Amtsantritt

Nilani Möhrle übernimmt Prüfstellenvorsitz

Nilani Möhrle ist seit 2016 als Juristin in der Prüfstelle tätig und leitete seit Juni 2022 als stellvertretende Vorsitzende Sitzungen des Gremiums.

„Mit der Übernahme des Prüfstellenvorsitzes möchte ich meinen Teil dazu beitragen, dass die Werte des Grundgesetzes, insbesondere die Achtung der Menschenwürde und die Gleichheit aller Menschen, für Kinder und Jugendliche als sichtbare Pfeiler erkennbar sind. Die rechtsstaatlichen Verfahren der Prüfstelle, die sich mit der schwierigen Grenzziehung zwischen Jugendschutz und den gesetzlich verankerten Grundrechten, wie zum Beispiel der Kunst- und Meinungsfreiheit, beschäftigen, sollen an dieser Stelle Orientierung bieten“,

so Nilani Möhrle zum Amtsantritt.

Möhrle folgt auf Salzmann

Sie tritt die Nachfolge von Thomas Salzmann an, der das Amt des Prüfstellenvorsitzenden in den vergangenen drei Jahren ausgeübt hat. Thomas Salzmann, der zugleich stellvertretender Direktor der BzKJ ist, bleibt der Prüfstelle als stellvertretender Vorsitzender erhalten und wird in dieser Funktion weiterhin Prüfstellensitzungen leiten. Salzmann erklärt: 

„Wir haben in den letzten Jahren gemeinsam viel in der Prüfstelle erreicht. Die Arbeit war dabei stark von Medien geprägt, die darauf abzielen, die Gesellschaft zu spalten und Gruppen gegeneinander auszuspielen. Das hat Auswirkungen auf unsere Demokratiefähigkeit und ist ein Angriff auf die Idee des Grundgesetzes, wie wir miteinander leben wollen – eine Herausforderung, der wir entschlossen begegnen müssen. Mit Nilani Möhrle übernimmt eine sehr erfahrene und engagierte Kollegin den Vorsitz und wird die wichtige Arbeit der Prüfstelle zum Schutz von Kindern und Jugendlichen fortsetzen. Ich freue mich, dass wir meine bisherige Doppelrolle als Prüfstellenvorsitz und Teil der Behördenleitung damit nun auflösen und unsere gute Teamarbeit noch sichtbarer und effektiver machen können. Das zeigt die strukturelle und fachliche Stärke der BzKJ.“

Die Prüfstelle für jugendgefährdende Medien ist innerhalb der BzKJ für die Durchführung von Indizierungsverfahren zuständig. Medien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden, sind in die Liste jugendgefährdender Medien aufzunehmen.

Prüfung auf jugendgefährdende Wirkung

Die Entscheidung über eine Listenaufnahme wird in pluralistisch und interdisziplinär besetzten weisungsfreien Prüfgremien getroffen. Rechtsfolgen der Indizierung sind weitreichende Verbreitungs- und Werbebeschränkungen gegenüber Kindern und Jugendlichen. Ein Verfahren wird auf Antrag oder Anregung einer hierzu berechtigten Stelle eingeleitet. Hierzu zählen beispielsweise Jugendämter, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, Polizeidienststellen oder andere Behörden, jedoch keine Privatpersonen.

Die Prüfung eines Mediums auf seine jugendgefährdende Wirkung erfolgt auf Grundlage von gesetzlich geregelten Fallgruppen. Das können etwa unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit oder Rassenhass anreizende Medien sein. Darüber hinaus hat die Prüfstelle weitere, zum Teil von der Rechtsprechung bestätigte Fallgruppen der Jugendgefährdung in ihrer Spruchpraxis entwickelt, wie zum Beispiel die Verherrlichung des Nationalsozialismus oder die Gefährdung der Demokratiefähigkeit. 

Weitere Informationen zur Prüfstellenarbeit unter: https://www.bzkj.de/bzkj/indizierung.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).