Kinder sind kein Content

BzKJ setzt Zeichen für Kinderschutz im Netz

Gerade in der Ferienzeit posten viele Familien Fotos und Videos ihrer Kinder in sozialen Netzwerken. Was als schöne Erinnerung gedacht ist, kann jedoch Risiken bergen. Insbesondere die Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz erleichtern es, Bilder auszuwerten, zu verändern oder in anderen Zusammenhängen weiterzuverwenden. Die Folgen  sind häufig nicht absehbar.

„Künstliche Intelligenz verändert die Risiken von Kindern grundlegend. Heute reicht häufig schon ein kleiner Bildausschnitt, um Informationen zu erkennen, zu verknüpfen oder für andere Zwecke weiterzuverwenden. Viele Eltern teilen Fotos ihrer Kinder mit den besten Absichten, oft ohne zu wissen, wie weitreichend die Folgen sein können“,

so Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ.

Mit ihrer Beteiligung an der Aktionswoche #KindersindkeinContent möchte die BzKJ Eltern und Erziehende dafür sensibilisieren, Kinderaufnahmen nicht leichtfertig zu veröffentlichen und die Rechte ihrer Kinder bei der Mediennutzung konsequent mitzudenken. Während der Aktionswoche informieren die beteiligten Organisationen mit Tipps, Materialien und Hintergrundinformationen zum sicheren Umgang mit Kinderbildern im Netz.

Beteiligen können sich alle unter dem Hashtag #KindersindkeinContent und setzen damit ein Zeichen für mehr Kinderschutz im Netz.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).