Digitale Medien bieten Kindern und Jugendlichen vielfältige Möglichkeiten für Austausch, Kreativität und Teilhabe. Gleichzeitig wachsen die Herausforderungen im digitalen Alltag: Neben problematischen Inhalten geraten junge Menschen zunehmend durch Cybermobbing, Cybergrooming, Hate Speech, Sextortion oder versteckte Kostenfallen unter Druck.
Das aktuelle Jugendmedienschutzsystem, das auf dem Jugendschutzgesetz (JuSchG), dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) sowie auf dem europäischen Digital Services Act basiert, sieht verschiedene Maßnahmen vor, um diesen Gefährdungen zu begegnen. Der Online-Workshop gibt einen Überblick über diese rechtlichen Grundlagen und erläutert zentrale Mechanismen des Jugendmedienschutzes. Dabei werden insbesondere die für Social-Media-Anbieter verpflichtenden strukturellen Vorsorgemaßnahmen sowie die orientierungsgebende Funktion der BzKJ im Zusammenspiel von Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft thematisiert.
Der Workshop beginnt mit einem einführenden Vortrag durch Expertinnen und Experten der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz sowie der Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD). Im Anschluss besteht Gelegenheit zur Diskussion und für Fragen aus der Praxis.
Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe, der kulturellen Bildung sowie an weitere Interessierte.
Termin und Anmeldung
- Neue digitale Trends, neue Gefährdungen: Rechtliche Grundlagen des Kinder- und Jugendmedienschutzes
Dienstag, 2. Juni 2026: 17:00 Uhr – 18:30 Uhr.
Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist erforderlich.
Weitere geplante Veranstaltungen:
In diesem Jahr sind zwei weitere Online-Workshops der BzKJ zu Themen des Kinder- und Jugendmedienschutzes geplant.
- Radikal online: Kinder und Jugendliche als Zielgruppe extremistischer Online-Aktivitäten
Dienstag, 15. September 2026: 17:00 Uhr – 18:30 Uhr - Pornografie, Cybergrooming, Sexting: Abgrenzung, Rechtslage und Konsequenzen für die Kinder- und Jugendarbeit
Dienstag, 1. Dezember 2026: 17:00 Uhr – 18:30 Uhr
Die Online-Veranstaltungen bauen nicht aufeinander auf und können unabhängig voneinander besucht werden.
Zum Programmheft 2026 der Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW e. V.
Über die BzKJ
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).