Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Tag der Kinderseiten: BzKJ plant Studie zu kindgerechten Online-Angeboten und Zugängen ins Internet

„Kinder haben ein Recht darauf, digitale Medien unbeschwert nutzen zu können. Dieses Recht auf Teilhabe ist im Jugendschutzgesetz fest verankert. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz setzt sich im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags unter anderem mit diesem Forschungsauftrag dafür ein, dass Online-Angebote für Kinder noch besser auf deren Bedürfnisse ausgerichtet werden können“,

so Sebastian Gutknecht.

Die Vergabe des Forschungsauftrags ist für Anfang 2023 geplant. In der Studie werden die vorhandenen, sich an Kinder richtenden oder von Kindern verstärkt genutzten digitalen Angebote untersucht. Ergänzend werden Orientierungsangebote für Erziehende und Kinder sowie in sich geschlossene und abgesicherte Zugangswege zu kindgerechten Angeboten in den Blick genommen. Im Fokus steht dabei die Frage, inwieweit die bestehenden digitalen Angebote und Zugangswege kindgerecht und bekannt sind. Ergänzend wird untersucht, ob diese den Nutzungsgewohnheiten, Interessen und Bedarfen von Kindern und Erziehenden entsprechen. Damit werden mögliche Defizite bestehender Zugänge und Angebote erarbeitet. Relevant ist auch die Frage, welche Angebote Kindern und Erziehenden an die Hand gegeben werden sollten, damit Kinder sich nicht vorzeitig den prominenten, nicht altersgerechten Angeboten zuwenden.

Der „Tag der Kinderseiten“ findet jährlich am 21. Oktober statt. An diesem Tag lädt der Initiator Seitenstark e. V. dazu ein, die Welt der Kinderseiten zu entdecken, zu erleben und zu feiern. In diesem Jahr lautet das Motto „Clever checken und entdecken!“. Damit wird ein wichtiger Schwerpunkt auf die Themen „Qualität“ und „Medienkompetenz“ gelegt.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien und die Überwachung systemischer Vorsorgemaßnahmen (wie z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Medienanbietern. Zudem vernetzt sie alle im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure, fördert die kontinuierliche Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes und ermöglicht Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung.