ZUKUNFTSWERKSTATT

Dritte Orte stärken digitale Teilhabe und Medienkompetenz

Kinder und Jugendliche erwerben wichtige Kompetenzen nicht nur in der Schule oder im Elternhaus. Auch an sogenannten „dritten Orten“ können sie sich ausprobieren, mit Gleichaltrigen austauschen und eigene Interessen verfolgen. Als „dritte Orte“ bezeichnet man in der Soziologie soziale Treffpunkte und Begegnungsstätten, die neben dem Zuhause (erster Ort) und dem Arbeitsplatz oder der Schule (zweiter Ort) den Alltag von Menschen ergänzen. Dort lernen junge Menschen beispielsweise, Informationen kritisch zu bewerten, Medien kreativ zu nutzen und Verantwortung in der Gemeinschaft zu übernehmen.

Die ZUKUNFTSWERKSTATT unter dem Titel „Mehr als Freizeit: Dritte Orte als Schlüssel zu digitaler Teilhabe und Befähigung“ brachte knapp 100 Akteurinnen und Akteure aus Wissenschaft, Medienpädagogik und dem Kinder- und Jugendmedienschutz zusammen. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie digitale und analoge Räume die Befähigung und Teilhabe junger Menschen fördern und sichere Möglichkeiten zum Lernen und Austausch schaffen können.

„Dritte Orte können jungen Menschen wichtige Erfahrungen von Gemeinschaft, Selbstbestimmung und Selbstwirksamkeit ermöglichen. Damit sie diese Potenziale entfalten können, brauchen wir niedrigschwellige Angebote, verlässliche Strukturen und wirksame Schutzkonzepte“,

sagt Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ.

Praxisbeispiele zeigten die Bandbreite solcher Angebote. Digital Streetwork unterstützt junge Menschen online bei unterschiedlichen Anliegen und vermittelt bei Bedarf weitere Hilfsangebote. Bei der mediengestützten Erinnerungsarbeit recherchieren Jugendliche lokale historische Ereignisse und bereiten ihre Ergebnisse medial auf. Auch eSport-Vereine können Gaming mit Begegnung, Fairplay und Jugendschutz verbinden. Wenn Kinder und Jugendliche dritte Orte mitgestalten, können sie demokratische Prozesse erfahren und Verantwortung für die Gemeinschaft übernehmen. Die Diskussionen machten deutlich, dass digitale und analoge dritte Orte einander ergänzen können. 

Zugleich wurden wichtige Voraussetzungen für gelingende dritte Orte benannt. Dazu gehören eine verlässliche Finanzierung, vielfältige und kostenfreie Angebote, qualifizierte Ansprechpersonen sowie Sicherheits- und Schutzkonzepte.

Für digitale Angebote wurde zudem die Bedeutung eines altersdifferenzierten, risikobasierten Schutzes hervorgehoben. Zudem wurde betont, dass Weiterbildungsangebote für Fachkräfte leichter zugänglich sein müssen. 

„Der Dreiklang aus Schutz, Befähigung und Teilhabe prägt die Arbeit der BzKJ. Bei der Ausrichtung unserer Angebote müssen wir darauf achten, dass sie auch die Orte außerhalb von Familie und Schule erreichen. Eine wirksame Jugendbeteiligung hilft uns, den Blick ganzheitlich dorthin zu richten, wo die Kinder und Jugendlichen sind“,

zieht Sebastian Gutknecht ein erstes Resümee aus der Veranstaltung.   

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).