Expertenkommission

Mehr Schutz, Medienkompetenz und Beteiligung: BzKJ begrüßt Handlungsempfehlungen

Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ und Mitglied der Expertenkommission, begrüßt die vorgelegten Handlungsempfehlungen und sieht diese als sehr guten Wegweiser für Schutz, Orientierung und Befähigung junger Menschen in der digitalen Welt:

„Die Empfehlungen zeigen deutlich, dass Kinder- und Jugendmedienschutz weit über die Frage nach Altersgrenzen hinausgeht. Er gelingt nur dann, wenn Schutz, Befähigung und Teilhabe der jungen Menschen sowie die Verantwortung aller beteiligten Akteure zusammengedacht werden. Die BzKJ trägt mit ihren vielfältigen Aufgaben bereits heute hierzu bei. Wir freuen uns auf die weitere gemeinsame Arbeit an einem zukunftsfähigen Kinder- und Jugendmedienschutz. Die Handlungsempfehlungen stellen eine gute Grundlage für die Politik dar, die notwendigen Schlussfolgerungen hieraus zu ziehen.“

Den Empfehlungen liegt eine ganzheitliche Betrachtung des Aufwachsens junger Menschen mit Medien entlang deren Entwicklungsbiografie zugrunde. Besondere Bedeutung misst die Expertenkommission der nachhaltigen Förderung von Medienkompetenz bei. Diese empfiehlt, Medienkompetenz stärker und dauerhaft strukturell – beispielsweise in Schule, Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz und der Sozialarbeit an Schulen sowie im Gesundheitswesen – zu verankern. Ziel ist es, junge Menschen frühzeitig zu stärken und ihnen einen sicheren und selbstbestimmten Umgang mit digitalen Medien zu ermöglichen.

Zugleich unterstreichen die Empfehlungen die zentrale Rolle von Eltern, Erziehenden und Familien. Sie benötigen verlässliche Informationen, niedrigschwellige Beratungsangebote sowie wirksame technische Schutzmöglichkeiten, um Kinder in digitalen Lebenswelten begleiten zu können. 

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Beteiligung junger Menschen. Die Expertenkommission hat Kinder und Jugendliche umfassend in ihre Arbeit einbezogen und empfiehlt, diese Beteiligung auch künftig systematisch auszubauen. Die BzKJ begrüßt diesen Ansatz ausdrücklich und vertieft bereits die strukturierte Jugendbeteiligung in ihrer Arbeit – sei es im eigenen Jugendnetzwerk BzKJ JugendDigital oder im Beirat.

Die Handlungsempfehlungen der Kommission bilden eine wichtige Grundlage für die weitere politische Diskussion und die gemeinsame Verantwortung von Staat, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Familien für einen wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutz. Die Kommission wurde im September 2025 eingesetzt, um – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – Handlungsempfehlungen und die Grundlage für eine Strategie zum digitalen Kinder- und Jugendschutz zu erarbeiten. Sie hat unabhängig gearbeitet und sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse, den rechtlichen Rahmen und Erfahrungen aus der Praxis gestützt. Wo es belastbare Forschung gibt, beruhen die Empfehlungen darauf. Wo das Wissen noch dünn ist – etwa bei neuen KI-Anwendungen – hat sich die Kommission am Vorsorgeprinzip orientiert. Kinder und Jugendliche sowie Fachleute aus Wissenschaft, Praxis, Aufsicht und Wirtschaft wurden über Workshops, Hearings und Stellungnahmen einbezogen.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).