Vertreterinnen und Vertreter der drei Unternehmen boten als Arbeitsgrundlage Einblicke in die aktuellen Vorsorgemaßnahmen für Kinder und Jugendliche in ihren Diensten. Diese Maßnahmen diskutierten sie in interdisziplinären Workshops mit Expertinnen und Experten beispielsweise aus der Kinder- und Jugendhilfe, den Strafverfolgungsbehörden, den Landesmedienanstalten und weiteren Institutionen des Kinder- und Jugendmedienschutzes. Der Austausch diente dazu, mögliche Vorsorgelücken zu identifizieren und Erkenntnisse zu gewinnen, die der Weiterentwicklung von Online-Schutzkonzepten inklusive anbieterseitiger Vorsorgemaßnahmen dienen.
Workshops zu Vorsorgemaßnahmen
In Anlehnung an die von der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) formulierten Bestandteile von Schutzkonzepten für den digitalen Raum lag der Schwerpunkt der Workshops auf vier Kernbereichen:
- Klare Regeln aufstellen,
- technische Möglichkeiten nutzen,
- Handlungsstrategien festlegen und
- aktiv informieren.
Konkret beleuchteten die Teilnehmenden beispielsweise Community Guidelines, Möglichkeiten der Altersverifikation, sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren, Hilfs- und Beratungsangebote sowie Formen der direkten Ansprache und Aufklärung.
Impulse der UBSKM und von Jugendlichen selbst
Diese Debatten fanden auch vor dem Hintergrund zuvor eingebrachter Perspektiven der UBSKM zu Schutzkonzepten als Maßnahme gegen sexuelle Gewalt und Möglichkeiten für deren Transformation in den digitalen Raum statt. Zudem bereicherten Impulse von Jugendlichen selbst den Austausch: Drei jugendliche Mitglieder des Beirats der BzKJ übermittelten in einer Videobotschaft Anregungen für anbieterseitige Vorsorgemaßnahmen, die die Kinderrechte auf Schutz, Befähigung und Teilhabe berücksichtigen.
Über die BzKJ
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien und die Überwachung systemischer Vorsorgemaßnahmen (wie z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Medienanbietern. Zudem vernetzt sie alle im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure, fördert die kontinuierliche Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes und ermöglicht Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung.