Kinder und Jugendliche sind eine zentrale Zielgruppe extremistischer Online-Aktivitäten. Umso wichtiger ist die Frage, wie junge Menschen vor Propaganda, Fake News, Hate Speech oder auch gezielten Radikalisierungsversuchen geschützt werden können, ohne ihre Rechte auf Befähigung und Teilhabe einzuschränken.
In der Veranstaltung beleuchten die Experten der BzKJ dieses Spannungsverhältnis. Dabei gehen sie unter anderem auf die Rolle sozialer Netzwerke, Messenger und digitaler Spiele bei einer möglichen Radikalisierung sowie die Wirkungsweisen von Künstlicher Intelligenz und anbieterseitigen Empfehlungssystemen ein. Der Workshop bietet zudem Raum für Fragen und einen fachlichen Austausch.
Termin und Anmeldung
- Radikal online: Kinder und Jugendliche als Zielgruppe extremistischer Online-Aktivitäten
Dienstag, 15. September 2026: 17:00 Uhr – 18:30 Uhr
Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist erforderlich.
Weitere geplante Veranstaltung:
- Pornografie, Cybergrooming, Sexting: Abgrenzung, Rechtslage und Konsequenzen für die Kinder- und Jugendarbeit
Dienstag, 1. Dezember 2026: 17:00 Uhr – 18:30 Uhr
Die Online-Veranstaltungen bauen nicht aufeinander auf und können unabhängig voneinander besucht werden.
Zum Programmheft 2026 der Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW e. V.
Über die BzKJ
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).