Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten (zum Beispiel ARD-Sender, ZDF, Phönix, 3Sat, ARTE) haben das Recht der Selbstverwaltung. Sie sind selbst für die Wahrung der Jugendschutzbelange zuständig. Aufsichtsgremien für öffentlich-rechtliche Sender sind die jeweiligen Rundfunkräte. Sie bestehen aus Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen. Die Rundfunkräte beraten unter anderem über Programmbeschwerden.