Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) sieht eine enge Zusammenarbeit der zuständigen Behörden bei der Durchsetzung des DSA vor. Ziel der Vereinbarung ist es, Beschwerden effizienter weiterzuleiten und die Zusammenarbeit auf nationaler wie europäischer Ebene weiter auszubauen.
„Für eine erfolgreiche Rechtsdurchsetzung braucht es Kompetenz, Konsequenz und starke Partner. Die Verwaltungsvereinbarung stärkt unsere Zusammenarbeit und hilft uns, Kinder und Jugendliche im digitalen Raum noch wirksamer zu schützen“,
so Michael Terhörst, Leiter der „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD).
Die gesetzlichen Zuständigkeiten der beteiligten Behörden sowie die zentrale Rolle des DSC bleiben von der Vereinbarung unberührt.
Über die BzKJ
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).