Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz BzKJ begrüßt Ankündigung von TikTok zu weiteren Vorsorgemaßnahmen für Kinder und Jugendliche

Die Videoplattform TikTok ist eines der relevantesten Online-Angebote für Kinder und Jugendliche. Die Änderungen, die am 23. November 2022 auf der Videoplattform eingeführt werden, sollen die Nutzung von Livestreams für Kinder und Jugendliche sicherer machen. Konkret plant TikTok, dass Nutzerinnen und Nutzer mindestens 18 Jahre alt sein müssen, um ein „LIVE“ starten zu können. Zudem soll es zukünftig möglich sein, Livestreams nur Erwachsenen zugänglich zu machen.

Die Rezeption von Livestreams anderer Nutzerinnen und Nutzer kann für Kinder und Jugendliche risikobehaftet sein, wenn sie beispielsweise eine ängstigende oder sozialethisch desorientierende Wirkung entfalten. Dies könnte beispielsweise durch ein Skandalisieren von Krisenszenarien oder ein Propagieren von selbstschädigendem Verhalten geschehen. Für Kinder und Jugendliche bergen aber auch eigene Livestreams zahlreiche Interaktionsrisiken. Es besteht die Gefahr, dass sie mit beleidigenden oder belästigenden Kommentaren konfrontiert oder durch Zuschauende zu risikoreichen oder sexualisierten Handlungen motiviert werden. Bei zusätzlicher Preisgabe persönlicher Informationen können Kinder und Jugendliche so auch zu Opfern sexuellen Missbrauchs werden.

Eine besondere Herausforderung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Livestreams stellt in beiden Fällen die Echtzeit-Übertragung dar. Selbst ein gut funktionierendes Meldesystem könnte eine akute Gefährdung nicht verhindern – eine nachträgliche Abhilfe ist bei Live-Inhalten nicht möglich. Das macht es schwer, an dieser Stelle eine sichere Nutzung für Kinder und Jugendliche zu gewährleisten.

Risikodimensionen wie diese sind Gegenstand der Gespräche, die die BzKJ mit TikTok führt:

„Die BzKJ steht mit TikTok in einem regelmäßigen Austausch zu den Vorsorgemaßnahmen der Plattform. Wir nehmen bei TikTok die Bereitschaft wahr, kontinuierlich an der Verbesserung des Schutzniveaus für Kinder und Jugendliche zu arbeiten und setzen hierzu auf der Grundlage des Jugendschutzgesetzes Impulse. Die Pläne für neue Maßnahmen für mehr Sicherheit bei Livestreams sind in diesem Zusammenhang eine erfreuliche Entwicklung, die wir gerne im Dialog mit dem Anbieter begleiten“,

so Sebastian Gutknecht, Direktor der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz.

Die BzKJ wird die Umsetzung, konkrete Ausgestaltung und Angemessenheit dieser geplanten Maßnahme in der Praxis vor dem Hintergrund der Anbietervorsorgepflichten im Jugendschutzgesetz beurteilen. Diese Beurteilung steht insbesondere in engem Zusammenhang mit verlässlichen Altersüberprüfungen.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien und die Überwachung systemischer Vorsorgemaßnahmen (wie z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Medienanbietern. Zudem vernetzt sie alle im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure, fördert die kontinuierliche Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes und ermöglicht Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung.