Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Videos von Gewalt unter Jugendlichen: BzKJ fordert Plattformen zu schnellerer Löschung rechtswidriger Inhalte auf

Ein online verbreitetes Video, das einen brutalen Übergriff einer Gruppe Mädchen auf eine 13-Jährige in Heide zeigt, sorgt aktuell für öffentliches Entsetzen. Dies knüpft an die Debatte über das Gewaltverbrechen an einem 12-jährigen Mädchen aus Freudenberg an, das mutmaßlich von zwei etwa gleichaltrigen Mädchen getötet worden ist. Social-Media-Plattformen spielen eine große Rolle nicht nur bei der Verbreitung von Videos, die Gewalt unter Jugendlichen zeigen. Auch die Debatte über solche Gewalttaten spielt sich in zunehmend eskalierender Weise in den sozialen Netzwerken ab. Die große Emotionalität der Beiträge sorgt dabei häufig für zusätzliche Rechtsverletzungen: Zahlreiche aufgebrachte Nutzerinnen und Nutzer verletzen über das Maß legitimer Meinungsäußerung hinaus die Persönlichkeitsrechte nicht nur der Opfer, sondern auch der minderjährigen mutmaßlichen Täterinnen und Täter, bringen ihnen Hass entgegen und fordern Selbstjustiz.

Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ:

„Im Kontext der aktuellen Videos von und zu Gewalttaten unter Jugendlichen zeigt sich, dass Social-Media-Plattformen nicht ausreichend auf eskalierende Debatten vorbereitet sind und zu lange brauchen, um gesetzeswidrige Inhalte zu entfernen sowie algorithmisierte Empfehlungsschleifen zu durchbrechen. Das ist nicht hinnehmbar. Die Anbieter müssen hier umgehend für Abhilfe sorgen und die Vorsorgemaßnahmen der Plattformen verbessern.“

Das Jugendschutzgesetz verpflichtet Plattformen, strukturelle Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen. Hierzu gehören auch wirksame Melde- und Abhilfeverfahren. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz übt darüber die Aufsicht aus. Bei Verstößen kann die BzKJ in einem mehrstufigen Verfahren entsprechende Maßnahmen auch anordnen und Bußgelder verhängen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Problematik fordert die BzKJ von den entsprechenden Anbietern zeitnahe Verbesserungen ihrer Melde- und Abhilfeverfahren ein.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien und die Überwachung systemischer Vorsorgemaßnahmen (wie z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Medienanbietern. Zudem vernetzt sie alle im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure, fördert die kontinuierliche Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes und ermöglicht Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung.