden Verfassungsgüter zu einem verhältnismäßigen Ausgleich gebracht: Die Gremien der Prüfstelle müssen die Belange des Jugendschutzes stets gegen Grundrechte wie die Meinungs- oder Kunstfreiheit abwägen. Bei der Beurteilung des verfahrensgegenständlichen Albums kam die Prüfstelle zu dem Schluss, dass dem Jugendschutz auch unter Berücksichtigung der für das Genre „Gangsta-Rap“ typischen künstlerischen Stilmittel im Ergebnis Vorrang vor der Kunstfreiheit des Künstlers einzuräumen sei.

Rechtsstaatlichkeit als Grundprinzip von Indizierungsverfahren

Indizierungen stellen schwere Eingriffe in die Grundrechte von Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern dar. Deshalb bestehen an die Durchführung der Verfahren hohe rechtsstaatliche Anforderungen. Die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Prüfstelle kann wiederum gerichtlich überprüft werden, bis hin zum Bundesverfassungsgericht.
Die hohen rechtlichen Anforderungen an die Entscheidungen schützen nicht nur die Künstlerinnen und Künstler vor unverhältnismäßigen Eingriffen des Staates. Da bei Indizierungsverfahren stets der normative Wertekonsens unserer Gesellschaft angewendet wird, dienen Indizierungsentscheidungen auch der Aushandlung gesellschaftlicher Fragen und wirken somit orientierungsgebend.

Thomas Salzmann, stellvertretender Direktor der BzKJ und Vorsitzender der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien:

„Die Entscheidung, ein Grundrecht wie die Kunstfreiheit zugunsten des Jugendschutzes einzuschränken, trifft die Prüfstelle für jugendgefährdende Medien nie leichtfertig. Dennoch ist es das gute Recht von Betroffenen, eine gerichtliche Überprüfung dieser Grundrechtsabwägung herbeizuführen. Das ist Ausdruck der Rechtsstaatlichkeit von Indizierungsverfahren. Der jüngste Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist eine Bestätigung der differenzierten Arbeit der Prüfstelle und ihrer Prüferinnen und Prüfer.“

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien und die Überwachung systemischer Vorsorgemaßnahmen (wie z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Medienanbietern. Zudem vernetzt sie alle im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure, fördert die kontinuierliche Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes und ermöglicht Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung.