Kinder und Jugendliche gelten als wichtigste Zielgruppe extremistischer Online-Aktivitäten. Aus Sicht des Kinder- und Jugendmedienschutzes stellt sich daher die Frage, wie junge Menschen vor gefährdenden Inhalten wie Propaganda, Fake News oder Hate Speech, aber auch vor Interaktionsrisiken, wie einer direkten Ansprache zur Radikalisierung, geschützt werden können. Dabei muss berücksichtigt werden, dass Kinder nicht nur ein Recht auf Schutz, sondern auch Rechte auf digitale Teilhabe und Befähigung haben.
In der Veranstaltung beleuchten die Expertinnen und Experten der BzKJ dieses Spannungsverhältnis. Dabei gehen sie unter anderem auf die Rolle sozialer Netzwerke, Messenger und digitaler Spiele bei einer möglichen Radikalisierung sowie die Wirkungsweisen von Künstliche Intelligenz und anbieterseitige Empfehlungssystemen ein. Der Workshop bietet zudem Raum für Fragen und einen fachlichen Austausch.
Termin und Anmeldung
- Radikal online: Kinder und Jugendliche als Zielgruppe extremistischer Online-Aktivitäten
Dienstag, 16. September 2025: 17:00 Uhr – 18:30 Uhr.
Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist erforderlich.
Weitere geplante Veranstaltung:
- Pornografie, Cybergrooming, Sexting: Abgrenzung, Rechtslage und Konsequenzen für die Kinder- und Jugendarbeit
Dienstag, 2. Dezember 2025: 17:00 Uhr – 18:30 Uhr.
Zum Programmheft 2025 der Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW e. V.
Über die BzKJ
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).