gamescom 2025

Spielespaß mit Alterscheck? KidD auf Panel zum Thema Altersverifikation

Ob App-Games, Sportspiele, Single- oder Multiplayer-Titel – Games sind besonders bei Kindern und Jugendlichen beliebt. Laut einer jüngsten bitkom-Studie spielen rund 85 Prozent der 10- bis 18-Jährigen hin und wieder Computerspiele. 

„Für viele junge Menschen sind Computerspiele längst mehr als reine Unterhaltung. Games können Kreativität, Teamgeist und Lernprozesse fördern. Damit eine kind- und vor allem altersgerechte Nutzung gelingt, muss der Kinder- und Jugendmedienschutz die Trends der Branche stets im Blick haben. Wir begrüßen daher den kontinuierlichen Dialog der Gamesbranche mit der BzKJ und der KidD“,

so Sebastian Gutknecht, Direktor der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). 

Wie kann ein nachhaltiger Jugendschutz in Online-Diensten funktionieren?

Michael Terhörst diskutiert auf dem gamescom congress am Donnerstag, 21. August 2025 in der Zeit von 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr, wie sichere Spielumgebungen für Kinder und Jugendliche gestaltet werden können. Das Thema Altersverifikation steht dabei im Mittelpunkt.

„Das Ziel der KidD ist es, Kindern und Jugendlichen eine sichere Teilhabe an digitalen Diensten zu ermöglichen – dazu gehören auch Spieleplattformen. Ein Schlüsselthema ist dabei die Altersüberprüfung. Auf EU-Ebene haben wir uns dafür eingesetzt, dass die reine Selbstangabe „Ich bin über 18 Jahre“ jetzt nicht mehr ausreicht. Neben der Arbeit auf politischer Ebene ist es für unsere Arbeit gleichermaßen wichtig, den Dialog mit der Branche und unseren Partnerinnen und Partnern – wie der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)  – zu führen“, 

so Michael Terhörst, Leiter der KidD. 

BzKJ und KidD beim VGBA EuroSummit 2025

Bereits im Vorfeld der gamescom sind BzKJ und KidD zudem beim „Video Game Bar Association (VGBA) Euro Summit on Games Business & Law“ am 19. August 2025 in Köln vertreten. 

Bei der Fachkonferenz hält BzKJ-Direktor Sebastian Gutknecht eine Keynote zur Verantwortung der nationalen Regulierungsbehörden bei der Durchsetzung von Jugendschutzvorschriften. KidD-Leiter Michael Terhörst referiert zu den kürzlich durch die Europäische Kommission veröffentlichten Leitlinien zu Artikel 28 Absatz 1 Digital Services Act und ihrer Anwendbarkeit auf Spieleplattformen. 

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).