Ab dem 17. Februar 2024 gilt der DSA in der gesamten EU. Die Verbesserung und Stärkung des Schutzes der europäischen Grundrechte und insbesondere der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eines der wichtigsten Ziele des DSA. Dank deutscher Verhandlung konnte ein starker Kinder- und Jugendschutz in Artikel 28 Absatz 1 DSA verankert werden.
Die sehr großen Online-Plattformen („VLOPS“) wie Instagram oder TikTok und Suchmaschinen („VLOSE“) werden nach dem DSA direkt durch die Europäische Kommission reguliert. Alle anderen Online-Plattformen unterliegen der Aufsicht des Mitgliedsstaates, in welchem sie oder ihr gesetzlicher Vertreter jeweils niedergelassen sind.
Das „Digitale-Dienste-Gesetz“ (DDG), das voraussichtlich im April 2024 in Kraft treten soll, legt die organisatorische Ausgestaltung für Deutschland fest. Es sieht eine Stelle in der Bundesnetzagentur als zentrale Koordinierungsstelle in Deutschland vor. Für den strukturellen Online-Schutz Minderjähriger in Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland wird die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) zuständige Behörde.
Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ, stellt fest:
„Der DSA ist ein großer europäischer Fortschritt und ein Einschnitt im bisherigen System der Regulierung von Risiken für Kinder und Jugendliche im Internet. In der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) können wir auf jahrelange Erfahrung zur Überprüfung von strukturellen Vorsorgemaßnahmen zurückgreifen. Mit dieser Expertise sind wir unter der neuen Rechtsordnung sofort aktiv, wenn in Deutschland im Laufe des Jahres das Digitale-Dienste-Gesetz in Kraft tritt. Die BzKJ ist für ihre Aufgaben gut vorbereitet. Wir freuen uns sehr, den Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Mediennutzung im Rahmen einer gemeinsamen europäischen Arbeit voranzubringen.“
Über die BzKJ
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien und die Überwachung systemischer Vorsorgemaßnahmen (wie z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Medienanbietern. Zudem vernetzt sie alle im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure, fördert die kontinuierliche Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes und ermöglicht Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung.