Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz BzKJ und Meta im Gespräch über Kinder- und Jugendmedienschutz

Mit Inkrafttreten der Novelle des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) 2021 hat der Gesetzgeber Diensteanbieter erstmalig verpflichtet, Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um Kindern und Jugendlichen eine sichere und unbeschwerte Teilhabe im digitalen Raum zu ermöglichen. Hierbei geht es vor allem um eine strukturelle Ausgestaltung der Angebote, die den Schutz der persönlichen Integrität von Kindern und Jugendlichen, ihren Schutz vor der Konfrontation mit für sie beeinträchtigenden oder gefährdenden Inhalten sowie ihre Befähigung zur Selbsthilfe fördern.

Die BzKJ begleitet relevante Anbieter bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen und übt darüber die Aufsicht aus.

Elternbegleitungstool als eine Vorsorgemaßnahme gemäß Jugendschutzgesetz

Tools zur Elternbegleitung, wie Meta es in seinem Dienst Instagram anbietet, sind ein guter Ansatz, den das Jugendschutzgesetz explizit vorsieht. Sie können den Dialog zwischen Kindern und Jugendlichen und ihren Erziehungsberechtigten fördern und ermöglichen Einblicke in das Nutzungsverhalten sowie die Nutzungszeiten. Maßgebend im Sinne der Kinderrechte ist, dass solche Tools die Balance wahren zwischen Schutz auf der einen sowie Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen auf der anderen Seite. Transparenz gegenüber den jungen Menschen und Respekt vor ihrer Privatsphäre sind entscheidende Faktoren, die Meta gut gelöst hat.

Es ist wichtig die Angebote so auszugestalten, dass sie den Bedarfen und Nutzungsgewohnheiten von Erziehungsberechtigten sowie Kindern und Jugendlichen entsprechen. Dazu gehört beispielsweise eine flexible Gestaltung von Pausenzeiten. Auch sollte die Möglichkeit bestehen, gemeinsam sichere Voreinstellungen einzurichten.

Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ:

„Wir stehen zu aktuellen Gefährdungsphänomenen und entsprechenden Vorsorgemaßnahmen im engen Austausch und erleben Meta als offenen Dialogpartner. Es freut uns, dass Meta großen Wert auf die Evaluierung und stetige Weiterentwicklung seiner Tools legt und den Ansatz der dialogischen Regulierung aktiv mitgestaltet.“

Kinder- und Jugendmedienschutz als Verantwortungsgemeinschaft

Ein wirksamer Kinder- und Jugendmedienschutz kann nur dann gelingen, wenn er als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrgenommen wird. Hierbei haben neben dem Staat und den Anbietern relevanter Online-Dienste auch Eltern weiterhin eine bedeutende Rolle. Eltern brauchen geeignete Instrumente, um ihre Kinder bei einer altersgerechten Mediennutzung zu begleiten.

„Es ist entscheidend, Eltern, Kinder und Jugendliche bei der Entwicklung und Evaluierung von Kinder- und Jugendschutzmaßnahmen mitzunehmen. Termine wie der heutige können dazu beitragen, nah an den Bedürfnissen von Familien zu arbeiten und entsprechende Tools bei Ihnen bekannt zu machen. Dabei werden auch wir gerne weiter unterstützen,“

so Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien und die Überwachung systemischer Vorsorgemaßnahmen (wie z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Medienanbietern. Zudem vernetzt sie alle im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure, fördert die kontinuierliche Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes und ermöglicht Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung.