Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Mehr als bloße Abschirmung: Neues Jugendschutzgesetz bringt Kinder- und Jugendmedienschutz voran

Sebastian Gutknecht, Direktor der Bundeszentrale:

„Sowohl bei den Akteurinnen und Akteuren des Kinder- und Jugendmedienschutzes als auch bei relevanten Medienanbietern hat die Bundeszentrale in den letzten 12 Monaten eine große Gesprächsbereitschaft und einen konstruktiven Austausch erlebt. Mit unserer vereinten Expertise können wir Kindern und Jugendlichen Schutzmaßnahmen anbieten, die über bloße Abschirmung hinausgehen. Junge Menschen müssen an der digitalen Lebenswelt teilhaben können und brauchen dafür Maßnahmen, die sich an ihren Bedürfnissen orientieren. Deshalb ist auch die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Beirat der Bundeszentrale ein wichtiger neuer Baustein unseres Systems.“

Beirat integriert die Perspektive von Kindern und Jugendlichen

Der im novellierten Jugendschutzgesetz verankerte Beirat hat sich am 24. März 2022 konstituiert. Er berät die Bundeszentrale bei der Verwirklichung des Kinder- und Jugendmedienschutzes. Zwei der zwölf Beiratsmitglieder sind Kinder oder Jugendliche. Die Bundeszentrale trägt so dem Kinderrecht auf Teilhabe Rechnung und integriert die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen in ihre fachliche Arbeit.

Kinder- und Jugendmedienschutz grundlegend modernisiert

Mit der Novellierung wurde das Jugendschutzgesetz in wesentlichen Punkten grundlegend modernisiert. Die Neufassung ermöglicht eine stetige Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes und eröffnet neue Handlungsräume für die Regulierungsakteurinnen und -akteure. Damit bietet das Gesetz die Grundlage für einen Kinder- und Jugendmedienschutz, der sich an der Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen orientiert und ihren Rechten auf Schutz, Befähigung und Teilhabe gerecht wird. Zudem kann auf neue Gefährdungen in einer dynamischen Medienwelt schnell reagiert werden.

Neue Aufgaben für die Bundeszentrale

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ist aus der ehemaligen Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hervorgegangen. Sie führt deren Tätigkeiten fort und nimmt zugleich grundlegend neue Aufgaben wahr: Die Überprüfung der Anbietervorsorge sowie die Koordinierung einer Gesamtstrategie zur Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes. Im Zentrum steht dabei der kontinuierliche Dialog mit Medienanbietern und den vielfältigen Akteurinnen und Akteuren des Kinder- und Jugendmedienschutzes, darunter die Kommission für Jugendmedienschutz, die Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle und jugendschutz.net. Schwerpunkt der zahlreichen Gespräche der Bundeszentrale mit den Akteurinnen und Akteuren war unter anderem der Aufbau neuer Schnittstellen.

Thomas Salzmann, stellvertretender Direktor der Bundeszentrale:

„Im vergangenen Jahr haben wir nicht nur die bewährte Arbeit aus der ehemaligen Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in die neue Bundeszentrale überführt. Gleichzeitig haben wir die für die neuen gesetzlichen Aufgaben benötigten Strukturen aufgebaut und all das in Zeiten der Pandemie. Dank eines hochmotivierten und engagierten Teams, das in den kommenden Jahren noch weiterwachsen wird, blicken wir nach einem Jahr neuem Jugendschutzgesetz sehr zufrieden auf diese erste Etappe zurück. Und gleichzeitig – gemeinsam mit allen für den Kinder- und Jugendmedienschutz Engagierten – voller Tatendrang voraus auf die vor uns liegenden Aufgaben.“

ZUKUNFTSWERKSTATT erörtert potenzielle Gefährdungen

Ganz im Sinne des dialogischen Ansatzes führt die Bundeszentrale das von der ehemaligen Bundesprüfstelle initiierte Diskursformat „ZUKUNFTSWERKSTATT“ fort. Die aktuellen Schwerpunktthemen sind „Sexuelle Gewalt und Belästigung im digitalen Raum“, „Gefährdung der Demokratiefähigkeit“ sowie „Kontrollverlust in digitalen Umgebungen“. In der ZUKUNFTSWERKSTATT werden potenzielle Gefährdungen für ein gutes Aufwachsen mit Medien erhoben, analysiert und Begegnungsstrategien erörtert. In diesem Zusammenhang publiziert die Bundeszentrale den „Gefährdungsatlas“ als Grundlage für ein intelligentes Chancen- und Risikomanagement im Kinder- und Jugendmedienschutz. Die aktualisierte und erweiterte 2. Auflage erscheint in Kürze.