Förderfähig sind Maßnahmen, die unter Berücksichtigung digitaler Trends und gemäß eines intelligenten Chancen- und Risikomanagements
- Kindern altersgerechte Teilhabe, Kommunikation, Interaktion, die Gestaltung und Verbreitung eigener Inhalte sowie die Befähigung zur Teilhabe an medialen und digitalen Strukturen und Prozessen ermöglichen,
- die altersgerechte Gestaltung und Anlage digitaler Angebote weiterentwickeln und dabei die sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern verstärkt berücksichtigen,
- den Bedarfen, Interessen und Nutzungsgewohnheiten von Kindern entsprechen,
- altersgerechte Alternativen zu den prominenten, von Kindern genutzten nicht altersgerechten digitalen Angeboten bereitstellen,
- über die Einbindung, Weiterentwicklung und Optimierung unterstützender Vorsorgemaßnahmen (mit Fokus auf Interaktion, Kommunikation, Austausch) und begleitender Informationen für Erziehende und Kinder den Ausbau von Selbstschutz und sicheren Interaktionsräumen fördern.
Förderziele und Voraussetzungen
Besonders förderwürdig sind Angebote und Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche aktiv und mitgestaltend einbinden, die Chancen und Herausforderungen von KI im Bereich des Kinder- und Jugendmedienschutzes gegebenenfalls unter Einbindung von KI mit Fokus Befähigung kreativ aufgreifen, barrierefreien Zugang fördern sowie Möglichkeiten zur begleitenden Unterstützung durch Erziehende bereitstellen. Gleiches gilt für Maßnahmen, die Demokratiefähigkeit unterstützen, indem sie mit Blick auf die im Förderprogramm beschriebenen Phänomene die Befähigung zum Selbstschutz fördern oder Impulse für diesbezügliche anbieterseitige Vorsorgemaßnahmen liefern. In diesem Jahr sind zudem altersgerechte Maßnahmen für Kinder besonders förderwürdig, die Vorteile von Vorsorgemaßnahmen (wie sichere Voreinstellungen oder Elternbegleittools) vorstellen, damit Kinder die Gründe verstehen und sie nicht nur als Einschränkung begreifen. Ergänzend sollen die Maßnahmen langfristig und vor allem auch über mobile Geräte (mit Fokus auf Tablets und Smartphones – Mobile First) aufgerufen werden können und langfristig über den Bewilligungszeitraum hinauswirken.
Zusätzlich gilt, dass nur in sich abgrenzbare Maßnahmen förderfähig sind, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Kooperationen zur bestmöglichen Nutzung von Synergien sind ausdrücklich erwünscht. Bei schon bestehenden Maßnahmen ist eine klar erkennbare Weiterentwicklung oder Neuausrichtung im Sinne der im Förderprogramm dargestellten Rahmung zwingend erforderlich.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Einzelunternehmen. Erfahrungen, Projekte und Ressourcen im Bereich des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie in der Entwicklung von digitalen Angeboten für Kinder sind mit Antragstellung nachzuweisen.
Weitere Details zu Antragstellung und Kontaktdaten für Rückfragen können dem Förderprogramm entnommen werden. Vollständige Bewerbungen sind bis zum 27.02.2026 einzureichen. Die Maßnahme kann frühestens ab dem Zeitpunkt der Bewilligung beginnen und muss bis zum 30.11.2026 abgeschlossen sein.