Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf unbeschwerte Mediennutzung

In einer digitalisierten Lebenswelt entwickeln Kinder und Jugendliche ihre Persönlichkeit auch in Online-Umgebungen. Dort spielen und lernen sie, treten mit anderen Menschen in Kontakt, entfalten kreative Potenziale oder engagieren sich. Medienangebote, die diese Möglichkeiten eröffnen, bergen gleichzeitig zahlreiche Risiken. Kinder und Jugendliche können nicht nur mit ängstigenden oder sozialethisch desorientierenden Inhalten konfrontiert werden. Durch die vielfältigen Interaktionsmöglichkeiten vieler Online-Angebote können sie beispielsweise mit Cybermobbing in Berührung kommen, zu exzessiver Selbstdarstellung oder selbstverletzendem Verhalten verleitet oder Opfer sexualisierter Gewalt werden.

Differenzierte Vorsorgemaßnahmen nötig

Kinder und Jugendlichen haben das Recht, vor diesen Risiken geschützt zu werden. Gleichzeitig haben sie das Recht auf Befähigung und Teilhabe. Der einfache Ausschluss aus für sie besonders relevanten Online-Angeboten kann also keine Lösung sein. Ein kinderrechtlich adäquater Kinder- und Jugendmedienschutz erfordert gerade in dieser komplexen Gefährdungslage differenzierte, ineinandergreifende Maßnahmen, die es jungen Menschen ermöglichen, sich altersgerecht in Online-Umgebungen zu bewegen. Anbieter müssen diese Vorsorgemaßnahmen den spezifischen Diensten entsprechend individuell ausgestalten.

Die BzKJ begleitet die Anbieter relevanter Dienste bei der Anpassung ihrer Vorsorgemaßnahmen an die Anforderungen des Jugendschutzgesetzes und überwacht die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben.

„Ein guter Kinder- und Jugendmedienschutz unterstützt junge Menschen dabei, ihre Persönlichkeit auch in digitalen Lebensräumen unbeschwert entwickeln zu können. Schutz, Befähigung und Teilhabe ist deshalb der kinderrechtliche Dreiklang, an dem die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ihre Arbeit ausrichtet,“

so Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ.

Kinderrechte prägen Arbeit der BzKJ

Leitend ist diese kinderrechtliche Perspektive beispielsweise für die Gefährdungserhebung und -einordnung, die die BzKJ als „Gefährdungsatlas“ publiziert. Ebenso prägt sie die ZUKUNFTSWERKSTATT der BzKJ, in der die Behörde gemeinsam mit Verantwortlichen aus Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft Strategien für einen zukunftsgewandten Kinder- und Jugendmedienschutz erarbeitet. Und nicht zuletzt gelingt ein an den Kinderrechten ausgerichteter Kinder- und Jugendmedienschutz auch durch die direkte Beteiligung von jungen Menschen an der Arbeit der BzKJ – bisher im Beirat der BzKJ umgesetzt, perspektivisch auch in weiteren Formaten.

Der internationale Tag der Kinderrechte erinnert jährlich am 20. November an die Verabschiedung der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (VN) im Jahr 1989. Sie sichert jedem Kind – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder sozialem Status – universelle Rechte zu. In einem ergänzenden „General Comment #25“ hat der VN-Kinderrechteausschuss im März 2021 ausgeführt, wie diese Kinderrechte in Bezug auf die digitale Welt anzuwenden sind.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien und die Überwachung systemischer Vorsorgemaßnahmen (wie z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Medienanbietern. Zudem vernetzt sie alle im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure, fördert die kontinuierliche Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes und ermöglicht Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung.