Kinder und Jugendliche sind auch online dem Risiko ausgesetzt, sexuelle Gewalt und Belästigung zu erfahren. Die Ausprägungen sind vielfältig. Deshalb setzt die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz auf ein Zusammenspiel unterschiedlicher Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen.
Indizierung von Missbrauchsdarstellungen und interdisziplinäre Vernetzung
Mit der Indizierung von Plattformen, über die Bilder und Videos von sexualisierter Gewalt an Kindern verbreitet werden, schränkt die bei der BzKJ angesiedelte Prüfstelle für jugendgefährdende Medien deren Reichweite ein. Dabei arbeitet sie eng mit den Strafverfolgungsbehörden, anderen Aufsichts- und Prüfinstitutionen sowie Internetbeschwerdestellen zusammen.
Diese Zusammenarbeit wird ergänzt durch die interdisziplinäre Vernetzungsarbeit der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz. An den Fachveranstaltungen der BzKJ zum Thema „Sexuelle Gewalt und Belästigung im digitalen Raum“ und ihren regelmäßigen Arbeitstreffen nehmen neben Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden unter anderem auch Mitarbeitende von Jugendhilfeeinrichtungen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Wirtschaft sowie relevante Anbieter von jugendaffinen Plattformen teil.
Aufsicht über strukturelle Vorsorgemaßnahmen in jugendaffinen Angeboten
Ziel dieses Austauschs im Rahmen der BzKJ-ZUKUNFTSWERKSTATT ist es, eine gemeinsame Wissensbasis aller Beteiligten zu erarbeiten und aus der interdisziplinären Perspektive adäquate Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche abzuleiten. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Weiterentwicklung anbieterseitiger struktureller Vorsorgemaßnahmen, die insbesondere bei direkten Interaktionsrisiken Wirkung entfalten.
Erwachsene suchen in sozialen Medien beispielsweise den Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen mit dem Ziel, sexuelle Übergriffe in der Online-Interaktion oder bei einem realen Treffen anzubahnen. Auch die Kommentarfunktion wird zum Instrument für Übergriffe, wenn alltägliche Bilder oder Videos von Kindern durch missbräuchliche Kommentare sexualisiert werden. Plattformanbieter sind durch das Jugendschutzgesetz verpflichtet, Kinder und Jugendliche durch geeignete Vorsorgemaßnahmen vor diesen und weiteren Risiken zu schützen. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ist zuständig für die Aufsicht über diese strukturellen Vorsorgemaßnahmen. Aktuell führt sie mehrere Verfahren gegen Anbieter, die dieser Pflicht nicht ausreichend nachkommen.
Kräftebündelung durch Bündnisse und Förderung
Die BzKJ verfolgt außerdem den Ansatz, die Kräfte mit anderen Akteurinnen und Akteuren im Kinder- und Jugendschutz zu bündeln und innovative Projekte auch finanziell zu fördern. Deshalb hat sie beispielsweise mit der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) ein Bündnis gegen sexuelle Gewalt im Netz gestartet. Außerdem hat die BzKJ aktuell ein Projekt des Kinderschutzbundes gefördert, mit dem Eltern wie auch Kinder und Jugendliche über das Thema Cybergrooming aufgeklärt werden sollen.
Aktionstag auf Initiative des Europarats
Der „Europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“ wurde 2015 vom Europarat initiiert. Seither erinnert er jährlich am 18. November an das „Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“. Diese sogenannte „Lanzarote-Konvention“ hat auch Deutschland am 18. November 2015 ratifiziert.
Über die BzKJ
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien und die Überwachung systemischer Vorsorgemaßnahmen (wie z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Medienanbietern. Zudem vernetzt sie alle im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure, fördert die kontinuierliche Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes und ermöglicht Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung.