Jugendbeteiligung ist in der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) strukturell und gesetzlich fest verankert. Thomas Salzmann, stellvertretender Direktor der BzKJ, ging es vor allem darum, zuzuhören, den jungen Menschen Fragen zu stellen und gleichzeitig ihre Fragen zu rechtlichen Vorgaben und der Behördenpraxis zu beantworten. Die Schülerinnen und Schüler standen als Expertinnen und Experten in eigener Sache im Mittelpunkt.
„Begeistert hat mich, wie engagiert, sachlich und respektvoll die Diskussionen waren. Die BzKJ lebt Jugendbeteiligung. Der Kölner Jugendring hat ein tolles Format hierfür gefunden, das wir gerne unterstützt haben,“
so Thomas Salzmann.
Die Diskussion zeigte, wie differenziert junge Menschen auf das Thema blicken: Sie wollen an der digitalen Welt teilhaben, kommunizieren, sich informieren und unterhalten werden. Abstimmungen ergaben, dass Nutzungsbeschränkungen für Jüngere bis circa 14 Jahren verhältnismäßig positiv bewertet werden. Die Altersgrenze hatten die Schülerinnen und Schüler meist selbst überschritten. Sie gehen überwiegend für sich davon aus, die Gefahren von Social Media zu kennen und keine Zugangsbeschränkungen zu benötigen. An einer Schule fand aber auch die Forderung nach einer Zugangsbeschränkung bis 16 Jahre größere Unterstützung. Konsens bestand darüber, dass die Anbieter Maßnahmen ergreifen sollten, die Risiken reduzieren. Dies betrifft unter anderem Fake News, aggressive Kommunikation, gefährliche Vorbilder und vor allem Algorithmen und Funktionen, die zu langen Nutzungsdauern führen.
Die Gespräche machten deutlich: Junge Menschen wollen nicht nur digitale Angebote nutzen, sondern ihre Perspektiven in die Debatte um einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit sozialen Medien aktiv einbringen.
Insgesamt gab es in verschiedenen Kölner Schulen vier Dialogrunden mit Politikern. Die BzKJ hat an drei Veranstaltungen teilgenommen und mit den Schülerinnen und Schülern sowie Sven Lehmann, MdB, Bündnis 90/Die Grünen, Jochen Ott, MdL, SPD und Florian Braun, MdL, CDU diskutiert.
Über die BzKJ
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).