Häufige Fragen

Warum sollte ich mich bei der BzKJ bewerben?

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit Sitz in Bonn. Wir kümmern uns um ein gutes und sicheres Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen mit Medien und bieten spannende, abwechslungsreiche und vielfältige Tätigkeiten. Als interdisziplinäres Team arbeiten wir mit individuellen wie kreativen Gestaltungsmöglichkeiten und viel Herzblut. Modernes und flexibles Arbeiten ist uns wichtig – digital, mobil und mit guter Vereinbarkeit. Zu unseren Benefits.

Wie bewerbe ich mich bei der BzKJ?

Bitte bewerben Sie sich auf eine konkrete Stellenausschreibung. Unsere aktuellen Stellenausschreibungen finden Sie im Bereich „Aktuelle Stellenangebote“. Initiativbewerbungen können wir leider nicht berücksichtigen.

Im Rahmen unserer Stellenausschreibungen arbeiten wir mit dem Stellenportal des öffentlichen Dienstes Interamt zusammen. Das Bewerbungsverfahren verläuft zunächst digital. Melden Sie sich bitte bei Interamt an. Informationen zur Anmeldung bzw. Neuregistrierung bei Interamt entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt von Interamt.

Klicken Sie nach erfolgreicher Anmeldung bei Interamt auf den Button „Online bewerben“. Füllen Sie anschließend die entsprechende Bewerbungsmaske aus, laden Sie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse, ggf. Schwerbehindertenausweis) hoch und klicken nach sorgfältiger Prüfung Ihrer Unterlagen auf Vollständigkeit auf den Button „Online absenden“.

Wenn die Übermittlung Ihrer Bewerbung erfolgreich war erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Prüfen Sie vorsichtshalber auch Ihren Spam-Ordner.

Bitte nutzen Sie ausschließlich das Online-Bewerbungsverfahren. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalische oder per E-Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesandte Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesendet werden können.

Wie geht es nach meiner Bewerbung weiter?

Mit dem Ablauf der Bewerbungsfrist (Datum finden Sie in der Ausschreibung) sichten wir die eingegangenen Bewerbungen auf Eignung. Sofern Sie die formalen Anforderungen an die ausgeschriebene Stelle erfüllen und durch unsere Vorauswahlkommission ausgewählt wurden, erhalten Sie nach circa vierzehn Tagen eine Einladung zu einem persönlichen Auswahlgespräch.

Wie läuft ein Auswahlgespräch in der BzKJ ab?

Dauer und Auswahlelemente (zum Beispiel strukturiertes Interview, Gruppendiskussion, Fachvortrag, Arbeitsprobe) unserer Auswahlgespräche richten sich nach der Art der Stelle, auf die Sie sich bewerben. Neben Ihren fachlichen werden dort auch Ihre sozialen Kompetenzen berücksichtigt.

Über den für Ihr Verfahren festgelegten Zeitplan und die und geplanten Auswahlelemente informieren wir Sie mit der Einladung zum Auswahlgespräch.

Kann ich mich auch mit einem ausländischen Bildungsabschluss bei der BzKJ bewerben?

Grundsätzlich Ja! Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir Sie um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) oder der Internetseite des Informationsportals der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.

Kann ich mich nach einer Absage erneut bei der BzKJ bewerben?

Selbstverständlich. Die Absage für eine bestimmten Stelle bedeutet nicht, dass Sie für die Mitarbeit in der BzKJ ungeeignet sind. Es ist wahrscheinlich, dass andere Bewerberinnen und Bewerber in diesem Verfahren die Auswahlkriterien besser erfüllt und das Auswahlverfahren besser abgeschlossen haben. Versuchen Sie es gerne erneut. Wir prüfen dann neu, ob Sie mit Ihren Fähigkeiten, Erfahrungen und Kompetenzen dem Anforderungsprofil der aktuell ausgeschriebenen Stelle entsprechen.

Was mache ich, wenn ich eine andere Stelle gefunden habe? Kann ich meine Bewerbung zurückziehen?

Sie haben eine andere Stelle gefunden? Herzlichen Glückwunsch!

Bitte ziehen Sie Ihre Bewerbung bei uns zurück. Schreiben Sie uns hierzu einfach eine E-Mail an bewerbung@bzkj.bund.de. Geben Sie in der E-Mail bitte die Stelle (Stellen-ID) und Ihren Namen an. Sie können sich jederzeit neu bei uns bewerben.

Was verdiene ich in der BzKJ?

Wie im öffentlichen Dienst üblich arbeiten in der BzKJ sowohl Beamtinnen und Beamte als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Tarifbeschäftigte). Für beide Gruppen gelten die Bezahlung betreffend unterschiedliche Regelungen. Einen guten Überblick bietet hier die Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) zum öffentlichen Dienst.

Das Gehalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BzKJ richtet sich nach der Art der Tätigkeit. Die entsprechenden Angaben zur Entgelt-/Besoldungsgruppe finden Sie in jedem unserer Stellenangebote. Ergänzt wird die Entgelt-/Besoldungsgruppe durch eine individuelle Erfahrungsstufe. Diese ist abhängig davon, wie viel anrechenbare berufliche Vorerfahrung Sie für die jeweilige Stelle mitbringen. Einen Überblick über Ihre individuelle Vergütung bietet Ihnen der Bezügerechner des Bundes auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes (BVA).

Weitere Informationen der BzKJ zu den Themen Bezahlung und Benefits finden Sie im Bereich „Benefits“.

Wird meine Berufserfahrung bei der Höhe der Erfahrungsstufe berücksichtigt?

Bei Neueinstellung erfolgt zunächst grundsätzlich eine Zuordnung in die Erfahrungsstufe 1. Im Anschluss erfolgt automatisch eine Prüfung, ob bei nachweisbarer einschlägiger Berufserfahrung eine Zuordnung in eine höhere Erfahrungsstufe erfolgen kann. Falls ja, wird die Gehaltsdifferenz ab Einstellungszeitpunkt nach Abschluss der Prüfung nachgezahlt.

Besteht in der BzKJ die Möglichkeit einer Verbeamtung?

Grundsätzlich ja. Bei einer unbefristeten Einstellung, dem Erfüllen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen und verfügbaren Plätzen kann nach einer gewissen Zeit ein Antrag auf Verbeamtung gestellt werden.

Gibt es eine Probezeit und wie lange dauert diese in der Regel?

Ja, es gibt eine Probezeit. Diese beträgt bei unbefristeten Einstellungen sechs Monate. Bei befristeten Verträgen beträgt sie abhängig von der Befristungsart sechs Wochen oder sechs Monate. Innerhalb der Probezeit bekommen Sie regelmäßiges Feedback zu Ihrem Einstieg.

Wohin kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?

Ihre Fragen wurden noch nicht oder noch nicht vollständig beantwortet? Dann richten Sie Ihre weiteren Fragen per E-Mail an bewerbung@bzkj.bund.de, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Personalgewinnung sind Ihnen gerne behilflich.