Wie kann ein zukunftsfähiger Jugendmedienschutz in Europa aussehen? Dazu sprach Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ, am 27. August 2026 beim gamescom congress im Panel „Jugendschutz made in Europe? Zwischen Harmonisierung und nationaler Verantwortung“. Im Mittelpunkt des Jugendschutzpanels stand die Frage, wie das Zusammenspiel europäischer Regelwerke, wie der Digital Services Act (DSA), mit nationaler Verantwortung sowie die Weiterentwicklung bewährter Strukturen der regulierten Selbstregulierung im Games-Bereich gelingen kann. Gemeinsam mit Elisabeth Secker (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle), Svenja Hahn (Mitglied des Europäischen Parlaments, FDP/RENEW EUROPE) und Dr. Stephan Dreyer (Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut) erörterte Sebastian Gutknecht unter der Moderation von Anna Grebe, wie ein zukunftsfähiger Jugendmedienschutz ausgestaltet werden kann.
„Mit der Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) haben wir in der BzKJ bereits gute Erfahrungen mit der Umsetzung europäischen Rechts gesammelt. Eine zentrale Herausforderung ist dabei, die europäischen und nationalen Aufsichtsstrukturen so aufeinander abzustimmen, dass sie sich sinnvoll ergänzen. Wir setzen uns bei der BzKJ täglich mit unserer Arbeit dafür ein, einen wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum national und europäisch durchzusetzen“,
so Sebastian Gutknecht auf dem Panel.
Über die BzKJ
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).