Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Kontrolle zeigt Wirkung: Jugendschutzkonforme Alterskennzeichnung bei Streaming-Plattformen

Verlässliche Alterskennzeichnungen helfen Eltern bei der Einschätzung, ob ein Film oder eine Serie für ihr Kind geeignet ist. Auch für pädagogische Fachkräfte sowie für Kinder und Jugendliche selbst sind sie eine wichtige Orientierungshilfe. Deshalb verpflichtet das Jugendschutzgesetz Streaming-Plattformen dazu, ihre Filme und Serien mit einer Alterskennzeichnung zu versehen. Diese müssen auf den Plattformen deutlich sichtbar sein, bevor der Inhalt startet.

Mit den von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz eingeforderten Nachbesserungen setzen die für Kinder und Jugendliche relevanten deutschen Streaming-Plattformen die Alterskennzeichnung nun zufriedenstellend um.

Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ:

„Die gesetzlichen Vorgaben für die Alterskennzeichnung sichern einen Standard für den Kinder- und Jugendmedienschutz. Ich erwarte, dass alle Streaming-Plattformen diesen Anforderungen im Interesse der Kinder und Jugendlichen nachkommen.“

Die Pflicht zur Alterskennzeichnung gilt für alle in- und ausländischen Film- und Spielplattformen mit Gewinnerzielungsabsicht, die mindestens eine Million Nutzende in Deutschland haben. Gekennzeichnet werden müssen Spielfilme, Serien, Dokumentarfilme und Spiele. Nicht gekennzeichnet werden müssen fernsehähnliche Inhalte wie Unterhaltungs- und Nachrichtensendungen. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ist zuständig für die Aufsicht über die Kennzeichnungspflicht und kann Verstöße mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro ahnden.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien und die Überwachung systemischer Vorsorgemaßnahmen (wie z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Medienanbietern. Zudem vernetzt sie alle im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure, fördert die kontinuierliche Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes und ermöglicht Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung.