Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Kinder und Jugendliche zur Mitarbeit im Beirat bei der BzKJ gesucht

Mit Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes zum 1. Mai 2021 wird bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) ein Beirat eingerichtet, der die BzKJ bei der Erfüllung ihrer Aufgaben berät. Nach den gesetzlichen Vorgaben gehören dem Beirat bis zu zwölf Personen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Institutionen an, die sich in besonderer Weise für die Verwirklichung der Rechte und den Schutz von Kindern und Jugendlichen einsetzen. Zwei der Sitze im Beirat werden mit Personen besetzt, die zum Zeitpunkt ihrer Berufung höchstens 17 Jahre alt sind.

Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) wurde beauftragt, diese Aufgabe über die Landes- und Kreis- bzw. Stadtjugendringe zu bewerben und der BzKJ nach einem bewerberoffenen Auswahlverfahren geeignete Personen vorzuschlagen.

Weitere Informationen zum Ablauf des Verfahrens und zum Hintergrund auf der DBJR-Website.