Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Weltkindertag: BzKJ arbeitet mit direkter Kinder- und Jugendbeteiligung

„Die Arbeit der BzKJ basiert auf dem kinderrechtlichen Dreiklang aus Schutz, Befähigung und Teilhabe: dem Schutz vor gefährdenden Inhalten, der Befähigung im Umgang mit medialen Chancen und Risiken, dem Einsatz für kinder- und jugendgerechte Teilhabe in digitalen Medien. Außerdem lebt die BzKJ eine direkte Kinder- und Jugendbeteiligung,“

so Sebastian Gutknecht.

Diese Beteiligung erfolgt über den Beirat der BzKJ, der im Jugendschutzgesetz gesetzlich verankert ist. Das Gesetz sieht vor, dass zwei der zwölf Mitglieder des Beirats zum Zeitpunkt ihrer Berufung höchstens 17 Jahre alt sein dürfen. Die jugendlichen Beiratsmitglieder und ihre Stellvertretungen bringen ihre Erfahrungen und Expertise unmittelbar ein. Sie haben so die Möglichkeit, die Beratungen des Beirates zu prägen und tragen dazu bei, die Arbeit der BzKJ zur Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes konsequent an der Perspektive von Kindern und Jugendlichen auszurichten.

In der kommenden Sitzung am 22. und 23. September 2022 wird sich der Beirat vertieft mit dem Thema der Kinder- und Jugendbeteiligung befassen. Die BzKJ möchte mit dem interdisziplinär besetzten Gremium beraten, wie sie zukünftig Formate der Kinder- und Jugendbeteiligung in weitere Arbeitsbereiche und Projekte der Behörde integrieren kann.

Der Weltkindertagwird jährlich vom Deutschem Kinderhilfswerk und von UNICEFausgerufen und findet dieses Jahr unter dem Motto „Gemeinsam für Kinderrechte“ statt. Der Tag soll die Gesellschaft für die Rechte von Kindern und Jugendlichen sensibilisieren, die in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen festgehalten sind. Diese verpflichtet unterzeichnende Staaten, die Rechte von Kindern und Jugendlichen umzusetzen und bekannt zu machen. In der Novellierung des Jugendschutzgesetzes im Jahr 2021 wurde dementsprechend eine konsequent kinderrechtliche Ausrichtung der Arbeit der BzKJ definiert.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien und die Überwachung systemischer Vorsorgemaßnahmen (wie z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Medienanbietern. Zudem vernetzt sie alle im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure, fördert die kontinuierliche Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes und ermöglicht Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung.