Die bei der BzKJ angesiedelte Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) hat in der Beiratssitzung die praktische Umsetzung ihrer Prüfkriterien zur Bewertung von Online-Plattformen vorgestellt. Grundlage ist Artikel 28 Absatz 1 des Digital Services Act (DSA), der Anbieter verpflichtet, ihre Dienste durch geeignete strukturelle Vorsorgemaßnahmen sicher für Kinder und Jugendliche zu gestalten. Die Prüfkriterien konkretisieren diese Vorgaben und dienen der systematischen Überprüfung. Das von der KidD entwickelte Prüfschema ermöglicht eine strukturierte Bewertung von Online-Plattformen im Hinblick auf Risiken für Minderjährige sowie bereits umgesetzte Schutzmaßnahmen. Ausgangspunkt ist eine Risikoanalyse, die Gefährdungslagen und risikoverstärkende Funktionen der jeweiligen Plattform identifiziert. Darauf aufbauend wird geprüft, welche Maßnahmen Anbieter umgesetzt haben, wie wirksam diese sind und wo weiterer Handlungsbedarf besteht.
„Mit der praktischen Anwendung unserer Prüfkriterien schaffen wir eine fundierte Grundlage für eine einheitliche und nachvollziehbare Bewertung von Online-Plattformen und stärken den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum“,
sagt Michael Terhörst, Leiter der KidD.
Auch die Zusammenarbeit mit der EU-Initiative klicksafe war ein zentraler Bestandteil der zweitägigen Veranstaltung. Seit Januar 2026 arbeiten die BzKJ und klicksafe enger zusammen, um Eltern, pädagogische Fachkräfte sowie Kinder und Jugendliche bei der Orientierung im digitalen Raum gezielt zu unterstützen. Im Fokus stehen praxisnahe, niedrigschwellige und zielgruppengerechte Angebote, die helfen, Risiken zu erkennen und Medien kompetent zu nutzen.
Der Beirat berät die BzKJ bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG). Das interdisziplinär besetzte Gremium stellt durch einen ganzheitlichen und kinderrechtlich ausgerichteten Blick auf den Kinder- und Jugendmedienschutz das Wohl und die Interessen von jungen Menschen in den Mittelpunkt. Dem Beirat gehören zwölf Personen mit jeweils einer Stellvertretung aus verschiedenen gesellschaftlichen Institutionen an. Zwei der zwölf Beiratsmitglieder (jeweils mit einer Stellvertretung) sind gemäß § 17b JuSchG zum Zeitpunkt ihrer Berufung höchstens 17 Jahre alt. Die Perspektiven junger Menschen fließen somit kontinuierlich in zentrale Fragen des Kinder- und Jugendmedienschutzes ein.
Mit dem Netzwerk BzKJ JugendDigital stärkt die BzKJ zudem ihre Beteiligungsformate. Ziel ist es, junge Menschen niedrigschwellig und themenbezogen einzubinden – auch über bestehende Gremien und Ehrenämter hinaus. Anmeldungen für den Jugendverteiler sind via Mail möglich. Weitere Infos zu BzKJ JugendDigital finden Sie auf unserer Website unter https://www.bzkj.de/bzkj/beirat/bzkj-jugenddigital.
Die Ergebnisse der Beiratssitzung fließen in die strategische Arbeit der BzKJ mit ein. Weitere Informationen und Einblicke in die Arbeit des Beirats der BzKJ finden Sie auf unserer Website unter https://www.bzkj.de/bzkj/beirat.
Über die BzKJ
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).